Was Ihr über Drohnen wissen müsst
Jeder kann so ein Ding fliegen. Aber wie ist das mit dem Dürfen? Und der Bewilligungspflicht? Der Versicherung? Wir haben die Antworten – und die ultimative App noch dazu.
Womöglich habt Ihr es in den letzten Tagen und Wochen mitbekommen: Der ÖAMTC widmet sich intensiv dem Thema Drohnen. Und womöglich habt Ihr euch seitdem gefragt: "Warum engagiert sich der ÖAMTC so sehr für dieses Thema?"
Erstens: Weil es derart umfassend sonst keiner tut. Zweitens (Achtung, Fokus): Weil es dem ÖAMTC (analog zur Straße) um das gemeinsame und sichere Miteinander im Luftraum geht.
Das ist ja schön und gut, aber wie viele Mitglieder besitzen einen Hubschrauber oder ein Flugzeug? Wen interessiert’s, was die paar Hobbypiloten mit ihrem Spielzeug da oben machen?
Stopp!
Worst Case: Ihr werdet nach einem Unfall von der ÖAMTC-Flugrettung per Hubschrauber ins Spital gebracht. Zeit ist Leben, vielleicht. Und dann kreuzt die Drohne eines unerfahrenen "Hobbypiloten" Euren Weg.
Möglicherweise ist der Flug in eben diesem Moment auch schon wieder zu Ende. So wie Euer Leben, vielleicht. Weil der Hubschrauberpilot bei einem Tempo von 270 km/h die kleine Drohne schlicht übersehen hat. Weil die Drohne in unerlaubten Höhen unterwegs war. Weil der Hobbypilot womöglich nicht wusste, dass er die Drohne hier gar nicht steigen lassen hätte dürfen. Ganz schön viele "Weil", die da im Raum stehen – und ganz schön viele Drohnen, die da den heimischen Luftraum bevölkern. Schätzungen sprechen mittlerweile von rund 100.000 Stück, das sind nicht nur "ein paar".
Fakt ist: Für das Fliegen von Drohnen, ob privat oder gewerblich, gibt es viele technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten. Da den Überblick zu behalten, ist wahrlich keine leichte Übung – aber, wie gesagt, der ÖAMTC hilft hier nun entscheidend weiter und informiert umfassend via App (für Mac, Android und Desktop erhältlich) und Website: www.oeamtc.at/drohnen
Dass der ÖAMTC überhaupt so viel Kompetenz in puncto Drohnen anbieten kann, geht auch auf die hauseigene Future Challenge zurück. 2016 erreichte die Idee der Pickerl-Überprüfung für Drohnen Platz 3. Im Zuge der projektbegleitenden Recherche stellte sich rasch heraus, dass es da sowohl gemeinsame Interessen als auch ein Wissensvakuum gab. Der Rest ist Geschichte bzw. nun eben Realität. Wir wünschen einen guten und sicheren Flug!
Einleitung Ende – wir gehen in medias res.
Drohnen – Spielzeug oder bewilligungspflichtiges Luftfahrzeug?
Spielzeug
Bewilligungsfrei. Eine Drohne gilt dann als Spielzeug, wenn ihr Abfluggewicht weniger als 250 Gramm beträgt, sie maximal 30 Meter über Grund geflogen wird und sie dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreitet. Spielzeugdrohnen müssen übrigens nicht versichert werden.
Flugmodell
Bewilligungsfrei. Im Vergleich zu den Spielzeug-Drohnen ist die Sachlage bei Flugmodellen ein wenig komplexer. Zunächst einmal darf diese Art von Drohnen maximal 25 Kilogramm wiegen, ihr Betrieb nur privaten Zwecken dienen. Wiegt sie mehr, muss eine Bewilligung des Österreichischen Aeroclubs eingeholt werden. Ferner ist es nicht erlaubt, mit einem Flugmodell aufnahme- oder streamingfähige Kameras zu transportieren. Fliegt man maximal 150 Meter über Grund, besteht keine Bewilligungspflicht, darüber sehr wohl. Es gilt, die Versicherungspflicht zu beachten.
Drohne (Klasse 1)
Bewilligungspflichtig. Zu jedem Zeitpunkt muss eine direkte Sichtverbindung zum Piloten bestehen, während des Fluges darf eine Höhe von maximal 150 Metern (über Grund) nicht überschritten werden. Die Entfernung vom Piloten darf, in einem Radius gemessen, maximal 500 Meter betragen. Es besteht Versicherungspflicht. Die Betriebsbewilligung erfolgt nur nach erfolgter technischer und betrieblicher Prüfung seitens der Austro Control. Drohnen der Klasse 1 dürfen aufnahmefähige Kameras transportieren, können gewerblich verwendet werden.
