Autokauf
Egal, ob sie sich für einen Gebraucht- oder Neuwagen entscheiden – Der Club stellt Ihnen alle wichtigen Informationen, Ratschläge, Expertentipps und Links rund um das Thema Autokauf übersichtlich zur Verfügung.
© istockphoto.com/mangostockDie Qual der Wahl
Beim Händler um die Ecke oder entlang der Automeile? Schnäppchenjagd im Internet oder aus dem EU-Ausland importieren? Die Möglichkeit, wo ein Fahrzeug gekauft werden kann ist heute größer denn je, ebenso die Vielfalt an Modellen. Hierbei den Überblick bewahren, ist nicht immer einfach.
Der ÖAMTC berät Sie, was Sie beachten sollten.
In erster Linie sollte klar sein, was man selbst will. Machen Sie sich eine Liste:
- Welche Mobilitätsbedürfnisse hat man selbst, hat die Familie?
- Wie viele Kilometer fahre ich pro Jahr?
- Wie lange bin ich durchschnittlich im Auto?
- Fahre ich viel alleine oder mit anderen?
- Brauche ich den Wagen hauptsächlich für den Weg in die Arbeit oder auch für Freizeitbeschäftigungen am Wochenende?
- Wie hoch ist mein monatliches Budget, das ich für ein Auto verwenden kann und will (inklusive Versicherung, Sprit, Parkgebühren etc.)?
Aus den Antworten ergibt sich ein recht genaues Anforderungsprofil für Ihr zukünftiges Fahrzeug, ob es nun ein neues oder gebrauchtes Kfz werden soll.
Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf!
Die Elektromobilität leitet eine Mobilitätswende und eine Energiewende ein. Die Schlagworte sind Reichweite, Infrastruktur und Preis. Für das BEV (battery electric vehicle-das Elektrofahrzeug) gibt es Förderungen und spezielle Leasing- bzw. Mietmodelle. Ebenso ist jedes E-Fahrzeug von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Für Betriebe gilt der Vorsteuerabzug und die Sachbezugsbefreiung.
Der Mobilitätsclub bietet einen umfassenden Überblick über die oben genannten Themen!
Elektromobilität
ÖAMTC Autothek hilft Ihnen Geld zu sparen
Egal, ob Neu- oder Gebrauchtwagen – hier finden Sie alle Informationen rund um das gesuchte Auto: Preise, technische Daten, Tests oder die Möglichkeit zum Modellvergleich. Mit wenigen einfachen Schritten ist es möglich, sämtliche Anschaffungs-, Wartungs-, Betriebs- und Fixkosten sowie den Wertverlust des Wunschautos zu berechnen und mit anderen Modellen zu vergleichen.
ÖAMTC Kaufvertrag
Der ÖAMTC bietet Ihnen einen standardisierten Kaufvertrag zwischen Privat und Privat, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Laden Sie hier den ÖAMTC-Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge zwischen Privatpersonen herunter. In diesem pdf-File finden Sie auch wichtige Hinweise, die dem Kaufvertrag hinzugefügt werden sollten.
Aktuelle Umfrage
Kauf eines Gebrauchtwagens
Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es einige Punkte zu beachten, damit Sie an Ihrem Fahrzeug noch lange Freude haben. Denn Fehler beim Autokauf kosten Sie bares Geld. Der ÖAMTC unterstützt Sie mit Tipps und Tricks zum Gebrauchtwagenkauf und hilft Ihnen so viele Risiken wie möglich auszuschalten.
Lassen Sie den Zustand des Fahrzeuges z.B. durch eine Kaufüberprüfung beim ÖAMTC feststellen. Die ÖAMTC-Techniker:innen sehen sich das Fahrzeug unvoreingenommen und objektiv an. Das kann vor unliebsamen Überraschungen schützen. Die technische Dienstleistung wird nur exklusiv für ÖAMTC Mitglieder durchgeführt. Zu überprüfende Fahrzeuge müssen durch die richtige Mitgliedschafts-Art geschützt sein (entweder Käufer:in oder Verkäufer:in).
Achtung
Auch eine gültige §57a-Begutachtungsplakette ("Pickerl") ist keine Garantie, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs verkehrs- und betriebssicher ist. Nicht alle relevanten Komponenten werden außerdem überprüft.
