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Rasche Pannenhilfe muss möglich bleiben!

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  • Der Kampf um die Autodaten
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Rasche Pannenhilfe muss möglich bleiben!:
Aktuell

Beschluss im Nationalrat

Am 4. Juli 2024 hat der Nationalrat ein wichtiges Zeichen gesetzt: Auf Antrag von Peter Weidinger (ÖVP) und Ulrike Fischer (Die Grünen) haben alle Parteien einstimmig beschlossen, dass Österreich sich auf EU-Ebene für eine konsument:innenfreundliche Regelung zum Thema "Daten aus dem Auto" einsetzen wird. Für die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie für die Arbeiterkammer ist das ein erster Schritt, um auch in Zukunft rasche und kostengünstige Pannenhilfe zu ermöglichen.

Weiterlesen: Klare Botschaft Richtung Brüssel für mehr Konsument:innenschutz

Video: Klare Botschaft Richtung Brüssel

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Darum geht's

Darum geht's

Um Ihnen weiterhin unkompliziert zu helfen, braucht es freien Datenzugang!

Seit Jahren fehlt in der EU eine konsumentenfreundliche Regelung für „Daten aus dem Auto“. Nun
wendet sich der ÖAMTC mithilfe seiner Mitglieder direkt an EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen.

Beim Thema „Daten aus dem Auto“ müssen die Konsument:innen am Steuer bleiben! Die EU muss aus unserer Sicht deshalb dringend handeln!

25.000 Briefe

25.000 Briefe an EU Kommission

Mit der Forderung "Rasche Pannenhilfe muss möglich bleiben!" hat der Mobilitätsclub im Mai die größte Mitglieder-Aktion seiner Geschichte gestartet: Bei Pannenhilfen und an den Stützpunkten wurden die Menschen über die Konsequenzen der Säumigkeit der EU beim Thema Auto-Daten informiert. Ihre Meinung dazu konnten sie in einem Brief an Ursula von der Leyen kundtun. Der Zuspruch war enorm: Rund 25.000 Briefe wurden unterschrieben und vom ÖAMTC direkt an die EU-Kommissionspräsidentin geschickt.

ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold:

"Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir ein unübersehbares Zeichen gesetzt – nun ist die Politik am Ball und kann zeigen, wie wichtig ihr die Anliegen der Konsument:innen wirklich sind."

Daten aus dem Auto

Was sind "Daten aus dem Auto"?

Autos sind heute „fahrende Computer“. Egal ob Beschleunigung, Verbrauch oder Positionsdaten: Laufend werden Daten gesammelt – selbstverständlich auch Fehlercodes. Diese sind bei einer Panne essenziell, um das Problem rasch erkennen und beheben zu können.

Autohersteller schränken den Zugriff auf Fehlercodes immer stärker ein. Pannenhelfer müssen sich zuerst online einen „elektronischen Zugriffsschlüssel“ holen, erst dann können sie Fehlercodes lesen und helfen. Die Folge: Bei mangelnder Mobilfunkabdeckung können alltägliche Pannen nicht mehr vor Ort, sondern erst nach einer Abschleppung gelöst werden. Pannenhilfe wird dadurch und durch Zugriffsgebühren der Hersteller ohne Not teurer.

Hintergrund

Der Kampf um die Autodaten

Seitdem die Autohersteller serienmäßig SIM-Karten in ihren Neufahrzeugen verbauen, sammeln sie immer mehr Daten und wollen diese auch zu Geld machen. Daher wird in Brüssel seit mittlerweile mehr als fünf Jahren diskutiert, wem Fahrzeugdaten eigentlich gehören und wer unter welchen Bedingungen darauf zugreifen kann. Die Position des ÖAMTC: Grundsätzlich gehören die Daten dem Halter des Fahrzeuges. Diese Position setzte sich mit Beschluss des sogenannten Data Act im November 2023 für alle technischen Geräte, die Daten sammeln, prinzipiell auch auf EU-Ebene durch. Allerdings: Der Sonderfall ´Daten aus dem Auto´ wurde im Data Act nicht speziell berücksichtigt. Wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung sollte über den Zugang zu Auto-Daten in der sogenannten „Sektorspezifischen Regulierung (SSL)“ entscheiden werden. Eine entsprechende Regulierung wurde von der EU-Kommission auch fertiggestellt. Nach einer Intervention der Auto-Hersteller wurde die SSL im Dezember 2023 jedoch von der EU-Kommission zurückgestellt. Wegen des Auslaufens der Funktionsperiode von Parlament und Kommission heißt das nichts anderes als: Die Regelung des Zuganges zu Fahrzeugdaten wurde auf den „Sanktnimmerleinstag“ verschoben.

