Die ÖAMTC Fahrzeug-Finanzierung wird wie folgt vermittelt: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Leasing-Unternehmen: Raiffeisen-Leasing GmbH
ÖAMTC Kfz-Leasing
Markenunabhängig, konsumentenfreundlich, rasch in der Abwicklung.
Der ÖAMTC bietet exklusiv für Club-Mitglieder eine markenunabhängige Beratung zur Fahrzeug-Finanzierung. Egal welche Marke, Antrieb, oder Händler. Sie suchen sich Ihr Traumfahrzeug aus – wir kümmern uns um die Finanzierung.
Bei uns sind Sie gut aufgehoben – Ausstieg, Umstieg oder Verlängerung ist jederzeit möglich.
Eine Finanzierungsanfrage ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgewickelt – bei einer positiven Prüfung erhält Ihr Händler rasch eine Finanzierungszusage.
Sie können Ihre Leasingrate mittels Kalkulators berechnen oder sich direkt an einen ÖAMTC-Leasingberater (01/711 99 21890 oder per E-Mail: leasingberatung@oeamtc.at) wenden um ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.
JETZT NEU: RestwertleasingPLUS – auch online berechenbar
Am Ende der Laufzeit wird der festgelegte Restwert garantiert*, ohne dabei auf alle Vorteile der üblichen ÖAMTC-Leasingfinanzierung verzichten zu müssen. Diese Leasingvariante eignet sich besonders für Fahrzeuge, wo der Restwert nicht 100%ig kalkuliert werden kann.
*Voraussetzung für die Garantie am Ende: Einhaltung der vereinbarten Kilometerleistung (max. 200.000), neue Fahrzeuge, Anschaffungswert unter € 120.000 brutto, sorgfältiger Umgang (ÖNORM 5080 Zustandsklasse 2); alle JAC-Modelle sind bei der Restwert-Plus-Variante ausgeschlossen.
Ihre Vorteile
Markenunabhängig
Konsumentenfreundliche Vertragsbedingungen – Ausstieg, Umstieg oder Verlängerung jederzeit möglich
Rasch in der Abwicklung – 24 Stunden bis zur Finanzierungszusage (bei positiver Prüfung)
Wählbar: Arbeitslosigkeit-/Arbeitsunfähigkeit-Versicherung
- deckt die Bezahlung der Raten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ab - zusätzlicher Baustein gegen Mehrprämie
Inklusive: kostenfreie Selbstbehalt-Versicherung
- Ihr Selbstbehalt in der Kasko wird bei Totalschaden und Diebstahl übernommen
Alles aus einer Hand – Finanzierung und individuell gestaltete Versicherung (z.B.: kostenlose GAP-Leasingdeckung in der Kasko)
Wichtige Tipps für Ihren Auto- oder Motorradkauf mit Kfz-Leasing
- Autokauf-Beratung beim ÖAMTC einholen.
- Wählen Sie einen Autohändler und Ihr Wunschfahrzeug. Verhandeln Sie einen günstigen Kaufpreis (als Barzahler).
- Leasing-Angebot inkl. Versicherung erhalten Sie unter 01/711 99 21890 oder per E-Mail: leasingberatung@oeamtc.at.
- Nach Prüfung und Freigabe Ihrer Unterlagen können Sie Ihr Auto beim Händler bestellen. Der Kaufpreis wird rasch und unbürokratisch vom Leasingpartner an den Autohändler überwiesen.
Leasing ABC
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kfz-Leasing
CHECKLISTE für ein Leasing-Angebot
- Marke des Fahrzeugs
- Type des Fahrzeugs
- Leistung des Kfz in PS oder KW
- Zustand des Fahrzeugs: neu oder gebraucht
- Kilometer-Stand des Fahrzeugs
- Datum der Erstzulassung
- Listenpreis des Kfz als optionale Angabe
- Kaufpreis, der von Ihnen ausgehandelt wurde
- Nutzungsdauer in Monaten (24, 36, 48, 60 Monate)
- zu erwartende jährliche Kilometerleistung
- Höhe der Anzahlung oder Eigenleistung
- Restwert, wenn bestimmter Wert gewünscht ist
- Lieferant bzw. Kfz-Händler des Fahrzeugs
Checkliste für ein Leasing-Angebot downloaden, drucken und ausfüllen!
Wie funktioniert Kfz-Leasing?
Das Grundprinzip besteht darin, dass die Leasinggesellschaft das Kfz bei dem Händler (den Sie ausgewählt haben) kauft und Ihnen für einen vereinbarten Zeitraum gegen Entgelt (Leasingrate) zur Verfügung stellt.
Welche Arten von Kfz-Leasing gibt es?
- Teilamortisation (Restwert-Leasing)
Bei dieser Art des Kfz-Leasings zahlen Sie nur einen Teil der Anschaffungskosten für Ihr Fahrzeug in Form von Leasingraten. Nach Vertragsende bleibt der kalkulierte Restwert offen. Die Leasingraten sind beim Restwertleasing niedriger als bei der Vollamortisation. - Vollamortisation
Bei der Vollamortisation wird das geleaste Auto innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Gänze ausfinanziert. - Depotleasing
Bei dieser Form des Leasings hinterlegt man den Restwert (max. 50% der Anschaffungskosten) bereits bei Vertragsbeginn als Depot (Einmalkaution). Dadurch reduziert sich die Gesamtbelastung. Es kann auch nur ein Teilbetrag des Restwertes hinterlegt werden.
Kann man auch einen Gebrauchtwagen leasen?