Drohnen & Hubschrauber
Unsichtbar. Das größte Problem für die Piloten der ÖAMTC Flugrettung sind tatsächlich die Drohnen per se. Aber nicht weil sie den Hubschraubern den Luftraum streitig machen, sondern weil sie aufgrund ihrer kompakten Silhouette erst viel zu spät wahrgenommen werden. Die Sichtbarkeit ist's also, die problematisch ist, und die vorausschauende Ausweichmanöver schwierig macht. "Aber warum so ängstlich", könnte man nun fragen: "So ein großer, schwerer Hubschrauber müsste einer Kollision doch locker standhalten, oder?"
"Nicht zwangsweise", lautet da die Antwort von Klaus Egger, dem Flight Safety Officer der ÖAMTC Flugrettung. Er ist für die Sicherheit im Flugbetrieb verantwortlich und verfolgt das Thema Drohnen klarerweise sehr aufmerksam: "Zum Glück gab es noch keine Kollisionen mit einer Drohne in der Luft, ein paar Beinahe-Zusammenstöße sind allerdings bereits aktenkundig."
Was nun passiert, wenn sich die Wege von Hubschrauber und Drohne tatsächlich einmal kreuzen sollten, ist schwer vorhersehbar und von vielen Faktoren abhängig. Aber die Bandbreite reicht wohl vom bloßen Materialschaden bis zur Notlandung. Daher ist es ihm besonders wichtig, "dass die Drohnen (egal welcher Art) sicher in den Luftraum integriert werden". Und bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen, unterstützt die Flugrettung die ÖAMTC-Initiative, klärt auf und informiert.
Drohnen & Rechtliches
Dass mit Drohnen, sobald sie beispielsweise eine Kamera montiert haben, auch diverser Unfug getrieben wird, ist hinlänglich bekannt. Dass bei Drohnenflügen auch einiges schief gehen kann, ist seit dem kapitalen Crash einer TV-Drohne, die unmittelbar hinter dem hurtig talwärts schwingenden Marcel Hirscher zu Boden ging, ebenso bekannt.
Bei einer Erhebung des KFV zeigte sich, dass beinahe 60 Prozent der Hobbypiloten nur ungefähr über die rechtliche Situation Bescheid wussten. Mehr als 40 Prozent gaben sogar an, dass ihnen keine spezifischen Vorschriften bekannt seien. Doch diese Vorschriften gibt es.
Im LFG (Luftfahrtgesetz) ist nämlich relativ genau festgeschrieben, was man mit einer Drohne darf – und was nicht. Und ja, Verstöße werden geahndet, es drohen saftige Geld-, im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. In all diesen spezifischen rechtlichen Belangen vertraut der ÖAMTC übrigens auf die Expertise von Mag. Joachim Janezic, Vorstand des Grazer Instituts für Luftfahrtrecht.
ÖAMTC Drohnen-Info-App für Android und iOS
Man kann nicht alles wissen, aber man sollte zumindest wissen, wo man nachschlagen kann – und genau da kommt die mit Projektpartner Neway Data AG neu entwickelte, frei verfügbare Drohnen-Info-App des ÖAMTC ins Spiel (Suchwort im jeweiligen App-Store: Drohnen-Info, erhältlich ist sie für Mac, Android und Desktop).
Was die App bietet: wichtige Rechts-Infos, Verhaltenstipps sowie eine Möglichkeit zur Online-Aktivierung der passenden Versicherung. Unser Lieblings-Feature: Die interaktive Landkarte – einfach den Marker in das geplante Fluggebiet setzen und per grafischer Darstellung sofort über in diesem Bereich gültigen Rahmenbedingungen (Flughöhe etc.) Bescheid wissen. Perfekt, einfacher geht’s nicht.
Drohnen-Versicherung
Haftpflicht. Gemäß Luftfahrtgesetz ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen der Klassen 1 und 2, die also kein Spielzeug sind, verpflichtend vorgeschrieben. Die Versicherung kann man direkt z.B. beim Flugsport-Versicherungsspezialisten Air & More ausschließlich online beantragen. Kosten: ab ca. 55 Euro pro Jahr. Infos und Buchung unter www.oeamtc.at/drohnen
ÖAMTC Fahrtechnik Drohnen-Flugtraining
Ein-Tages-Training. Der ganztägige Kurs setzt sich aus acht Einheiten à 50 Minuten zusammen – sechs davon werden mit theoretischen Inhalten gefüllt, zwei dienen dem praktischen Umgang. Die Kurse starten im kommenden Frühjahr, Kosten: 280 Euro. Anmeldung via ÖAMTC-Website: www.oeamtc.at/drohnen