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Vormerkdelikt - Das blüht dem "Drängler"

Ärgernis "Drängler": Einer von 25 Kraftfahrern fährt - statistisch gesehen - dem Vordermann bis zu einer oder maximal zwei Zehntel Sekunden auf. Das entspricht einem Abstand von nicht einmal zwei Autolängen auf der Autobahn bei Tempo 130 km/h.

Autofahren iStockphoto
Sicherheitsabstand © iStockphoto

Sicherheitsabstand von 0,8 Sekunden nicht ausreichend

Die große Masse - nach den Erfahrungswerten des Clubs sind das rund drei Viertel der Kraftfahrer - hält derzeit einen Abstand von 0,8 Sekunden oder mehr ein und ist damit sicher nicht als "Drängler" anzusehen.

0,8 Sekunden sind aber oft kein ausreichender Sicherheitsabstand. Bei einer überraschenden Vollbremsung des Vordermannes wird man nur bei voller Aufmerksamkeit ein Auffahren verhindern können.

Vormerkdelikt - Das blüht dem "Drängler"

  • Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und einer Sekunde, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro.

    Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist nämlich von einem Kfz-Lenker jedenfalls ein Sicherheitsabstand einzuhalten, der etwa der Länge des Reaktionsweges entspricht, das ist etwa eine Sekunde. In Metern entspricht das etwa 3/10 des Wertes der eingehaltenen Geschwindigkeit in km/h.
     
  • Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Strafe von 72 bis 2180 Euro auch eine Vormerkung.
     
  • Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.

Tipps: So fährt man mit Abstand am besten

  • Das geltende Rechtsfahrgebot einhalten und nach Möglichkeit nur zum Überholen auf einen weiter links liegenden Fahrstreifen wechseln.
  • Rückspiegel und Blinker rechtzeitig vor dem Überholvorgang benützen.
  • Auch während und nach dem Überholvorgang den Spiegel benützen und den beabsichtigten Spurwechsel nach rechts den hinten nachfahrenden Fahrzeuglenkern anzeigen.
  • Keinesfalls den Nachfolgeverkehr durch einen Tritt auf die Bremse provozieren.
  • Nicht unnötig zu großen Abstand halten, denn auch das provoziert Drängler.
  • Schnellere Fahrzeuge - ohne Rücksicht, ob diese überhaupt schneller fahren dürfen - überholen lassen.
     

Weitere Informationen zu den Vormerkdelikten finden Sie unter Führerschein-Vormerksystem.

Beratungsgespräch mit einem Juristen bei der ÖAMTC-Rechtsberatung im Büro.

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