Checkliste beim Kauf
Wenn Sie auf die folgenden Punkte achten, optimieren Sie Ihre Chancen, ein gutes Fahrzeug zu einem fairen Preis zu erwerben. Die Checkliste für Gebrauchtwagen-Kauf zeigt ihnen, auf welche Dinge sie beim Gebrauchtwagenkauf achten müssen.
Treffen viele der unten stehenden Punkte zu, so ist Vorsicht geboten oder gar vom Kauf abzuraten:
- Der/Die Verkäufer:in ist nicht bereit, Zusicherungen schriftlich zu machen
- Der/Die Verkäufer:in stimmt einer Kaufüberprüfung durch den ÖAMTC nicht zu
- Das Serviceheft ist lückenhaft oder erst gar nicht vorhanden
- Verkäufer:in setzt Sie unter Druck
Achten Sie besonders auf folgende Punkte beim Gebrauchtwagen selbst:
- Roststellen sind erkennbar
- Beschädigung der Felgen
- Spaltmaße von Türen und Haube sind ungleichmäßig
- übermäßige Lackschäden
- Bremsscheiben (soweit sichtbar): Rillen und Rost
- merkwürdige Geräusche bei laufendem Motor
- Kein gutes Gefühl bei der Probefahrt
Downloads
Checkliste Gebrauchtwagenkauf.pdfAnkaufstest durch den ÖAMTC
Die Entscheidungsgrundlage beim Fahrzeugwechsel.
Die Kaufüberprüfung beim ÖAMTC gibt Ihnen Sicherheit und hilft Ihnen Geld zu sparen. Das Fahrzeug wird nicht nur auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit , sondern speziell auf Vorschäden der Karosserie, Bremsen, Motor, Nebenaggregate, Lenkung, Radaufhängung usw. gecheckt. Der Kaufvertrag sollte erst nach dem Ankaufstest unterschrieben werden, denn Reklamationen im Nachhinein sind mit viel Ärger und Aufwand verbunden. Eine Kaufüberprüfung gibt Sicherheit für Käufer:in und Verkäufer:in.
Vorteile der Kauf-Überprüfung für Käufer:in und Verkäufer:in:
- Klare Diagnose mit umfangreichen Detailinformationen
- Festgestellte Mängel bewirken im Durchschnitt eine Kostenersparnis von 500 Euro für den Käufer
- Kauf-Überprüfung, Autopreisspiegel-Auswertung und objektive Beratung geben Ihnen die Möglichkeit, den angemessenen Wert des Fahrzeuges zu ermitteln
- Vermeidung von unliebsamen Überraschungen für Käufer:in und Verkäufer:in
- Erkennung von Mängeln vor Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiefristen
- Hinweise auf Schwachstellen, Abnützungserscheinungen und künftige Mängel
- Vorschläge für gezielte Reparaturaufträge
- Entscheidungsgrundlage, wenn Sie über einen Fahrzeugwechsel nachdenken
- Zur Kontrolle nach einer Reparatur
Detaillierte Infos zur Dienstleistung finden Sie hier.
Hier können Sie einen Prüftermin bequem per Mausklick von zu Hause aus vereinbaren - ohne Wartezeit.
Zulassung
Anmeldung eines Kfz muss bei einer Zulassungsstelle in jenem politischen Bezirk erfolgen, in dem der/die Anmelder:in seinen/ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz hat.
Die
Unterlagen bei der Anmeldung:
- Amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders
- Abfrage des Wohnsitzes beim Zentralen Melderegister (wird durch die Zulassungsstelle durchgeführt)
- Versicherungsbestätigung (Kfz-Haftpflicht)
- Genehmigungsnachweis (Typenschein, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigung)
- Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Unterlagen, aus denen der Erwerb hervorgeht, sowie ein gültiges positives § 57a KFG-Gutachten, sofern das Fahrzeug bereits der wiederkehrenden Untersuchung unterliegt
Garantie und Gewährleistung
Der Gebrauchtwagenkauf "von privat" ist in der Regel billiger aber auch risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartner:innen nicht. Das heißt, der/die private Verkäufer:in ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen. Genauere Informationen zur Garantie und Gewährleistung finden sie hier.
