Artikel drucken
DruckenGarantie und Gewährleistung - Tipps für den Autokauf
Rechte und nützliche Tipps für den Autokauf beim Händler und privat.
Zwischen der freiwilligen Garantie und der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung muss streng unterschieden werden.
Die Garantie
...ist ein Versprechen des Herstellers oder des Importeurs, manchmal auch des Händlers, für während der Garantiezeit auftretende Mängel einzustehen. Bei der Garantie handelt es sich eigentlich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will - er bestimmt die Dauer und die Bedingungen. Die Gratis-Reparatur wird oft von Bedingungen wie regelmäßigem Service oder ausschließlicher Verwendung von Originalersatzteilen abhängig gemacht. Außerdem muss der Käufer mitunter Arbeitszeit oder Versandspesen selbst bezahlen. Es ist gesetzlich klargestellt, dass Garantiezusagen ein "Mehr" gegenüber den Gewährleistungsbestimmungen bieten müssen.
Die Gewährleistung
...verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an - zunächst unbemerkt - hatte. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder - bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln - die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.
Fristen und Beweislast
Für Verträge, die nach dem 31.12.2021 geschlossen wurden, gelten einige Neuerungen. Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem sich ein Mangel bemerkbar machen muss. Sie beträgt bei (neuen) Waren und Dienstleistungen zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Dennoch heißt das nicht, dass man die Reklamation auf die lange Bank schieben sollte. Denn je mehr Zeit vergeht, umso schwieriger wird es sein, die Ursache des Mangels festzustellen.
Bei allen Mängeln, die innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast.
Die Verjährungsfrist schließt an die Gewährleistungsfrist an. Sie beträgt drei Monate und dient dazu, dem Händler - falls noch nicht geschehen - den Mangel zu melden oder notfalls die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Definition Mangel
Was ein Mangel ist, hängt davon ab, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde bzw. was in Werbung und Informationsmaterial versprochen wird sowie was der üblichen Erwartung entspricht. Von den üblicherweise erwarteten Eigenschaften kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung ausdrücklich vertraglich festgehalten wurde und der Käufer ihr zugestimmt hat.
Gebrauchtwagenkauf vom Händler
Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich.
Der Gewährleistungspflicht unterliegen nicht nur Autohändler, sondern auch andere Unternehmer, die ein Auto aus dem Betriebsvermögen verkaufen (z.B. auch Freiberufler, Taxiunternehmer, Fahrschulen, Fuhrparkautos).
ACHTUNG: Diese Fristverkürzung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im "Kleingedruckten" oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus. Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler. Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden.
Gebrauchtwagenkauf von privat
Gebrauchtwagenkauf "von privat" ist in der Regel billiger, weil risikoreicher. Einerseits sind die Fahrzeuge meist älter und daher sind die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.
Der Verkauf von Fahrzeugen aus dem Firmenvermögen von Freiberuflern oder sonstigen Unternehmern gilt nicht als Privatgeschäft und unterliegt den selben Regeln wie der Kauf beim Gebrauchtfahrzeughändler.
Empfehlung ÖAMTC Kauf-Überprüfung
Um dennoch nicht die Katze im Sack zu kaufen, gibt es ein sicheres Mittel: Lassen Sie beim ÖAMTC eine Kauf-Überprüfung durchführen. Dann wissen Sie, ob das Fahrzeug hält, was der Verkäufer verspricht. Und wenn es doch nicht ganz so toll ist, können Sie zumindest über einen günstigeren Preis verhandeln.
Tipp! Kfz-Kaufvertrag
Sie wollen ein Kraftfahrzeug von einem Privaten kaufen oder an einen Privaten verkaufen? Der ÖAMTC bietet dazu einen standardisierten Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge (pdf) bzw. Elektro-Kraftfahrzeuge (pdf) zum Download. Plus wichtige Tipps für Käufer & Verkäufer von den ÖAMTC Juristen. Sie können die Pdf-Datei nach dem Herunterladen noch fertig ausfüllen und anschließend ausdrucken. Registrierte Nutzer können den Kaufvertrag für ein bestimmtes Fahrzeug gleich automatisch vorbefüllen lassen.
Bei Unklarheiten hilft die ÖAMTC-Rechtsberatung
Eine ÖAMTC-Umfrage bei den Importeuren hat ergeben, dass Autohersteller mitunter recht sorglos und großzügig mit den Bezeichnungen Garantie und Gewährleistung umgehen. Da ist dann von "Durchrostungsgewährleistung" die Rede, obwohl eigentlich Garantie gemeint ist. Oder es wird "die Gewährleistung für Verschleißteile ausgeschlossen".
Wenn Sie durch mehrdeutige Formulierungen an der Seriosität des Angebots zweifeln, wenden Sie sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung. Diese steht allen ÖAMTC-Mitgliedern kostenlos im jeweiligen Bundesland persönlich, telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Hersteller- und Händlerkonkurs
Wenn ein Fahrzeughersteller vom Konkurs bedroht ist, sorgen sich AutobesitzerInnen und AutokäuferInnen um ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag, um Gewährleistung, Garantie und die Abwicklung von Reparaturen. Lesen Sie hier Informationen rund um den Hersteller- und Händlerkonkurs.