Parken
Das Abstellen der Fahrzeuge ist eines der brennendsten Themen im urbanen Raum. Parkraumbewirtschaftung ist die Folge. Parken ist oft teurer als das Fahren. Der ÖAMTC informiert rund um das Thema Parken in Österreich, Kurzparkzonen, Anrainerparkplätze, Parkgaragen, Vorschriften und Strafen.
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Aktuelle Informationen rund um das Thema Parken.
Parken
Die Parkregeln und -situation wird in den Ballungszentren stetig komplexer. Die Städte bewirtschaften die Stellflächen für den Individualverkehr unterschiedlich. Es ist schwierig, den Überblick zu wahren, wo Parkgebühren zu entrichten sind. Der ÖAMTC schafft in den Services ÖAMTC-App und ÖAMTC-Routenplaner Transparenz, wo sich Kurzpark- oder Anrainerzonen, Parkgaragen, -plätze und Park&Ride befinden.
Kurzparkzonen
Allgemeine Information
Die Parkometerabgabe muss entrichtet werden, wenn ein mehrspuriges KFZ in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt wird. Der Begriff "Abstellen" umfasst dabei sowohl das Halten als auch das Parken. Zu Beginn des Abstellens des KFZ kann die Entrichtung der Parkometerabgabe unter anderem mittels Parkscheinentwertung erfolgen.
WICHTIG! Alle einspurigen KFZ wie Motorräder, Roller, etc. sind von der Gebührenentrichtung ausgenommen. Trikes/Dreiräder zählen zu den mehrspurigen KFZ.
In vielen Städten/Gemeinden Österreichs sind E-Autos von der Gebührenentrichtung befreit. Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich vorher bei der zuständigen Gemeinde!
Kostenübersicht Wien
Die Kurzparkzonen gelten nahezu flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten Mo.-Fr., 9-22 Uhr, maximale Parkdauer 2 Stunden, kostenpflichtig.
Die Tarife
- bis 15 Minuten: gratis
- 0,5 Stunden: 1,25 Euro
- 1 Stunde: 2,50 Euro
- 1,5 Stunden: 3,75 Euro
- 2 Stunden: 5 Euro
Neue Tarife ab 1.1.2025!
- bis 15 Minuten: gratis
- 0,5 Stunden: 1,30 Euro
- 1 Stunde: 2,60 Euro
- 1,5 Stunden: 3,90 Euro
- 2 Stunden: 5,20 Euro
Zahlungsarten
1. Parkscheine
Parkscheine, die ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden müssen, sind beim ÖAMTC in allen Stützpunkten ( Wien, Niederösterreich und Burgenland), in Trafiken, bei den Vorverkaufsstellen und Fahrscheinautomaten (U-Bahn-Stationen) der Wiener Linien, auf Bahnhöfen, sowie bei einigen Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie in manchen Zigarettenautomaten erhältlich.
Es gibt Parkscheine für eine halbe, eine, eineinhalb und zwei Stunden. Auch für das kostenlose 15-Minuten-Parken muss ein Schein ausgefüllt werden.
2. Bezahlen mit SMS
Voraussetzung: Registrierung (Bekanntgabe Mobiltelefon-Nummer, Kfz-Kennzeichen) und Aufladung eines virtuellen Parkguthabens unter www.handyparken.at
Parkpickerl-Erwerb und Kosten
Alle Infos hier
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Handyparken / Elektronische Parkscheine
Kurzparken mit dem Handy
Die Parkgebühren können in einigen österreichischen Städten auch mittels Handy oder elektronischer Parkuhr bezahlt werden. Wir informieren Sie, wie und wo Sie am einfachsten zu Ihrem elektronischen Parkschein kommen. Mehr Infos.
Parkgaragen-Suche
So finden Sie schnell und einfach eine Parkgarage in Ihrer Nähe.
