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DruckenWinterausrüstungspflicht in den Nachbarländern
Keine einheitliche Regelung in Europa, teils hohe Strafen bei falscher Bereifung.
Hierzulande gilt ab 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht – das heißt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die entsprechende Bereifung benutzt werden. Europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, was Winterreifen, Schneeketten und Co. betrifft. Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Verkehrsunfälle, sondern teils auch hohen Strafen. Allgemein empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.
Ungarn
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber durch entsprechende Beschilderung kurzfristig vorgeschrieben werden. Wichtig zu wissen: Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.
Deutschland
Auf deutschen Straßen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Wichtig: Seit 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das "Alpin-Symbol" enthalten und das gilt auch für in Österreich zugelassene Kfz.
Slowakei
In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Bei Missachtung kommt es zu Strafen ab 50 Euro.
Tschechien
Zwischen 1. November und 31. März gilt eine Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad. Bei Verstoß ist mit Strafen von 60 bis 100 Euro zu rechnen.
Slowenien
Hier ist die Nutzung von Winterreifen zwischen 15. November und 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraums.
Italien
Selbst innerhalb von Italien gibt es verschiedene Regelungen – jede italienische Provinz legt eigenständig fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben. Die Strafhöhe bei falscher Bereifung liegt zwischen 42 und 345 Euro.
Schweiz
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen ab zirka 105 Euro. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
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Verkehrsregeln – unbedingt vorab informieren
Mehr Infos zu Verkehrsbestimmungen im Ausland – wie Tempolimits, Promillegrenzen, Mitführpflichten u.v.m. – finden Sie in der weltweiten ÖAMTC Länder-Info.
Achtung beim Mietwagen
Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen um. Daher sollte man sich schon beim Reservieren die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten kann die Annahme verweigert werden.