Ein EUGH-Urteil, das die Autohersteller ignorieren

Mit dem Argument der Cyber Security, also: sie müssten ihre Fahrzeuge vor unbefugten Zugriffen schützen, begann die Autoindustrie parallel zur allgemeinen Daten-Diskussion vor ungefähr drei Jahren damit, Reparatur- und Wartungsdaten abzuschotten. Seitdem müssen Pannenhelfer und unabhängige Werkstätten – wie oben beschrieben – zuerst online einen kostenpflichtigen „Schlüssel“ lösen, bevor sie helfen können. Dagegen haben in Deutschland zwei große Werkstätten-Ketten, Carglass und atu, im Sommer letzten Jahres Fiat – stellvertretend für viele Hersteller – geklagt. Das Landgericht Köln sah sich mit der Klärung der entscheidenden Frage überfordert und bat den Europäischen Gerichtshof um eine sogenannte Vorab-Entscheidung. Und der EuGH hat entschieden: Am 5. Oktober 2023 verbot er in seinem Urteil, den Automobilherstellern, den Zugang zu Fahrzeugdaten für freie Werkstätten oder Pannenhelfer zu beschränken. Das gilt für die gesamte Autoindustrie. Sie müsste das Urteil sofort umsetzen, sprich, den Zugang zu den Fahrzeugdaten frei gewähren. Problem: Sie tun es aber nicht. Gegen mehrere Unternehmen sollen deshalb dem Vernehmen nach bereits einstweilige Verfügungen erlassen worden sein. Ignorieren und Aussitzen sind aber nicht die einzigen Reaktionen der Konzerne. Aus Brüssel verlautet, dass sie zugleich massiv dafür lobbyieren, das Verfahren zur europäischen Typengenehmigung so zu reformieren, dass darin künftig die Möglichkeit zur Einschränkung des Datenzugangs enthalten ist. Damit würde genau die vom EuGH für illegal erklärte Praxis legalisiert werden.

Das Problem

Was heißt das für die Pannenhilfe?

Bei mangelnder Mobilfunkabdeckung können alltägliche Pannen nicht mehr direkt vor Ort, sondern erst nach Abschleppung gelöst werden, wie beispielsweise:

  • das Löschen von Fehlercodes nach einer Panne, um weiterfahren zu können
  • der Tausch einer defekten Batterie (Anlernen der neuen Batterie)
  • das Auffüllen eines leer gefahrenen AdBlue-Tanks (Aufhebung der Startsperre)
  • das Abpumpen von Kraftstoffen nach einer Fehlbetankung
  • das Öffnen des Kofferraums, in dem der Autoschlüssel eingesperrt ist
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Forderungen

Was fordert der ÖAMTC?

Beim Thema „Daten aus dem Auto“ müssen die Konsument:innen am Steuer bleiben! Die EU muss aus unserer Sicht deshalb dringend handeln:

Erstens:

Der Zugang zu „Daten aus dem Auto“ muss auf EU-Ebene endlich konsumentenfreundlich geregelt werden. Die erforderliche „sektorspezifische Regulierung“ - im Dezember 2023 durch die EU-Kommission gestoppt - muss endlich realisiert werden!

Zweitens:

Ein aktuelles EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (Nr. C-296/22) untersagt den Autoherstellern, den freien Zugang zu Wartungs- und Reparatur-Daten zu beschränken. Das Urteil wird von diesen jedoch ignoriert. Vielmehr arbeitet die EU-Kommission gerade daran, durch einseitige Abänderung eines Anhanges zur Typengenehmigungs-Verordnung („delegated act“) den Sinn des EUGH-Urteils ins Gegenteil zu verkehren. Das ist abzulehnen. Das EuGH-Urteil muss umgesetzt werden!

Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC Interessensvertretung:

"Mit Ihrer Hilfe wollen wir der EU klar machen, dass rasche und kostengünstige Pannenhilfe ein Anliegen von tausenden Bürger:innen ist."

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