Thema S-Pedelec: Eure Fragen, unsere Antworten
Ab wann gilt ein E-Bike als Moped? Muss ich einen Helm tragen? Stimmt es, dass vor allem Ältere damit stürzen? Wir haben die Antworten auf eure häufigsten Fragen.
Liebe Leser, Ihr habt in der Vergangenheit immer öfter in der auto touring-Redaktion angerufen, um Antworten auf Eure Fragen rund um das Thema Elektrofahrrad zu bekommen. Vor allem die stärkeren S-Pedelecs stoßen anscheinend auf mehr und mehr Interesse. Einige unserer Gespräche endeten auch mit der Bitte: "Macht doch einmal eine Geschichte darüber."
Voilà, hier ist sie, basierend auf Euren 10 häufigsten Fragen.
Wollt ihr vielleicht auch wissen, wie sich so ein S-Pedelec fährt? Wir hätten da einen kleinen, feinen
Fahrbericht mit einem Stromer ST2S (das ist das Rad auf den Fotos) online, ist nur einen Klick entfernt ;-) …
S-Pedelec Spezifika, u.a.
10 Fragen von Euch, 10 Antworten von uns
Was ist ein S-Pedelec eigentlich genau? S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, deren Motoren eine Nenndauerleistung von maximal 4 kW abliefern und bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h das Treten unterstützen. S-Pedelecs gelten als Fahrzeuge der Klasse L1e-B, entsprechen rechtlich gesehen also einem Moped. Um so ein Ding lenken zu dürfen, bedarf es ergo auch einer passenden Lenkerberechtigung (zumindest also der Führerschein-Klasse AM).
Und für ein normales Pedelec gilt dann… … eine Leistungsgrenze von max. 600 Watt für den Motor. Fast noch wichtiger ist allerdings, dass dieser Motor nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen darf. Diese normalen Pedelecs gelten daher auch als Fahrrad.
Darf ich mit einem S-Pedelec den Radweg benutzen? Dazu ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki: "Ganz klar nein! Da es sich hier um ein Kfz handelt, ist die Benutzung des Radwegs natürlich tabu. Auch wenn die Leistung vorübergehend auf Elektrofahrrad-Niveau gedrosselt wird."
Muss ich dann auch einen Helm tragen? Ja, definitiv! Aber bitte keinen Standard-Fahrradhelm. Es muss ein Helm sein, der der Motorradhelm-Norm ECE-R 22-05 entspricht.
Was ist noch zu beachten? Wenn das S-Pedelec auf öffentlichen Straßen bewegt werden soll, muss es zugelassen werden, benötigt also ein Kennzeichen und eine entsprechende Versicherung. Unterwegs ist ein Verbandspackerl mitzuführen, und von der Helmtrage-Pflicht war zuvor schon die Rede (siehe Frage 2).
Gelten für S-Pedelecs andere Ausstattungs-Richtlinien als für normale Pedelecs? Jein, es gibt sowohl Überschneidungen als auch Eigenheiten. Ein S-Pedelec muss jedenfalls über folgende Merkmale verfügen: einen Rückspiegel, Reifen, die der ECE-R 75 entsprechen, Bremshebel mit Kugelenden (das wäre so ein Spezifikum), fest montierte Lichtanlage, ein Bremslicht sowie eine Kennzeichen-Beleuchtung, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen, eine akustische Warneinrichtung, Seiten- und Pedal-Reflektoren. Ihr Händler sollte Sie auf all diese Begebenheiten eigentlich hinweisen. Philipp Halla von der Firma Vertical in Wien: „Vielen Kunden ist dieser Moped-Status in seinem vollen Umfang gar nicht bewusst. Eine umfassende Beratung sehen wir daher als selbstverständliche Serviceleistung an.“
Wie viele S-Pedelecs sind denn in Österreich bereits zugelassen? Dazu gibt es leider keine genaue Angabe, mehr als zwei, drei Handvoll dürften es allerdings kaum sein. Michael Nendwich, Obmann des Sportartikelhandels, schätzt allerdings, dass 2016 zwischen 1.000 und 1.500 S-Pedelecs verkauft wurden. Im Vergleich dazu die Anzahl aller im Vorjahr verkauften Elektrofahrräder: 86.500 Stück, Tendenz weiter steigend. Geht man nun davon aus, dass einige S-Pedelecs in Bikeparks bzw. als Vorführfahrzeuge verwendet werden, bleibt immer noch eine recht hohe Dunkelziffer an Bikes, die vermutlich rechtlich inadäquat bewegt werden. Frei nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Welche Folgen hat Fahren ohne Kennzeichen? Wir setzen jetzt einfach einmal voraus, dass "ohne Kennzeichen" auch ohne Zulassung bedeutet. Eine ganz schlechte Idee ist das. Denn abgesehen von den normalen Verwaltungsstrafen, die in so einem Fall deftige finanzielle Folgen haben können, steigt bei einem Unfall (im schlimmsten Fall mit Personenschaden) auch jede Versicherung aus. Sie riskieren, zusammengefasst, mitunter also nicht nur Ihren persönlichen finanziellen Ruin, sondern auch eine Freiheitsstrafe.
Rein theoretisch könnte man ja auch ein normales Pedelec tunen… Können ja, dürfen nein. Auch wenn die Verlockung nach einem Blick ins Internet relativ groß ist. Mit dem Eingriff in die Elektronik erlischt nämlich gleichzeitig die Herstellergarantie, außerdem sind Komponenten wie Motoren und Bremsen nicht auf die zusätzliche Belastung ausgelegt. Allfällige Garantieansprüche gelten dann freilich nicht mehr. Zudem wird Ihnen Ihr Händler jedes weitere Service verweigern, falls er dementsprechende Hinweise in der Steuerungs-Software findet.
Stimmt es, dass vor allem ältere Personen mit Elektrofahrrädern stürzen? Auch dazu gibt es noch keine explizite Statistik. Einzig das BMI (vulgo Innenministerium) kann mit Zahlen aufwarten, die einen entsprechenden Hinweis geben. Ganz konkret: Von den 16 im Vorjahr im Straßenverkehr getöteten E-Bikern war keiner jünger als 55 Jahre alt, die deutliche Mehrheit sogar älter als 69 Jahre.