Schutzbrief
Vorteile
Vorteile Österreich |
Vorteile Ausland |
|
|
Schutzbrief in Anspruch nehmen
Falls es doch passiert ist: Ein Schaden am Fahrzeug, eine Erkrankung, ein Unfall. Das Team der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe ist rund um die Uhr für Sie da. Wir sind Ihre persönlichen Ansprechpartner.
Wir sind bereit - jetzt auch via ÖAMTC App! Nothilfe-Assistent, Schutzbrief-Leistungsübersicht u.v.m. immer griffbereit auf Ihrem Smartphone.
ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe
In Österreich und im Ausland +43 1 25 120 00Medizinische Notfälle
In Österreich und im Ausland +43 1 25 120 20Ein Schutzbrief für alle Fälle
Sicherheit für das ganze Jahr. In Österreich, Europa und rund ums Mittelmeer. Für Sie und Ihre Familie, auch wenn Sie getrennt verreisen. Hilft immer, auch wenn Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug, sondern mit Bus, Bahn, Fahrrad, Flugzeug oder Schiff verreisen. Soforthilfe und Kostenübernahme. Um nur EUR 62,20 für 2025 (ab 1.10.2024).
Für wen gilt der Schutzbrief?
Für Sie persönlich, Ihre Partnerin/Ihren Partner im gemeinsamen Haushalt und Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden. Auch wenn sie getrennt verreisen.
Wo gilt der Schutzbrief?
Der Schutzbrief gilt in Österreich, in allen Ländern Europas, in der Russischen Föderation, in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf allen Mittelmeer-Inseln, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira - sofern in dem jeweiligen Land Tourismus möglich ist und keine offizielle Reisewarnung der Sicherheitsstufen 5 oder 6 des österreichischen Außenministeriums besteht. Hier finden Sie die komplette Länderliste des Schutzbrief Geltungsbereiches.
Für welche Fahrzeuge gilt der Schutzbrief?*
Für Fahrzeuge und Kfz-Anhänger, die auf Sie zugelassen sind, sowie für Fahrzeuge, die auf Ihre bzw. die Kinder Ihrer Partnerin/Ihres Partners zugelassen sind. Dies gilt für Kinder bis 19 Jahre und sofern eine Gratis-Kinder-Mitgliedschaft besteht. Die für Ihre Partnerin/Ihren Partner im gemeinsamen Haushalt zugelassenen Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt, wenn diese/r über eine ermäßigte Partner-Mitgliedschaft verfügt.
Grundsätzlich sind Fahrzeuge bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer max. Höhe von 3,2 m sowie einer max. Länge von 7 m und einer max. Breite von 2,5 m geschützt. Darüber hinaus gilt der Schutzbrief für Wohnmobile und Campinganhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer max. Höhe von 3,5 m sowie einer max. Länge von 7,5 m und einer max. Breite von 2,5 m.
Muss man mit dem Auto unterwegs sein?
Nein! Der ÖAMTC als Mobilitätsclub erbringt personenbezogene Schutzbrief-Leistungen (z.B. die Krankenrückholung) genauso, wenn Sie mit Bahn, Bus, Fahrrad, Schiff oder Flugzeug unterwegs sind. Für Sie persönlich und Ihre Familie. Soforthilfe und Schutz vor hohen Kosten - egal ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen.
Gut zu wissen:
Die dem ÖAMTC zuletzt genannte Meldeadresse in Österreich gilt als Zielort für alle Rücktransport-Leistungen (z.B. Krankenrückholung oder Heimreise; Fahrzeugrückholungen werden zu der der Meldeadresse in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte durchgeführt).
Fahrzeugbezogene Schutzbrief-Leistungen werden erbracht, sofern eine der Fahrzeugart entsprechende, gültige ÖAMTC Mitgliedschaft besteht.
*Alle Details zu den Leistungen sowie die Schutzbrief-Bestimmungen finden Sie im Schutzbrief zum Blättern oder in der print@home-Version (PDF zum Download).
Download Musterformular für die Reise-Unbedenklichkeitsbestätigung.
Gut, dass ich den Schutzbrief habe!
Dieser Fall aus der Praxis war nur einer von über 50.000 Schutzbrief-Leistungen, die der ÖAMTC jährlich erbringt. Hierbei gilt es nicht nur die Kostenübernahme zu gewährleisten, sondern in jedem Einzelfall vor Allem auch schnelle, tatkräftige und professionellste Hilfe in allen Notsituationen zu gewährleisten.
"Mit Dankbarkeit erinnere ich mich an all die freundlichen und engagierten Mitarbeiter die mich in der so belastenden Situation unterstützt haben, so dass ich mich stets sicher und geborgen fühlte."
schreibt Gabriele Z., deren Ehemann mit dem ÖAMTC Ambulanzjet aus Griechenland geborgen wurde. Die Kosten für den Transport beliefen sich auf EUR 13.200,- und sind zur Gänze durch den Schutzbrief abgedeckt.
Entdecken Sie, wie vielfältig der Schutzbrief im In- und Ausland geholfen hat.
