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Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer ist eine Besitzsteuer, die gemeinsam mit der Haftpflichtprämie eingehoben wird. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um diese regelmäßig zu zahlende Steuer.

Motorbezogene Versicherungssteuer iStock
Motorbezogene Versicherungssteuer © iStock

Ankündigung einer motorbezogenen Versicherungssteuer für E-Autos

Im Rahmen der laufenden Regierungsverhandlungen wurde am 16.01.2025 bekannt, dass durch den Entfall der Steuerbefreiung für E-Autos bei der motorbezogenen Versicherungssteuer in diesem Jahr 65 Millionen Euro eingenommen werden sollen. Derzeit bemisst sich diese Steuer an der Leistung des Verbrennungsmotors und den CO2-Emissionen auf der Straße (die Mindeststeuer liegt bei 86,40 Euro pro Jahr). Wie sich die Steuer für E-Fahrzeuge künftig errechnet, wurde noch nicht bekannt. Auf Basis der erhofften Einnahmen ist aus Sicht des ÖAMTC von durchschnittlichen Beträgen von rund 400 Euro pro vollem Jahr auszugehen.

Allgemeines

Neben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) gibt es eine weitere Abgabe, die die österreichischen Autofahrer direkt trifft — die motorbezogene Versicherungssteuer. Während die NoVA beim Kauf und die MöSt je Liter Kraftstoff, und damit abhängig vom Betrieb anfällt, ist die motorbezogene Versicherungssteuer abzuführen unabhängig davon, ob man viel oder wenig fährt. Sie besteuert Pkw, Motorräder oder allerübrigen Kfz mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht (ausgenommen z.B. Traktoren und Motorkarren).

Nicht zu verwechseln ist die motorbezogene Versicherungssteuer mit der allgemeinen Versicherungssteuer; während erstere direkt auf Pkw & Co abzielt, stellt letztere allgemein auf Versicherungsverträge ab und trifft damit auch Kfz-Haftpflichtverträge. Die allgemeine Versicherungssteuer beträgt 11 Prozent der Versicherungsprämie und ist damit von der individuellen Bonus-Stufe abhängig.

Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit- dies gilt aber nicht für Range-Extender und Hybrid-Pkw.

Sind mehrere Fahrzeuge, die der motorbezogenen Versicherungssteuerunterliegen, unter einem Wechselkennzeichen zugelassen, ist nur für jenes Fahrzeug die motorbezogene Versicherungssteuer zu zahlen, das die höchste Steuerlast hat.

Für Fahrzeuge, die vorwiegend für die persönliche Fortbewegung von Menschen mit Behinderungen verwendet werden, ist eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer vorgesehen. Nähere Infos finden Sie beim Thema Behinderung & Mobilität.

Steuerhöhe hängt vom Erstzulassungsdatum ab

Je nach Erstzulassungsdatum berechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach unterschiedlichen Formeln. Dabei ist es unerheblich in welchem Land die erstmalige Zulassung des Fahrzeuges erfolgte. Informieren Sie sich daher auch beim Gebrauchtwagenkauf schon vorab über die Höhe der zu zahlenden motorbezogenen Versicherungssteuer.

Fahrzeuge Erstzulassungsdatum ab dem 1. Oktober 2020

  • Für Pkw, für die ein CO2-Emissionswert gem. WLTP ermittelt wurde, berechnet sich die Steuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors und den CO2-Emissionen (nach dem kombinierten WLTP-Wert bei Verbrennern und Hybrid-Pkw bzw. dem gewichteten kombinierten WLTP-Wert bei Plug-In-Hybriden).
    Für jene Pkw, für die kein CO2-Emissionswert gem. WLTP ermittelt wurde, berechnet sich die Steuer nur nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors.
  • Für Motorräder, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen gem. WMTC.
  • Für sonstige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, wie Klein-Lkw (N1) aber auch Quads, richtet sich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Die motorbezogene Versicherungssteuer für diese Fahrzeuge beträgt mindestens 78 Euro je Jahr und ist mit 912 Euro je Jahr gedeckelt.
    (Ausgenommen von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind jedoch Zugmaschinen und Motorkarren mit einem hzG von 3,5 Tonnen.)

Hinweis: Für Erstzulassungen ab diesem Datum gibt es keine Aufschläge mehr, wenn die Steuer mehrmals unterjährig gezahlt wird.

Niedrigere Steuer für Wohnmobile ab Juni 2023
Ab 1. Juni 2023 richtet sich die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5t hzGG), bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW. Dies gilt auch für jene Wohnmobile, die bereits nach 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden. Eine Steuerrückzahlung für die zuvor bereits entrichtete, höhere motorbezogene Versicherungssteuer ist nicht möglich.
(Detailliere Informationen hierzu finden Sie hier, auf der Seite des Österreichischen Campingclubs.)

Fahrzeuge Erstzulassungsdatum vor dem 1. Oktober 2020

  • Für PKW richtet sich die Höhe nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors.
  • Bei Motorädern nach dem jeweiligen Hubraum.
  • Für sonstige Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, wie Klein-Lkw (N1) aber auch Quads, richtet sich die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer nach der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors. Wobei bei jährlicher Zahlungsweise diese mindestens 74,40 Euro je Jahr beträgt und mit 864 Euro je Jahr gedeckelt ist.
    (Ausgenommen von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind jedoch Zugmaschinen und Motorkarren mit einem hzG von 3,5 Tonnen.)

Hinweis: Für Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor 01.10.2020 hängt die Höhe der Steuer von der Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ab. So erhöht sich diese bei halbjähriger um 6%, bei vierteljähriger um 8% und um bei monatlicher Zahlung 10%.
Der ÖAMTC-Tipp lautet daher: Die Steuer nach Möglichkeit einmal jährlich im Voraus zu bezahlen.

Die wichtigsten Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer

Kfz-Steuer und mVSt 2025.jpg ÖAMTC Stand 2025

Lesen Sie hier, wie sich die motorbezogenen Versicherungssteuer im Laufe der Zeit verändert hat.

Kfz Steuer iStock

Thema Steuern & Abgaben

Egal, ob für Motorrad oder Pkw, in Österreich fallen Steuern und Abgaben an. Wie hoch diese sind und welche Möglichkeiten der Entlastung für Pendler bestehen, erfahren Sie hier.

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