Vorschriften & Strafen
Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.
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Neuerungen für Autofahrer:innen & Reisende 2024
Ob beim Tanken, Parken, Autokauf oder Reiseplanung - 2024 kommen wieder einige Neuerungen auf Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich und im Ausland zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
Vorschriften, Delikte & Rechtsfolgen in Österreich
Alkohol am Steuer
Das Lenken eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol zählt zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend streng sind die Straffolgen. Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.
Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen. Drastischer sind die Folgen nach einem Unfall. Lesen Sie im Detail, was alkoholisierten Lenkern blühen kann: Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer.
Autokauf - Kaufvertrag zum Download
Der ÖAMTC bietet Ihnen einen standardisierten Kaufvertrag zwischen Privat und Privat, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Laden Sie hier den ÖAMTC-Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge zwischen Privatpersonen herunter. In diesem Pdf-File finden Sie auch wichtige Hinweise, die dem Kaufvertrag hinzugefügt werden sollten. Ein Musterformular für einen Händlerkaufvertrag der WKO finden Sie hier zum Download: Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge vom Händler (pdf).
Alle Infos zum Thema finden Sie unter Autokauf.
Beleuchtung
In Österreich gibt es keine generelle Pflicht für Pkw-Lenker, tagsüber das Abblendlicht zu verwenden. Trotzdem sind die Vorschriften vielfältig. Tagfahrlicht darf z.B. nur tagsüber, bei guter Sicht und alleine verwendet werden. Erfahren Sie im Detail, welche Beleuchtung gesetzlich vorgeschrieben, wann erlaubt und wann verboten ist: Die richtige Beleuchtung am Fahrzeug.
Höchstgeschwindigkeiten
Wer ein Fahrzeug lenkt, muss über die jeweiligen Tempolimits Bescheid wissen und v.a. vor Ort mit großer Aufmerksamkeit unterwegs sein. Etwaige Geschwindigkeitsübertretungen können teuer werden oder auch eine Entziehung der Lenkberechtigung zur Folge haben. Der ÖAMTC gibt einen Überblick: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Österreich.
IG-Luft: Abgasplaketten-Verordnung - Fahrverbote für LKW
Fahrzeuge der Klasse N, wenn sie als LKW bzw. Sattelzugfahrzeug zugelassen sind, müssen bereits in vielen Gebieten Österreichs mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein. Detaillierte Infos zu Umfang der Lkw-Fahrverbote und die betroffenen Fahrzeuge unter IG-Luft: Abgasplaketten-Verordnung - Lkw-Fahrverbote.
Kindersicherung
Der Lenker eines Kfz hat dafür zu sorgen, dass Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,35 Meter im Fahrzeug vorschriftsmäßig gesichert werden. Das gilt auch für "Gelegenheitsfahrten" und kurze Strecken. Die Clubjuristen informieren über gesetzlichen Vorschriften und Sonderfälle: Die richtige Kindersicherung im Auto.
Lenken ausländischer Fahrzeuge in Österreich
Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen (auch aus einem anderen EU-Land) darf maximal ein Monat ab Einbringung nach Österreich von einer Person mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet werden. Danach wäre das KFZ umzumelden oder wieder auszuführen. Die Frist beginnt mit der erstmaligen Einfuhr nach Österreich. Infos im Detail unter: Lenken ausländischer Fahrzeuge in Österreich.
Mitführpflichten
Ist man als Lenker auf österreichischen Straßen unterwegs, gehören Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Pflichtausstattung eines mehrspurigen Fahrzeugs. Fährt man ins Ausland, sollten sich andere bzw. zusätzliche Utensilien an Bord befinden. Informieren Sie sich über die Mitführpflichten in Österreich und Europa.
Halten & Parken
Fußgängerzonen, Halte- und Parkverbote und "Parkpickerl-Zonen" engen das Angebot an geeigneten Parkflächen ein und verleiten manchmal zum ordnungswidrigen Abstellen des Fahrzeuges. Viele wissen aber auch manchmal nicht, wo und wie man überhaupt parken kann. Der Club hat die wichtigsten Parkvergehen zusammengefasst.
Rechtsfahrgebot
Auf mehrspurigen Freilandstraßen, Autobahnen (und daher auch auf "Stadtautobahnen") muss man prinzipiell den rechten Fahrstreifen benützen. Links bleiben darf man nur, wenn weiter vorne ein weiteres langsameres Fahrzeug auf der rechten Spur fährt. Nebeneinanderfahren ist nur im Kolonnenverkehr (mindestens drei Fahrzeuge) erlaubt. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, rechts zu überholen.