Ja, wenn das Auto von einem vorsteuerabzugsberechtigten Vorbesitzer stammt, wie z.B. Vorführwagen eines Fahrzeughändlers oder ein Fahrzeug aus einem Leasingvertrag. Auch zahlreiche „Top Gebrauchtwagen vom ÖAMTC” sind leasingfähig.
Wie können die Leasingraten niedrig gehalten werden?
Durch eine einmalige Leasingratenvorauszahlung (bis zu 30% des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer) oder ein Depot (max. 50% der Anschaffungskosten) bei Vertragsabschluss können die Leasingraten gesenkt werden.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist ein Schätzwert und definiert den voraussichtlichen Wert des geleasten Autos bei Vertragsende. Dieser hängt vom gewählten Automodell sowie der vereinbarten Vertragsdauer und der jährlichen Kilometerleistung ab. Die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Restwert ist die Grundlage zur Berechnung der monatlichen Leasingrate und sollte dem Wertverlust des Fahrzeuges entsprechen. Für die Berechnung wird die objektive Eurotax-Restwertprognose unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung des Fahrzeuges herangezogen.
Warum ist der Restwert so wichtig?
Wenn die Leasinggesellschaft bei einer Verwertung am Laufzeitende das Kfz nur zu einem unter dem anfangs kalkulierten Restwert
veräußern kann, dann hat der Leasingnehmer die Differenz zwischen Restwert und Verkaufserlös an die Leasinggesellschaft zu zahlen. Beim ÖAMTC Kfz-Leasing* wird besonders viel Wert auf einen marktkonformen Restwert gelegt. Ihr Club berät Sie dazu gerne.
Was ist RestwertleasingPLUS?
Bei einem Leasingvertrag mit der Option RestwertleasingPLUS wird am Ende der Laufzeit der festgelegte Restwert garantiert. Diese Variante eignet sich besonders für die Fahrzeuge wo der Restwert nicht 100% kalkuliert werden kann z.B. Elektro-Fahrzeuge. Die Flexibilität bleibt trotzdem erhalten - vorzeitige Auflösung oder Verlängerung ist weiterhin möglich.
Voraussetzung für die Garantie am Ende: Einhaltung der vereinbarten Kilometerleistung (max. 200.000), neue Fahrzeuge, Anschaffungswert unter € 120.000 brutto, sorgfältiger Umgang (ÖNORM 5080 Zustandsklasse 2); alle JAC-Modelle sind bei der Restwert-Plus-Variante ausgeschlossen.
Welche Versicherung brauche ich als Leasingnehmer?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfiehlt Ihr Club zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Mit der ÖAMTC Kfz-Haftpflicht* und ÖAMTC Kasko-Versicherung* sind Sie jederzeit bestens abgesichert.
Darf man in das Kfz Zubehör einbauen?
Übliche Einbauten, wie z.B. Anhängerkupplung dürfen jederzeit vorgenommen werden.
Dürfen auch andere Personen das Auto lenken?
Wem Sie Ihren geleasten Pkw überlassen, liegt voll und ganz in Ihrem Ermessen. Voraussetzung ist hier natürlich der Besitz eines Führerscheins und die Verkehrstauglichkeit.
Darf man mit einem Leasingauto auch ins Ausland fahren?
Mit einem geleasten Auto kann man fahren, wohin man will. Der Leasingnehmer handelt dabei wie der Eigentümer. Das heißt, er ist natürlich auch für die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften verantwortlich.
Wie verhält man sich als Leasingnehmer bei einem Unfall?
Falls es wirklich einmal zu einem Unfall kommen sollte, benützt der Leasingnehmer den Unfallbericht aus seinen Versicherungsunterlagen und meldet den Schaden unverzüglich seiner Versicherung. Die Schadensabwicklung findet zwischen dem Leasingnehmer, seiner Versicherung und der Werkstätte statt.
Kann man aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen?
Ja, jederzeit. Dabei sollte man aber bedenken, dass ein vorzeitiger Ausstieg wirtschaftlich ungünstig sein kann – besonders nach kurzer Laufzeit.
Ist die Übernahme des Leasingvertrages durch Dritte möglich?
Ja. Wenn der Leasingnehmer das Leasing nicht fortsetzen kann oder will, kann ein von ihm bekannt gegebener Nachfolger diesen Leasingvertrag problemlos übernehmen.
Was geschieht, wenn man den Vertrag nicht erfüllen kann?
Bei Zahlungsverzug kann der Vertrag seitens des Leasinggebers vorzeitig aufgelöst werden. Um das zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten schnell zu reagieren und sich umgehend an Ihren ÖAMTC Kfz-Leasingberater zu wenden.
Was passiert, wenn sich die Zinsen ändern?
Wie sich eine Änderung der Zinsen im jeweiligen konkreten Fall auswirkt, ist in den Leasingverträgen genau geregelt. Generell gilt: Wenn sich das Zinsniveau um einen bestimmten Prozentsatz ändert, wird auch die Leasingrate bei variabler Verzinsung entsprechend angepasst. Bei fixer Verzinsung erfolgt keine Anpassung der Leasingrate während der Vertragslaufzeit.
Weitere Informationen
Für persönliche Beratung und bei Fragen kontaktieren Sie bitte das ÖAMTC-Versicherungs-Service unter
01 / 711 99 21890 (MO – FR 8:00 – 17:00 Uhr), per E-Mail: leasingberatung@oeamtc.at.
Ihr Club berät Sie gerne bei Ihrer Entscheidung!