Hier geht es zur Parkgaragen-Suche
10% Rabatt auf Ihren Kurzparkvorgang
Günstiger Parken für ÖAMTC Mitglieder
Mit APCOA FLOW bietet die APCOA PARKING Austria GmbH eine eigene Park App für iOS und Android an. Österreichweit an über 30 Standorten mit Parkscheinautomaten kann jetzt schnell und einfach per Handy – erstmalig mit Rabattfunktion – geparkt werden. Lesen Sie hier wie's funktioniert und sichern Sie sich Ihren Rabattcode.
Günstiger Parken am Flughafen
Alles Infos rund um dieses Thema finden Sie unter: www.oeamtc.at/flughafenparken
- ÖAMTC Mitglieder sparen bis zu 5% beim Parken am Flughafen Wien, Salzburg oder München u.v.a.m. sowie Linz
- Zusätzlich gibt es vergünstigte Parkwertkarten für das Parken auf den Flughäfen Wien und Linz bietet das ÖAMTC Reisebüro an.
Eigene Parkinformationen gibt es auch zum Flughafen Bratislava.
Wissenswertes zum Thema Parken
Parken ohne Kennzeichen
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichem Grund nur mit gültigen Kennzeichen verwendet werden. Auch das Abstellen bzw. Parken gilt als Verwenden! So ist es beispielsweise grundsätzlich unzulässig, bei Anmeldung zweier Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen, das Zweitfahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abzustellen. Zwar kann eine Ausnahmebewilligung bei der örtlich zuständigen Behörde beantragt werden. Solche Anträge werden jedoch aufgrund der meist herrschenden Stellplatznot selten bewilligt.
Ladetätigkeit
- Das Ausladen geringfügiger Gegenstände berechtigt nicht zur Benutzung einer Ladezone.
- Das Stehenlassen eines Kraftfahrzeuges nach Beendigung der Ladetätigkeit ist nicht erlaubt.
- Auch der Weitertransport von bereits abgeladenem Ladegut oder die Verrichtung allfälliger Montagearbeiten sind nicht gestattet.
Gelbe Bodenmarkierungen am Fahrbahnrand
- Durchgehende gelbe Linien: Halten und das Parken ist verboten
- Unterbrochene Linien: halten oder eine Ladetätigkeit ausführen erlaubt
- Wenn sie mit Schnee bedeckt sind, gelten sie nicht.
Halten und Parken in Haltestellen
- Während der Betriebszeiten von öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Halten und Parken im Haltestellenbereich verboten. Dieses Verbot gilt 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, wenn nicht Bodenmarkierungen angebracht sind, die einen anderen Bereich abgrenzen. Bodenmarkierungen gehen somit der "15-Meter-Regel" vor.
Ausnahme: Zum Ein- und Aussteigen darf man kurz halten. (Dies ist auch auf einem Taxistandplatz oder in einer Ladezone erlaubt.) - Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Arten von Haltestellen. Für "Zweithaltestellen" oder "Bedarfshaltestellen" gilt ebenfalls das Halte- und Parkverbot.
- Wenn trotz der Einhaltung der 15-Meter-Zone eine Behinderung des Ein- und Aussteigens gegeben ist, stellt dies zwar keinen Strafgrund dar, eine kostenpflichtige Abschleppung ist aber zulässig.
Parken vor einer bzw. der eigenen Einfahrt
- Grundsätzlich gilt: Das Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten ist durch die StVO verboten.
- Erlaubt ist nur das Halten (also ein Abstellen bis zu 10 Minuten), sofern der Lenker im Fahrzeug verbleibt.
- Ausnahme: Jeder, der über eine Hauseinfahrt allein verfügungsberechtigt ist, darf sein Fahrzeug vor der Einfahrt abstellen
Achtung:
- Recht des Parkens vor der eigenen Einfahrt kann nicht an Dritte weitergeben werden.
- In Kurzparkzonen muss trotzdem die Parkgebühr gezahlt werden.
- Das Fahrzeug dürfte nur fahrbahnparallel abgestellt werden (problematisch bei Schrägparkmarkierung).
