ÖAMTC Kinderbuch - Mitmachspaß für unterwegs
Beweise sichern, nach Möglichkeit Fotos machen, Daten von Unfallzeugen aufnehmen, sachlich bleiben. 2. Verletzten im Rahmen der Möglichkeiten Erste Hilfe leisten und über den Notruf 144 die Rettung verständigen. Möglichst genaue Angaben über den Verletzungsgrad ermöglichen der Rettungs-Leitstelle, sofort über das geeignete Rettungsmittel zu entscheiden (Rettungsauto, Notarztwagen, Hubschrauber). Ebenso übernimmt die Leitstelle die nötige Verständigung der Exekutive (Notrufnummer 133). Die ÖAMTC Nothilfe 120 verständigt sofort Rettung, Polizei und Feuerwehr und organisiert die Pannenhilfe sowie die Abschleppung. 3. Wenn nur Sachschaden entstanden ist, genügt es, mit dem Unfallgegner die Daten auszutauschen (Name, Adresse, Versicherungsnummer...). Die Exekutive muss nicht verständigt werden. Werden aber öffentliche Einrichtungen beschädigt oder ist der Geschädigte unbekannt (z.B. Verkehrszeichen, Leitplanken oder Wild) bzw. bei Parkschäden muss sehr wohl unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Eine Visitenkarte auf der Windschutzscheibe ist nicht ausreichend. 4. Alle Daten sollen mit dem Europäischen Unfallbericht aufgenommen werden (dieser sollte in keinem Auto fehlen). An den ÖAMTC Stützpunkten erhältlich. 35 Kinderbuch
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