Juristische Nothilfe

Auch in rechtlichen Notfällen steht der ÖAMTC seinen Mitgliedern rund um die Uhr als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir schildern drei Fälle und ihre Lösungen.

Die Jurist:innen der ÖAMTC Rechtsberatung helfen allen Mitgliedern stets kompetent und kostenlos bei rechtlichen Fragen rund um Auto, Verkehr und Reise zu den Öffnungszeiten der Rechtsberatung.

In dringenden Fällen beraten sie darüber hinaus aber auch am Wochenende sowie an Feiertagen und in der Nacht. In Notsituationen können sie entscheidende Hilfestellungen geben.

Fall 1: Verkehrsunfall im Ausland

Clubmitglied Maria K. gerät auf dem Rückweg aus Kroatien an einem Samstag in einen Unfall: Ein kroatischer Lenker nimmt ihr den Vorrang. Dabei wird ihr Auto beschädigt. Sie weiß nicht, was sie tun soll, denn es gibt massive Verständigungsprobleme mit dem aufbrausenden Unfallgegner. Also beschließt sie, die juristische Nothilfe des ÖAMTC in Anspruch zu nehmen und kontaktiert den Schutzbrief-Notruf.

Umgehend erfolgt der Rückruf einer Club-Juristin, die empfiehlt, die kroatische Polizei zu verständigen und sich von dieser eine Unfallbestätigung geben zu lassen. Zudem rät sie Frau K., nach der Rückkehr einen Termin in der Rechtsbe­ratung zu vereinbaren, damit die ÖAMTC-Jurist:innen sie bei der Geltendmachung der Forderungen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung unterstützen können.

Gesagt, getan: Wieder in Österreich, wendet sich das Mitglied an die Rechtsberatung des Clubs. Diese interveniert bei der gegnerischen Versicherung und fordert Reparaturkosten sowie Wertminderung für das beschädigte Auto. Nur wenige Wochen später leistet die Versicherung aufgrund der völlig eindeutigen Sach- und Rechtslage die geforderten Beträge. Der Fall ist für Maria K. damit positiv abgeschlossen.

Fall 2: Polizeilich veranlasste Abschleppung

Thomas S. kommt am Wochenende nach einem Cafébesuch in der Wiener Innenstadt zu dem Ort, wo er sein Auto geparkt hatte und erschrickt, weil es nicht mehr da ist. Aufgewühlt wendet er sich an die nächste Polizeidienststelle und erfährt, dass das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Bei genauerem Hin­sehen stellt er nun fest, dass er im Halte- und Parkverbot geparkt hatte. Allerdings weiß er, dass verbotenes Parken nicht immer zur Abschleppung berechtigt und will juristische Klarheit haben, bevor er sein Auto von der Verwahrstelle abholt – und kontaktiert den Notruf.

Ein Jurist lässt sich die Örtlichkeit beschreiben und stimmt Thomas S. in dessen Rechtsmeinung zu: Die Abschleppung war wohl unzulässig. Er rät dem Mitglied Fotos zu machen und danach das Auto abzuholen, aber nicht sofort zu bezahlen, sondern einen Kostenbescheid zu verlangen. Mit diesem solle er dann nach Terminvereinbarung zur Rechtsberatung kommen, um ein Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Wenige Tage später erscheint Thomas S. zum Termin samt Fotos und Bescheid. Auf Basis der Bilder sieht der Club-Jurist die erste Rechtseinschätzung bestätigt und rät, das Rechtsmittel einzubringen. Das Argument: Es wurde in diesem Fall zwar verboten geparkt, dabei allerdings kein Verkehr behindert. Die Abschleppung war darum nicht rechtmäßig, von der Eintreibung der Kosten sei folglich abzusehen.

Gleichzeitig informiert der Jurist das Mitglied aber, dass dennoch eine Strafe für das Falschparken zu erwarten sei. Tatsächlich wird das Verfahren um die Abschleppkosten kurz darauf eingestellt. Einige Wochen später folgt jedoch eine Strafe, die Herr S. aufgrund der Angemessenheit auch bezahlt.

Fall 3: Hotelmängel am Urlaubsort

Das Ehepaar F. hat im Internet ein Hotelzimmer in Italien gebucht und reist mit dem eigenen Auto an. Beim Beziehen des Zimmers am späten Abend stellen die beiden allerdings fest, dass es nicht nur nicht gereinigt wurde, sondern auch von Schädlingen befallen war. Nach der mehrstündigen und ermüdenden Anreise sind Herr und Frau F. entnervt und wollen nicht, wie vom Hotel angeboten, ein anderes Zimmer beziehen, sondern das gebuchte Zimmer kostenlos stornieren bzw. ein kostenloses Upgrade auf eine Suite erhalten.

Nachdem das Hotel dies verweigert, möchte sich Frau F. vor dem Verlassen des Hotels rechtlich absichern und kontaktiert die juristische Nothilfe über den Schutzbrief-Notruf des ÖAMTC. Eine Juristin ruft umgehend zurück, muss aber die Rechtsmeinung des Hotels bestätigen – mit dem Hinweis, dass bei einem solchen Mangel dem Hotel die Chance gegeben werden muss, diesen zu beheben. Ein ­alternatives Zimmer anzubieten gilt jedenfalls als geeignete Abhilfe, allerdings muss dieses dann auch wirklich passen.

Das Ehepaar F. kommt der Empfehlung nach und bezieht ein neues Zimmer, das den Anforderungen nun entspricht, und kann so doch noch einen erholsamen Urlaub verbringen.

Ihr Recht – rund um die Uhr

Bei juristischen Problemen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen für alle Mitglieder auch in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen unter der ­Notruf-Nummer +43 (0)1 25 120 00 erreichbar.