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DruckenEin Leichtmotorrad bis 125 ccm mit dem B-Schein lenken
Seit November 1997 besteht die Möglichkeit, ein 125 ccm-Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken, ohne eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen.
Voraussetzungen
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
- Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
- Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6 Stunden in Fahrschulen oder ÖAMTC Fahrtechnik Zentren
- Ausstellung eines neuen Führerscheines mit dem Code 111
(vorher darf nicht gefahren werden!)
Verkehrsvorschriften
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder (bis 125 ccm Hubraum) die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.
Praktische Fahrausbildung Code 111 beim ÖAMTC
Der Kurs in einem der 8 ÖAMTC Fahrtechnik Zentren dauert 7 Stunden. Eine Prüfung ist nicht notwendig, es reicht der Praxis-Nachweis. Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Motorraderklärung
- Anfahren und Schalten
- Slalom und Zielbremsen
- Kurventechnik
- Notbremsübungen
Hier finden Sie alle Informationen zu Ausbildung, Kosten und Anmeldung:
6 dieser Praxisstunden können bei einem allfälligen späteren Erwerb der Klasse A1 auf die dort vorgeschriebene Fahrausbildung angerechnet werden. Dies ist nach frühestens 2 Jahren ununterbrochenem Besitz des Code 111 möglich.
Geltungsbereich
Ein 125er-Motorrad darf man in den meisten europäischen Ländern nur mit dem A1-Schein lenken.
In einigen Ländern wird der "Code111" in einem österreichischen Führerschein anerkannt: Das sind Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in folgenden EU-Ländern zu den nachstehenden Bedingungen:
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien
- Lettland
Bei Fahrten ins Ausland empfiehlt der ÖAMTC, die Gesetzesbestimmungen mitzuführen.