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DruckenDer ÖAMTC gibt Rechtstipps zum Gebrauchtwagenkauf
Rechtliche Tipps zum Gebrauchtwagenkauf: Was tun, wenn der Gebrauchte Mängel aufweist? Welche Schäden sind durch die Gewährleistung gedeckt?
Vor dem Vertragsabschluss
Punkte, die Sie vor Abschluss des Kaufvertrages beachten sollten:
- Überprüfung des Zustandes des Fahrzeuges: Lassen Sie den Zustand des Fahrzeuges z.B. durch eine Kaufüberprüfung beim ÖAMTC feststellen. Nur das kann Sie vor unliebsamen Überraschungen wirklich schützen!
- Ist am Fahrzeug eine gültige Begutachtungsplakette ("Pickerl") angebracht, so heißt das noch lange nicht, dass das Fahrzeug auch wirklich in Ordnung ist!
Bei der Pickerlüberprüfung werden viele Teile nicht überprüft, außerdem besagt das "Pickerl" lediglich, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung in Ordnung war (und das kann meist schon Monate her sein!). - Lesen Sie unbedingt vor dem Kaufabschluss den Kaufvertrag, besonders aber das Kleingedruckte auf dem Vertrag!
Privat-Kauf: Verwenden Sie das von der Rechtsabteilung des ÖAMTC empfohlene Kaufvertragsformular.
Kauf vom Händler: Auch hier gibt es Kaufvertragsformulare, die vom Bundesministerium für Justiz empfohlen werden. - Erkundigen Sie sich vor dem Kaufabschluss beim ÖAMTC über die Preisangemessenheit!
- Unterschreiben Sie keinen Blankovertrag! Wer einen Kaufvertrag blanko unterschreibt, dem kann nachher meist nicht mehr geholfen werden!
- Prüfen Sie, wer als Verkäufer im Kaufvertrag aufscheint und ob der schriftliche Vertrag auch mit der mündlichen Vereinbarung übereinstimmt!
- Bezahlen Sie nur gegen die gleichzeitige Aushändigung des Typenscheines (Zug-um-Zug-Geschäft)!
- Lassen Sie sich die Zahlung des Kaufpreises bestätigen!
- Verlangen Sie das letzte "Pickerlgutachten", es wird bei der Zulassung des Fahrzeuges gebraucht.
Nach dem Vertragsabschluss
- Wenn dennoch ein Schaden eintritt oder ein Mangel offenkundig wird, dann versuchen Sie zuerst beim Autohändler/Verkäufer zu reklamieren, damit dieser die Behebung der Mängel durchführt.
- Auf keinen Fall darf eine fremde Werkstatt mit der Schadenreparatur beauftragt werden, ohne dass der Verkäufer etwas vom Schaden weiß.
- Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung bzw. zur Behebung der Mängel, lassen Sie den Fehler durch einen Techniker des ÖAMTC (soweit möglich) feststellen; sollte dies nicht möglich sein, müsste in der Folge ein Sachverständiger mit der Schadenfeststellung beauftragt werden. Bevor Sie ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, sollten Sie die Erfolgsaussichten prüfen lassen, da solche Gutachten mitunter sehr teuer werden können und Sie die Kosten idR zunächst selbst tragen müssen.
- Lassen Sie sich vor einem Rechtsstreit durch unsere Rechtsabteilung bzw. durch den örtlichen zuständigen Vertrauensanwalt des ÖAMTC über die Erfolgsaussichten beraten.