ÖAMTC Kinderbuch - Mitmachspaß für unterwegs
Für Einspurige gilt: Kinder am Fahrrad: Fahrradsitz, Gurt & Helm Kinder im Fahrradanhänger: Gurt & Helm Auf einem Motorrad oder Motorfahrrad darf generell nur eine Person (außer dem Lenker) transportiert werden. Kinder müssen für die Beförderung auf dem Motorrad mindestens 12 Jahre alt sein und dürfen nur dann mitfahren, wenn sie die für den Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. Auf Motorfahrrädern dürfen auch Kinder unter 12 Jahren mitgenommen werden; unter 8 Jahren benötigen sie jedoch einen geeigneten Kindersitz. Für Motorrad und Motorfahrrad besteht selbstverständlich Helmpflicht. Das Führerschein-Vormerksystem sieht vor, dass bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen neben einer Verwaltungsstrafe (Strafrahmen bis €5.000,–) auch eine Vormerkung im Führerscheinregister vorgenommen wird. Bei der zweiten Vormerkung innerhalb von 2 Jahren wird der Besuch eines Kurses angeordnet, der die Wichtigkeit der richtigen Kindersicherung bewusst machen soll. Der Beobachtungszeitraum ver längert sich nach dem zweiten Delikt innerhalb von 2 Jahren auf 3 Jahre (ab dem Erstdelikt). Bei weiteren Verstößen innerhalb dieses Zeitraumes kommt es sogar zur Entziehung der Lenkberechtigung. Wer einen älteren Kindersitz (6 Jahre oder älter) verwenden möchte, sollte ihn zur Sicherheit beim ÖAMTC begutachten lassen. 21 Kinderbuch
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