Rechtsberatung
Bei Unklarheiten hilft die ÖAMTC-Rechtsberatung
Eine ÖAMTC-Umfrage bei den Importeuren hat ergeben, dass Autohersteller:innen mitunter recht sorglos und großzügig mit den Bezeichnungen Garantie und Gewährleistung umgehen. Da ist dann von "Durchrostungsgewährleistung" die Rede, obwohl eigentlich Garantie gemeint ist. Oder es wird "die Gewährleistung für Verschleißteile ausgeschlossen".
Wenn Sie durch mehrdeutige Formulierungen an der Seriosität des Angebots zweifeln, wenden Sie sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Fragen kostet nichts.
Unerwünschte Fundstücke im Gebrauchtwagen
Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf! Wenn man gefährliche oder wertvolle Gegenstände, wie Schmuck, Waffen oder Dokumente, in einem kürzlich erworbenen Gebrauchtwagen entdeckt, ist rasches Handeln angesagt. Alle Infos finden Sie hier.
Verkauf eines Gebrauchtwagens
Worauf muss ich beim Verkauf meines Autos achten? Unsere Checkliste hilft beim Ablauf.
Wie viel ist mein zukünftiges Auto wert?
Autopreisspiegel ist ein verlässliches Instrument zur Gebrauchtwagen-Bewertung und orientiert sich an Marktpreisen. Jedes angemeldete ÖAMTC Mitglied hat pro Kalenderjahr 5 Gratis-Abfragen zur Verfügung.
Achtung! Um die gratis Abfragen zu nutzen, müssen Sie auf der ÖAMTC Website registriert und eingeloggt sein.
Hier geht's zur Fahrzeugbewertung
ÖAMTC Gebrauchtwagen
Der Club als verlässlicher Partner beim Fahrzeugkauf. Dienstwagen des ÖAMTC, die nur von einer Person gefahren wurden, stehen zum Verkauf.
Zentrale Anfrage-Hotline
Hr. Hackl - 01 / 71199 - 21782
Fr. Schüller - 01 / 71199 - 21784
Werde Teil eines starken Teams!
Rund 4000 Mitarbeitende beim ÖAMTC leisten täglich ihren sinnvollen Einsatz für Menschen und Mobilität. Wir suchen laufend Verstärkung für unser Team in vielen Berufen und Aufgabengebieten.
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Abschleppfahrer:in Stützpunkt Linz
Oberösterreich
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KFZ-Techniker:in am ÖAMTC Stützpunkt Grieskirchen
Oberösterreich
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KFZ-Techniker:in am ÖAMTC Stützpunkt Braunau
Oberösterreich
ÖAMTC Fahrzeug-Versicherungen*
Bei uns bekommen Sie kompetente Beratung rund um das Thema Fahrzeugversicherungen mit Angeboten zu einem top Preis-/Leistungsverhältnis.
Abschluss des Neuwagenkaufs
Wenn Sie sich für einen Wagen entschieden haben, beachten Sie folgende Regeln für den Abschluss des Vertrages:
- Schriftform: Halten Sie Vereinbarungen schriftlich im Vertrag fest. Verhandeln kann man grundsätzlich nur vor Unterfertigung des Vertrages. Sollten Sie also mündliche Zusatzvereinbarungen getroffen haben, bestehen Sie darauf, dass diese auch im Vertrag enthalten sind. Sobald Sie den Vertrag unterschreiben, ist er verbindlich.
- Kein Stress: Lassen Sie sich nicht drängen. Geben Sie auf keinen Fall Blankounterschriften. Lesen Sie alles sorgfältig durch. Ein übereilter Kauf kann nach Unterschrift schwer rückgängig gemacht werden. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht bei Käufen in Händlerbetrieben.
- Bei Käufen im Internet gibt es eine Zweiwochen-Frist, doch üblicherweise schließt man den Vertrag nicht mit einem Onlineportal ab, sondern mit einem/einer Händler:in, zu dem Sie über das Portal vermittelt werden.
- Preisbindung und Lieferverzug: Laut Konsumentenschutzgesetz muss der/die Händler:in für zwei Monate eine Preisbindung gewährleisten (das Auto darf nicht teurer werden). Achten Sie daher darauf, dass die Lieferfrist nicht mehr als 2 Monate beträgt.
