Nachdem Systeme wie ESP oder eine Reifendruckkontrolle schon seit Jahren in allen neuen Autos eingebaut sein müssen, erfolgt nun ein nächster Schritt der Verpflichtung weiterer Fahrassistenzsysteme in Neuwagen. Folgende Systeme, die es in manchen Autos schon gibt, müssen seit Juli 2022 in allen neu typisierten, ab Juli 2024 in allen Neufahrzeugen vorhanden sein:
Notbremsassistent. Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch wenn ein Unfall nicht vermieden werden kann, vermindert es die Schwere eines eventuellen Aufpralls. In diesem ersten Schritt muss das System Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrer und Fußgänger.
Notfall-Spurhalteassistent. Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Mit einer Kamera oder mit einer Kombination von verschiedenen Sensoren (Kameras, Radar, Infrarot…) wird der Verlauf der Fahrspur erfasst. Spätestens beim Verlassen der Spur greift das System ein und lenkt wieder zurück. Mit entsprechendem Druck am Lenkrad kann der Assistent aber "überstimmt" werden.
Müdigkeitswarner. Bei drohendem Sekundenschlaf, aber auch bei nachlassender Konzentration, etwa durch Ablenkung, erfolgt eine Warnung an den Fahrer. Bei fast allen Systemen werden die Lenkbewegungen analysiert, die bei Müdigkeit oder Ablenkung ein erkennbares Schema aufweisen.
Geschwindigkeitsassistent. Soll den Fahrer unterstützen, die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten, die das Fahrzeug über Kameras oder Navi-Daten erfasst. Bei Überschreiten des Limits muss der Fahrer darauf aufmerksam gemacht werden, etwa durch eine optische Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal. Oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits, also ein Einbremsen des Fahrers durch die Technik. Beide Systemarten sind ausdrücklich erlaubt.
Notbremslicht. Wird stark abgebremst, signalisiert das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die Notbremsung.
Rückfahr-Assistent. Ein Kamerabild oder ein sich verändernder Ton signalisieren bei Rückwärtsfahrt Hindernisse.
Ereignisbezogene Datenaufzeichnung. Ausdrücklich für die Unfallforschung werden Informationen vor, bei und nach einem Aufprall gesammelt. Alle Daten sind anonymisiert zu speichern und dürfen keine Schlüsse auf das konkrete Fahrzeug, den Halter oder Lenker zulassen.
Schnittstelle für Alkohol-Wegfahrsperre. Für den nachträglichen Einbau einer Sperre, die Inbetriebnahme durch alkoholisierten Lenker unterbindet.
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