Drohnen
Durch den anhaltenden Drohnenboom wird es schön langsam enger im Luftraum. Um Unfällen und brenzligen Situationen im Luftverkehr vorzubeugen, informieren wir über Rechtslage, Versicherungen, Drohnenausbildung und Serviceangebote. Denn für das Fliegen von Drohnen, ob privat oder gewerblich, gibt es viele technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Vorgaben zu beachten.
© ÖAMTCSafety first im Luftraum!
Die Einsatzmöglichkeiten für Drohnen werden immer vielfältiger, doch viele halten sich nicht an die herrschenden Vorschriften. Für die ÖAMTC Flugrettung stellen unvorsichtige Drohnenpiloten ebenfalls eine immer größere Gefährdung dar. Wir informieren über die Spielregeln im Luftraum und den sicheren Umgang mit den unbemannten Fluggeräten.
Alle Infos für ein sicheres Flugvergnügen
Die ÖAMTC Drohnen-Info App als zuverlässiger Flugbegleiter mit unschlagbaren Features:
- Relevante Flugbestimmungen für den jeweiligen Standort inkl. stündlich aktualisiertem Kartenmaterial
- Klassifizierung Ihrer Drohne und alle Infos zum neuen Drohnenregulativ
- Interessante Drohnen-News und allgemeine Tipps und Tricks für Drohnenpiloten
- Einfacher Dokumentenupload (z.B. Drohnenführerschein oder Versicherungspolizze)
Theorie und Praxis für verantwortungsvolle Drohnenpiloten
Seit 2018 bietet der ÖAMTC an den Fahrtechnikzentren Drohnen-Flugtrainings für Einsteiger und Fortgeschrittene mit Theorie und Praxis an. Seit Neuestem kann im Rahmen des Trainings für Fortgeschrittene auch die behördliche Prüfung für das "A2 Fernpilotenzeugnis" absolviert werden.
Drohnen Flugtraining "Anfänger"
Erste Flugerfahrung und die perfekte Vorbereitung auf den „kleinen Drohnenführerschein“ (Online-Theorietest für die Kategorien A1/A3 nach neuem EU-Drohnenregulativ) bietet das Drohnen-Flugtraining für Anfänger.
Drohnen Flugtraining "Fortgeschritten" - Fernpilot A2 Vorbereitung und Prüfung
Das Drohnen Flugtraining für Fortgeschrittene: Das Fernpilot A2 Training beinhaltet die Vorbereitung auf den „großen Drohnenführerschein“ für professionelle Drohnenanwendungen, praktische Flugübungen für Fortgeschrittene, den Zugang zur Online-Lernplattform und die Prüfung durch die Austro Control.
Drohnen Flugtraining "Spezial"
Vereinbaren Sie ein individuelles Training für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation. Schreiben Sie uns dafür an das Postfach fahrtechnik-drohnen@oeamtc.at
Das Drohnenregulativ für Österreich
Seit 2021 gelten auch in Österreich neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was sich dadurch für Drohnenpiloten ändert, unter welche Kategorie Ihre Drohne fällt, und ob Sie diese registrieren müssen oder den Drohnenführerschein brauchen, erfahren Sie hier.
Die wichtigsten Infos
- Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne (unter www.dronespace.at)
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung für jedes Fluggerät
- "Kleiner" und "großer" Drohnenführerschein für unterschiedliche Kategorien
- Einstufung in die Kategorien "Open", "Specific" und "Certified"
- Max. 120m Flughöhe in der für Privatpilot:innen Kategorie "Open"
- Vorschriften für Hersteller (z.B. C-Klassenkennzeichnung)
- Abstand zu unbeteiligten Personen je nach Kategorie klar definiert
- Einfachere Nutzung im EU-Ausland
- Keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
- Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen
Online-Registrierung
Drohnenbetreiber müssen sich nun online registrieren und können dann mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer fliegen. Unter die Registrierungspflicht fallen:
- Alle Drohnen über 250 g (mit Kamera und ohne Kamera)
- Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera
- Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (zB. „Renndrohnen“)
Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 32,40 Euro und ist 3 Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden. Das Mindestalter für die Registrierung als Drohnen-Besitzer beträgt 18 Jahre, das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten des Piloten angebracht werden muss.