Schutzbrief-Leistungen in Österreich und im Ausland im Überblick*
Österreich | Ausland |
---|---|
Hubschrauber-, Berg- und Pistenrettung bei Freizeit-Alpinunfällen in Österreich bis max. € 10.000,- pro geschützte Person |
Hubschrauberrettung und -bergung nach Unfall oder Krankheit im Ausland bis max. € 10.000,- pro geschützte Person |
Krankenrückholung nach Unfall oder Erkrankung ins Heimatkrankenhaus | Krankenrückholung nach Unfall oder Erkrankung ins Heimatkrankenhaus auch mit Ambulanz-Jet |
Kinderrückholung bei Krankheit oder Unfall der Betreuungsperson | Kinderrückholung bei Krankheit oder Unfall der Betreuungsperson |
Rückholung von Haustieren: Bei Unfall/Erkrankung des Besitzers wird ein Heimtransport von Hund/Katze notwendig | |
Heimreise nach Unfall oder Erkrankung: Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen | Heimreise nach Unfall oder Erkrankung: Die Heimreise wird organisiert und zusätzliche Kosten werden übernommen |
Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person | Übernachtungskosten nach Unfall oder Erkrankung für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person |
Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – samt Insassen (geschützte Personen) und Gepäck nach Unfall/Erkrankung der/des geschützten Fahrerin/Fahrers | Fahrzeugrückholung durch ÖAMTC Fahrerinnen/Fahrer – samt Insassen (geschützte Personen) und Gepäck nach Unfall/Erkrankung der/des geschützten Fahrerin/Fahrers |
Krankenschutz: Für Arzt-, Krankenhaus-, Ersttransport-, Verlegungstransport- und Medikamentenkosten bis max. € 75.000,- pro geschützte Person. Neu: Zugang zu Telemedizin (Online-Arztgespräch) | |
Krankenbesuch durch eine nahestehende Person bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen | Krankenbesuch durch eine nahestehende Person bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als fünf Tagen |
Erstattung von Transportkosten nach Ableben: Übernahme der Überführungskosten bis max. € 2.200,- | |
Notfallpsychologische Beratung: Hilfe und telefonische Betreuung direkt nach einem Unfall | Notfallpsychologische Beratung: Hilfe und telefonische Betreuung direkt nach einem Unfall |
Pannenhilfe: Die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe organisiert Hilfe über das Netzwerk der internationalen Partnerclubs | |
Abschleppdienst nach Panne oder Unfall bis max. € 330,- | Abschleppdienst nach Panne oder Unfall bis max. € 330,- |
Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall - für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person | Übernachtungskosten bei Fahrzeugreparatur nach Panne oder Unfall - für bis zu drei Übernachtungen bis max. € 85,- pro geschützte Person |
Ersatzteilnachsendung: Damit das Fahrzeug nach Unfall/Panne wieder fahrbereit gemacht werden kann | |
Pick-up-Transport: Soforttransport des fahruntüchtigen Fahrzeuges gemeinsam mit den geschützten Personen (max. 175 km vom Zielort in Österreich entfernt) | |
Heim- oder Weiterreise nach Fahrzeugausfall: Nach Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges per Ersatzwagen oder Bahn/Bus. | Heim- oder Weiterreise nach Fahrzeugausfall: Nach Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeuges per Ersatzwagen oder Bahn/Bus. Ab 1.000 km Distanz zum Zielort in Österreich auch per Flugzeug |
Fahrzeug-Rückholung: Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges nach Panne oder Unfall zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte | Fahrzeug-Rückholung: Transport des fahruntüchtigen Fahrzeuges nach Panne oder Unfall zu der dem Zielort in Österreich nächstgelegenen Fachwerkstätte |
Zoll- und Verschrottungshilfe: Bei Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeuges. | |
Wildschadenhilfe: 80 % Kostenersatz bis max. € 600,- (falls nicht anderweitig versichert) bzw. 80 % des Selbstbehaltes bis max. € 600,- |
Wildschadenhilfe: 80 % Kostenersatz bis max. € 600,- (falls nicht anderweitig versichert) bzw. 80 % des Selbstbehaltes bis max. € 600,- |
Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Dokumenten: Ersatz von Gebühren für die Neuausstellung nach Diebstahl wie z.B. Reisepass oder Personalausweis | |
Notfallservice: Verschiedene Hilfeleistungen, wie Sperre von Kreditkarten und Verständigung von Personen | Notfallservice: Verschiedene Hilfeleistungen, wie Sperre von Kreditkarten und Verständigung von Personen |
Gepäckrücktransport: Wenn das mitgeführte Gepäck auf der Heimreise nicht mitgenommen werden kann; bis max. € 1.000,- | Gepäckrücktransport: Wenn das mitgeführte Gepäck auf der Heimreise nicht mitgenommen werden kann; bis max. € 1.000,- |
Nachsendekosten: Für gestohlene, verlorene oder vergessenen Gegenstände wie z.B. Reisedokumente, Sehbehelfe und verschreibungspflichtige Medikamente | Nachsendekosten: Für gestohlene, verlorene oder vergessenen Gegenstände wie z.B. Reisedokumente, Sehbehelfe und verschreibungspflichtige Medikamente |
Telefonkosten: Gespräche mit der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe werden übernommen | Telefonkosten: Gespräche mit der ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe werden übernommen |
Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel – Taxikosten bis max. € 50,- oder die Kosten für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden übernommen | Taxikosten oder Kostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel – Taxikosten bis max. € 50,- oder die Kosten für die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden übernommen |
*Alle Details zu den Leistungen finden Sie im Schutzbrief zum Blättern oder in der print@home-Version (PDF zum Download).