Rettungsgasse
Alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse müssen auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen, auf der rechten Spur so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Mehr Infos unter Rettungsgasse bilden: So geht’s.
Telefonieren im Auto
Der Lenker eines Kraftfahrzeuges darf nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung im Auto telefonieren. Ein Verstoß gegen das Telefonierverbot wird in der Regel mit einem Organmandat von 50 Euro geahndet. Bei Anzeigen kann eine Strafe von bis zu 72 Euro verhängt werden. Erfahren Sie mehr zu Handy-Telefonieren am Steuer.
Winterausrüstungspflicht
Die situative Winterausrüstungsverpflichtung auf Österreichs Straßen gilt vom 1. November bis 15. April. Sie besagt, dass Pkw bei winterlichen Fahrverhältnissen nur mehr dann in Betrieb genommen werden dürfen, wenn an allen vier Rädern Winterreifen oder Schneeketten auf mindestens einer Achse montiert sind. Lesen Sie die Vorschriften im Detail zur situativen Winterausrüstungspflicht.
Weitere Verkehrsvorschriften
§57a-Überprüfung | Anhänger | Autostoppen | Begegnungszone Mariahilfer Straße | Benützungsbewilligung für geborgtes Auto | Dashcams im Auto | Drogen im Straßenverkehr | Fahrgemeinschaften | Fahrradausstattung | Folien am Auto | Illegale Radarwarner | Kennzeichen in Österreich | Kfz-Umbauten & Tuning | Medikamente im Straßenverkehr | Motorrad Verkehrsregeln | Reiserecht | Schutzweg: Rechte & Pflichten | Sicherheitsabstand | Strafverfahren | Trendsportgeräte im Straßenverkehr
Regelungen für E-Tretroller
Wichtige Vorrangregeln
Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten
Als ÖAMTC-Mitglied können Sie jede Verkehrsstrafe von einer ÖAMTC-Rechtsabteilung beurteilen lassen. Die Juristen/innen geben Ihnen sofort eine fundierte Auskunft, was besser ist: Zahlen oder kämpfen. Die neutrale und auf langjähriger Erfahrung basierende Abwägung von Erfolgschance, Kostenrisiko und Zeitaufwand hilft Ihnen, die für Sie beste Entscheidung zu treffen.
Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.
Unerwünschte Urlaubsgrüße aus Kroatien
Viele Clubmitglieder haben bereits ein Schreiben aus Kroatien erhalten, in dem hohe Geldbeträge wegen Parken ohne Ticket in Kroatien verlangt werden. Die Überraschung ist oft groß, liegen doch die Parkvergehen bereits viele Jahre zurück.
Die Forderungen sind im Vergleich zur Gebühr vor Ort oftmals exorbitant hoch. Ein Beweis ist nach so langer Zeit schwer zu erbringen. Dennoch ist es wichtig, rasch zu handeln. Betroffene sollen sich an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Diese prüft jeden Fall ganz genau und mitunter hat man gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. Zumindest gelingt es den Club-Juristen oft, die Höhe der Forderung zu reduzieren. Lesen Sie mehr unter "Massenweise Parkforderungen aus Kroatien".
Aus dem Alltag der Clubjuristen - weitere Rechtsfälle
„Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“
Direkt aus der täglichen Rechtsberatungs-Praxis erfährt man die besten Tipps für Autolenker, Zweiradfahrer, Fußgänger, Gebrauchtwagenkäufer, Strafmandat-Empfänger, Abschlepp-Opfer, Schmerzengeld-Begehrer, Reisemangel-Reklamierer etc.
„Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“
Autoren: Gabriele Pfeiffer/Martin Stichlberger
(216 Seiten, 22 Zeichnungen; EUR 16,80)
Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag: auto@guthmann-peterson.at
Verkehrsstrafen - Verfahren
Wer eine Verkehrsvorschrift verletzt, muss mit einer Strafe rechnen. Leichtere Übertretungen werden vor Ort mit Organmandat oder per Post mittels Anonymverfügung erledigt. Dabei geht es z.B. um kleine Delikte wie Falschparken oder Telefonieren mit dem Handy. Die Strafhöhe ist zumeist erträglich und man erspart sich möglicherweise viel Zeit in einem späteren Strafverfahren. Schwerwiegende Verstöße können zusätzlich auch eine Entziehung der Lenkberechtigung oder eine Vormerkung im Führerscheinregister zur Folge haben.
Verkehrsstrafen im Ausland
Wer vorhat, eine Auto-Reise ins Ausland zu unternehmen, sollte sich bereits vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Denn die Strafen für Verstöße können deutlich höher als in Österreich ausfallen.