Die größten Parksünden
Parken für mobilitätseingeschränkte Personen
Dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen, die über einen Parkausweis (gemäß § 29b StVO) verfügen, sind unter anderem berechtigt:
- zur Benützung von sogenannten "Behinderten-Parkplätzen"
- zeitlich unbeschränkt und gebührenfrei in Kurzparkzonen zu parken
- in Fußgängerzonen zu parken während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit
- zum kurzfristigen Halten in Halteverboten zum Ein- und Aussteigen
- weitere im § 29b StVO geregelte Erleichterungen entnehmen Sie bitte dem Original-Gesetzestext
- österreichweit ist das kostenlose Parken in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen auch gestattet, wenn der Beifahrer einen Parkausweis gemäß §29b StVO besitzt , er also chauffiert wird
- ein Behindertenpass (vom Sozialministeriumservice ausgestellt) hat keinerlei Rechtswirkung für Erleichterungen beim Parken
- Achtung: Bis 2013 von der MA 6 unbefristet ausgestellte Bescheinigungen über die Befreiung von der Parkometerabgabe verlieren mit 31.12.2018 ihre Gültigkeit. Ab 2019 ist ausschließlich der Parkausweis nach § 29b StVO gültig.
Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe
ÖAMTC-Smartphone-App
Alle Informationen über Kurzparkzonen, Parkgaragen, Park&Ride-Anlagen und freie Stellplätze. Jetzt downloaden:
Parkvergehen und ihre Folgen
Ordnungswidriges Abstellen des Fahrzeuges kann teuer kommen. Zu den häufigsten Parkvergehen zählen das Stehen im Halte- oder Parkverbot, Nicht-Bezahlen der Parkgebühr, verkehrsbehinderndes Parken wie Abstellen des Pkw im Haltestellenbereich sowie vor einer Einfahrt parken. Lesen Sie hier mehr zum Thema Parksünden und ihre Folgen.
Diese Strafen drohen bei Parkvergehen
- Organmandat: von 21 - 36 €
- Verwaltungsstrafe: bis zu 726 €
- Abschleppung: ca. 240 Euro
- Besitzstörungsklage
- Nachverrechnung von Parkgebühren
Parkschäden
- Wenn man einen Parkschaden verursacht und der geschädigte Fahrzeugbesitzer nicht an Ort und Stelle ist, muss der Schaden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.
- Eine Benachrichtigung hinter den Scheibenwischer zu klemmen ist nicht ausreichend.
- Bei Unterlassen der unverzüglichen Meldung muss man mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen.
- Wer selbst Opfer eines nicht gemeldeten Parkschadens wird, sollte sich zunächst nach Zeugen umsehen und Passanten befragen.
- Anschließend ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die nötige Bestätigung für die Versicherung zu erhalten.
Tipps der ÖAMTC Fahrtechnik
Einige Autos haben zwar schon automatische Einparkhilfen, doch in der Regel muss das der Lenker noch selbst erledigen. Richtiges Einparken muss man lernen und funktioniert immer gleich. Ob die Parklücke groß genug ist, dafür bekommt man mit der Zeit ein geschultes Auge. Die Fahrtechnik-Instruktoren des ÖAMTC haben ein paar Tipps, wie es jedes Mal gelingt, auch im Stress.
- Nicht stressen lassen, auch nicht von hupenden oder aufblendenden nachkommenden Fahrzeugen.
- Heckscheibe wischen, Seitenspiegel einstellen (das rechte Hinterrad sollte sichtbar sein)
- Rückwärts einparken ist einfacher als Vorwärts. Um vorwärts zwischen zwei hinter einander stehenden Autos einparken zu können, braucht man eine Lücke, die mindestens doppelt so lang ist wie ihr Fahrzeug.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug parallel zum vorderen der beiden Autos, die die Parklücke begrenzen.
- Schieben sie zurück, bis der Beginn der Parklücke auf Höhe der Rücksitze ist. Schlagen Sie die Lenkung voll nach rechts ein.
- Schieben Sie in die Parklücke hinein, bis das Heck ca. einen halben Meter vom Randstein entfernt ist.
- Schlagen die Lenkung voll nach links ein. Langsam weiter zurück fahren.
- Arbeiten Sie mehr mit der Kupplung, weniger mit dem Gaspedal.