- Lieferverzug: Kann der/die Händler:in zum vereinbarten Termin nicht liefern, befindet er sich im Verzug. Sie können – falls Sie nicht auf Erfüllung des Vertrages bestehen wollen – unter Setzung einer angemessenen Nachfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist sollten Sie schriftlich setzen. In Ihrem Schreiben sollten Sie festhalten, dass Sie vom Vertrag zurücktreten, falls auch die Nachfrist ergebnislos verstreicht.
- Ausnahme bei vertraglicher Abweichung: Der/Die Verkäufer:in kann den Liefertermin um zwei Wochen überschreiten, ohne in Verzug zu geraten. Es gibt aber Verträge, in denen unterschieden wird: bei Lieferung eines Fahrzeuges mit Serienausstattung ist eine Überschreitung von zwei Wochen möglich, bei Fahrzeugen mit Sonderausführungen sogar eine Überschreitung von zwei Monaten.
- Fixtermin: Sollten Sie Ihr Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, so ist es möglich, ein sog. "Fixgeschäft" zu vereinbaren. Wird die Bezeichnung "Fixtermin" bei der Lieferfrist eingesetzt, können Sie, falls das Fahrzeug nicht rechtzeitig geliefert wird, ohne Schwierigkeiten aus dem Vertrag aussteigen.
- Fahrzeugbeschreibung: Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug im Kaufvertrag ganz genau beschrieben ist (Farbe, Marke, PS/kW, Ausstattung, z.B. laut Prospekt vom....). Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug bei der Übergabe genau und nehmen Sie sich genug Zeit dafür.
- Eine genaue Überprüfung zeigt oft Mängel, aufgrund derer Sie das Auto nicht übernehmen müssen. Das betrifft insbesondere Reparaturspuren wie z.B. Nachlackierungen; sie sind immer wieder an Gummidichtungen, Chromleisten etc. zu erkennen.
- Garantievereinbarungen: Dauer und Inhalt mit vollem Leistungsumfang, Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Garantie, Kosten der einzelnen Garantieleistungen (etwaiger Selbstbehalt etc.) sollen angeführt werden.
- Pickerl: §57a-Plakette: Auch fabriksneue Fahrzeuge müssen eine Begutachtungsplakette haben. Achten Sie daher auch beim Neuwagenkauf darauf, dass Sie von der Zulassungsstelle im Zuge der Anmeldung auch ein "Pickerl" bekommen und dieses am Fahrzeug angebracht wird.
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Die maßgeschneiderte Finanzierung für Ihr neues Fahrzeug!
* Leasing-Vermittler:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Leasing-Unternehmen: Raiffeisen-Leasing GmbH
Der ÖAMTC bietet exklusiv für Club-Mitglieder eine markenunabhängige Beratung zur Fahrzeug-Finanzierung mit besonders konsumentenfreundlichen Bedingungen an: ÖAMTC Kfz-Leasing*.
Unabhängig ob geräumiger Familien-Van, sportlicher Zweisitzer oder Wochenend-Motorrad - der ÖAMTC Kfz-Leasingberater bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung und stimmt die Vertragslaufzeit und Prämie mit Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Hier bekommen Sie alles aus einer Hand:
- Kompetente Beratung
- Finanzierung
- Versicherungs-Service
Rückrufaktionen
Hier finden Sie alle Informationen zu Rückrufaktionen die in Österreich stattfinden und stattgefunden haben.
Alle Informationen wurden dem ÖAMTC von den jeweiligen Herstellern zur Verfügung gestellt.
Altes Auto - Altauto?
Während ein „altes“ Auto einfach ein Gebrauchtwagen ist, versteht der Gesetzgeber unter einem Altfahrzeug ein KFZ, das nicht mehr als solches verwendet wird oder verwendbar ist und daher Abfall darstellt. Wer ein solches Altfahrzeug hat, ist Abfallbesitzer und hat besondere Pflichten.
Ist Ihr Auto zu Abfall geworden, dürfen Sie es nur an einen dazu berechtigten Abfallsammler bzw. –behandler übergeben und müssen die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung explizit beauftragen. Lesen Sie hier, wann ein Auto zum Altfahrzeug wird, ob Sie ein Auto mit abgelaufenem Pickerl verkaufen dürfen und ob man ein Altauto zwingend verschrotten muss.
Mehr Infos.