Strafen aus Europa können vollstreckt werden
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Strafen in Europa (pdf).
Häufige Fragen & Antworten
Die ÖAMTC-Juristen geben einen Überblick über Strafen & Verfahren.
Was ist eine Organstrafverfügung (Organmandat)?
Bei Organstrafverfügungen handelt es sich um kleine Verkehrsdelikte. Hier kann von der Polizei oder von besonders geschulten und ermächtigten Organen an Ort und Stelle eine Strafe verhängt werden. Das Organmandat ist entweder sofort zu zahlen (falls der Betreffende anwesend ist) oder es wird ein Zahlschein hinterlassen, der binnen 14 Tagen einzuzahlen ist.
Beispiel: Falschparken oder Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung.
Lesen Sie hier alle Details zur Organstrafverfügung.
Was ist eine Anonymstrafverfügung (Anonymverfügung)?
Bei geringfügigen Delikten kann die Behörde von der Ausforschung des unbekannten Täters Abstand nehmen. Das bedeutet, dass dem Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs (auch wenn dieser selber keine Schuld hat, da jemand anderer das Fahrzeug gelenkt hat) im Rahmen einer Anonymverfügung ein festgesetzter Betrag vorgeschrieben wird. Zahlt man die Anonymverfügung nicht oder nicht rechtzeitig, so tritt sie außer Kraft. Es beginnt dann ein Verwaltungsstrafverfahren wie nach einer Anzeige und die Strafe wird höher. Die Strafhöhe der Anonymverfügung kann bis zu EUR 365,- betragen.
Beispiel: Geringe Geschwindigkeitsübertretung oder Missachtung eines roten Ampelsignals.
Lesen Sie hier alle Details zur Anonymstrafverfügung.
Was ist eine Lenkerauskunft (Lenkererhebung)?
Kann der Lenker bei einem Verkehrsdelikt nicht angehalten werden oder ist dieser nicht bei seinem Fahrzeug anzutreffen, dann kann die Polizei aufgrund des Fahrzeugkennzeichens den Zulassungsbesitzer ermitteln. Da aber nicht immer der Zulassungsbesitzer auch der Lenker ist, fragt die Behörde nach, wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt gelenkt bzw. abgestellt hat. Schriftliche Anfragen sind binnen 14 Tagen und telefonische Fragen sofort zu beantworten. Aus diesem Grund sollte der Zulassungsbesitzer immer wissen, wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist.
Lesen Sie hier alle Details zur Lenkerauskunft.
Was ist eine Strafverfügung?
Im Rahmen einer Strafverfügung geht die Behörde direkt gegen eine Person vor. Gegen die Strafverfügung kann im Gegensatz zum Organmandat bzw. der Anonymverfügung Einspruch erhoben werden. Die Geldstrafe kann bis zu EUR 600,- betragen.
Beispiel: Starke Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Lesen Sie hier alle Details zur Strafverfügung.
Was ist ein Straferkenntnis?
Das Straferkenntnis ergeht nach Durchführung eines ordentlichen Verfahrens bzw. nachdem gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben wurde. Beschwerde kann nur innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung bzw. mündlicher Verkündung des Bescheides eingebracht werden. Vorsicht! Auch durch eine Hinterlegung beginnt idR die Rechtsmittelfrist zu laufen! Das Datum der Behebung ist unerheblich.
Sollte man mit der Beschwerde nicht erfolgreich sein, so wird die Strafe zwar nicht höher, es kommen aber weitere Verwaltungsgebühren in Höhe von 20% der verhängten Strafe hinzu. Lesen Sie hier alle Details zum Straferkenntnis.
Was ist das Führerschein-Vormerksystem?
Für bestimmte risikobehaftete Verkehrsdelikte erhält man in Österreich eine Vormerkung im Führerscheinregister als Vorstufe für einen Führerschein-Entzug. Bei der ersten Übertretung gibt es eine Vormerkung im Register. Nach dem zweiten Delikt aus demselben "Pool" ist eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining. Wenn innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für mindestens drei Monate zur Behörde. Alle Infos zum Führerschein-Vormerksystem.
Haben Bestrafungen aus dem Vormerksystem Einfluss auf "konventionelle" Verkehrsstrafen?
Jede Entziehung der Lenkberechtigung (auch aufgrund des Vormerksystems) verlängert die Dauer später verhängter Entziehungen! Jede Vormerkung aus dem Katalog der Vormerkdelikte verlängert eine "konventionelle" Entziehung um zwei Wochen!