Die unterschiedlichen Kategorien
Kategorie Open
Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben, dann fällt sie unter die Kategorie "Open". Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.
Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C6) ist bei neueren Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich.
Ein Betrieb in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen unter 900 g maximalem Abfluggewicht durchgeführt werden, der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer Drohne unter 250 g gestattet.
In der Unterkategorie A2 dürfen Drohnen bis 4 kg betrieben werden, beim Betrieb ist ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen einzuhalten.
Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen bis 25 kg maximalem Abfluggewicht vorgesehen und sieht zusätzliche Vorkehrungen vor. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden und im Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
Kategorie Specific
Wenn eine der Vorgaben der Open-Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Die Specific Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.
Kategorie Certified
Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht z.B. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Der Transport von Personen oder Gefahrgut und Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe fallen jedenfalls in die Certified Kategorie. Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung von Bewilligungen noch nicht möglich.
Spielzeugdrohnen
Für Spielzeugdrohnen ist keine Registrierung und Absolvierung des Drohnenführerscheins vorgeschrieben. Darunter fallen kleine Fluggeräte, die entsprechend der EU-Spielzeugrichtlinie gekennzeichnet sind. Fehlt diese Kennzeichnung, ist das Mindestalter ein möglicher Hinweis für die Eignung als Spielzeug. Beträgt dieses mindestens 14 Jahre, so handelt es sich um eine registrierungspflichtige Drohne.
Auch beim Umgang mit Spielzeugdrohnen muss man stets darauf achten, keine Menschen zu gefährden und die Privatsphäre Dritter nicht zu beeinträchtigen. In der Nähe von Flughäfen oder Hubschrauberlandeplätzen sollte ebenfalls besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden.
Drohnenführerschein
Kleiner Drohnenführerschein (Kategorie A1 und A3)
Für den Betrieb aller Drohnen über 250 g muss der Betreiber einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Themengebiete umfassen zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht oder den Schutz der Privatsphäre und Daten Dritter. Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über www.dronespace.at.
Großer Drohnenführerschein (Kategorie A2)
Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden. Er besteht aus 30 Multiple Choice Fragen und umfasst die drei Themengebiete Meteorologie, UAS-Flugleistung sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail an examinations@austrocontrol.at mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin.
Rund um das Thema Drohnen
ÖAMTC TV
Die neuen EU-Drohnenregeln - einfach erklärt
Worauf muss ich als Drohnenpilot achten?
Auf der sicheren Seite
Bei unserem Vorteilspartner AIR&MORE können Sie einfach und bequem online die passende Drohnenversicherung für Österreich wählen. Bei Abschluss einer Drohnen Haftpflichtversicherung ab einer Schadenssumme von 3 Mio. Euro sind Sie dort auch bei versehentlichen Privatsphärenverletzungen mit Drohnen versichert. Darüber hinaus erhalten Sie als ÖAMTC Mitglied dann auch 10% Ermäßigung, sowie einen 20 Euro Gutschein für ein ÖAMTC Drohnen-Flugtraining.
Achtung: Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne - Modell, Seriennummer, Gewicht etc. - inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflicht-Versicherung gestzliche Pflicht. Eine ausschließlich personenbezogene Versicherung von Drohnenpilot*in oder Betreiber*in ohne Nennung spezifischer Gerätedaten der genutzten Drohne entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen!
Aus der Sicht des ÖAMTC-Piloten Jörg Schnell:
Drohnen sind für mich in der Luft fast „unsichtbar“. Sie sind schwer zu erkennen und wenn man mit einer Geschwindigkeit von 270 km/h dagegen prallt, ein richtiges Problem. Dabei werden nicht die Rotorblätter und auch nicht die Triebwerke am meisten in Mitleidenschaft gezogen, sondern die Cockpit-Scheibe. Diese wird durchschlagen und die Drohne oder was auch immer davon überbleibt, knallt mir direkt ins Gesicht. Im schlimmsten Fall kann das den Absturz des Helikopters zur Folge haben. Aus diesem Grund bin ich für ein verantwortungsvolles Miteinander, ein sich und die Gefahren kennen, ein sich Wertschätzen und darüber hinaus, für ein respektvolles Miteinander.