ÖAMTC Kinderbuch - Mitmachspaß für unterwegs

Alleine (also ohne mindestens 16 Jahre alte Begleitperson) dürfen Kinder erst ab dem Mindestalter von 12 Jahren auf der Fahrbahn fahren. Mit einem Radfahrausweis nach positiv absolvierter Fahrradprüfung dürfen Kinder der 4. Klasse Volksschule (d.h. mit 9 bzw. 10 Jahren) Radfahren. Die Ausbildung und Prüfung wird von Schulen gemeinsam mit der Exekutive durchgeführt. Das Lernprogramm dazu wurde vom Österreichischen Jugendrotkreuz gemeinsam mit ÖAMTC und AUVA entwickelt. 3.1 Die richtige Radausrüstung Kleine Verletzungen wie aufgeschundene Knie und blaue Flecken sind an der Tagesordnung und trüben Kindern den Spaß am Radfahren nicht. Richtige Ausrüstung ist aber ein Muss. Viele schmerzhafte Verletzungen können dadurch verhindert werden. Immerhin verletzen sich jährlich mehr als 600 Kinder beim Radfahren auf Österreichs Straßen. Fahrräder müssen nach vorne weiße Reflektoren, nach hinten rote Reflektoren und an den Pedalen gelbe Reflektoren haben. Seitlich sind entweder ein weiß oder gelb reflektierender ununterbrochener Ring am Reifen oder nach bei- den Seiten wirkende Speichenreflektoren verpflichtend. Vorgeschrieben sind eine akustische Warneinrichtung wie Klingel oder Hupe, eine funktionierende Lichtanlage (vorne weißes, hinten rotes Licht) und zwei voneinander unabhän- gige Bremsen. Die Beleuchtung darf bei Tag und guten Sichtverhältnissen abge­ nommen werden, sollte aber für unvorhergesehene Fälle immer mitgenommen werden. Auch Fahrräder für Kinder werden stark beansprucht. Darum müssen sie auch ordentlich gewartet werden. Es gibt in einigen Bundesländern „Mobilitätsparks“, in denen das Radfahren mit allem Drum und Dran trainiert werden kann. Auch bietet der Club allen Fahrradbegeisterten eine Broschüre mit vielen Infos rund ums Radfahren und Radrouten zum Heraustrennen an. Auch zum Download unter: www.oeamtc.at/fahrrad 63 Kinderbuch

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