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DruckenZulässige Höchstgeschwindigkeiten in Österreich
Der ÖAMTC gibt einen umfassenden Überblick über die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten auf Österreichs Straßen.
Tempolimits auf österreichischen Straßen
Ortsgebiet | Freilandstraße | Autostraße | Autobahn | |
---|---|---|---|---|
Motorfahrräder | 45km/h | 45 km/h | verboten | verboten |
Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug | 45 km/h | 45 km/h | verboten | verboten |
Motorräder | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
während der Nachtzeit auf sog. "Transitautobahnen" | 110 km/h * | |||
Pkw und Kombis sowie Lkw bis 3,5 t | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h |
während der Nachtzeit auf sog. "Transitautobahnen" | 110 km/h * | |||
mit leichtem Anhänger | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
mit schwerem Anhänger (Klasse B ausreichend) | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
mit schwerem Anhänger (Klasse BE/Code 96 erforderlich) | 50 km/h | 70 km/h ** | 80 km/h | 80 km/h |
mit Spikereifen | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Omnibusse, ausgenommen Gelenkbusse | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
während der Nachtzeit auf sog. "Transitautobahnen" | 90 km/h * | |||
Lkw und Kraftwagen über 3,5t und Gelenkbusse | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
mit leichtem Anhänger | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
mit schwerem Anhänger | 50 km/h | 70 km/h ** | 80 km/h | 80 km/h |
Lkw über 7,5t während der Nachtzeit | 50 km/h | 60 km/h | 60km/h | 60 km/h |
Großviehtransporte | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Langgutfuhren | 50 km/h | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Anmerkungen
* VO BGBl Nr. 527/1989 idF BGBl II 473/2001; Nachtzeit: 22.00 Uhr - 05.00 Uhr
** 49. KDV Novelle BGBl II 129/2004
Für die Ausschöpfung dieser Höchstgeschwindigkeiten ist jedoch immer das Bestehen optimaler Verkehrsverhältnisse Bedingung. Der Lenker hat die Fahrtgeschwindigkeit den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es sind immer auch die Grundsätze des Fahrens auf Sicht und des Fahrens auf halbe Sicht zu beachten!
Allgemeiner Hinweis:
Durch gesonderte Beschilderung oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. 100 km/h aufgrund einer IGL-Feinstaubverordnung).
Geschwindigkeitsübertretungen - Entzug der Lenkberechtigung
Wer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits im Ortsgebiet oder Freiland massiv überschreitet, muss mit längeren Führerscheinentzugszeiten rechnen. Faustregel: Je schneller, desto länger ist der Schein weg. Im Wiederholungsfall dauert die scheinlose Zeit mindestens drei Monate.
Führerschein-Entziehung bei Schnellfahren
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig
im Ortsgebiet: (bei Überschreitung um...)
- 41-60 km/h: 1 Monat Entziehung
- 61-80 km/h: mind. 3 Monate Entziehung
- ab 81 km/h: mind. 6 Monate
auf Freilandstraßen: (bei Überschreitung um...)
- 51-70 km/h: 1 Monat Entziehung
- 71-90 km/h: mind. 3 Monate Entziehung
- ab 91 km/h: mind. 6 Monate
Wiederholungen:
Im Wiederholungsfall drohen im Ortsgebiet bei > 41-60 km/h und auf Freilandstraßen bei > 51-70 km/h mindestens 3 Monate (bisher: 6 Wochen) Entziehung der Lenkberechtigung! Bei allen weiteren Überschreitungen mindestens 6 Monate. Eine nach Ablauf von vier Jahren (bisher: zwei Jahre) seit der letzten Übertretung begangene Übertretung gilt als erstmalig begangen.
NEU: (Vorläufige) Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei und Verfall
Seit 1.3.2024 gibt es in Österreich die Möglichkeit für Behörden, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären (also zu veräußern). Zudem sollen Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit haben, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen.
Anwendungsfälle für die Beschlagnahme und den Verfall sollen zum einen drastische Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 60km/h innerorts und 70km/h außerorts) samt einschlägiger Vorstrafe (etwa Teilnahme an einem Autorennen) sein oder zum anderen noch drastischere Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts 80km/h und außerorts 90km/h zu schnell; gemessen mit technischen Hilfsmitteln).
Beschlagnahmt werden kann das Fahrzeug selbstverständlich nur vom Eigentümer des Fahrzeugs. Ansonsten kann dem Lenker ein Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug im Führerschein eingetragen werden.
Neue Strafhöhen:
- bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60km/h innerorts und 70km/h außerorts EUR 500,- bis 7.500,-
- bei Verstoß gegen Lenkverbot EUR 700,- bis 2.200,-