ÖAMTC Kinderbuch - Mitmachspaß für unterwegs

Es sind nur Sitze erlaubt, die hinter dem Sattel montiert werden, und es darf nur ein Kind transportiert werden. Vorne an der Lenkstange zu befestigende Sitze darf man nicht verwenden; nur einen Sattel mit Sattelfeder-Abdeckung verwenden oder einen Fahrradsattel ohne Stahlfedern kaufen. Die Lehne des Sitzes muss bis zum Kopf des Kindes reichen. Der Sitz muss über ein straffes Gurtsystem verfügen, der das Kind richtig im Sitz befestigt. Pflicht ist auch ein höhenverstellbarer Beinschutz. Die Füße müssen mittels Riemen fixierbar sein, damit sie nicht in die Speichen geraten. Ein zusätz- licher Speichenschutz ist erforderlich. Auch die kleinen Beifahrer benötigen während der Fahrt einen Helm. Die Fahreigenschaften ändern sich, sobald ein Kind im Sitz mitfährt. Vorher also unbedingt ein paar Proberunden drehen. Relativ neu ist die Möglichkeit, ein oder mehrere Kinder in einem Fahrrad mit Transportkiste zu befördern. Diese darf vor oder hinter dem Lenker angebracht sein, muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Eine richtig praktische Möglichkeit, Kinder mitzunehmen, sind Fahrradanhänger. Wiederum sollte man die Vorschriften genau kennen: Fahrradanhänger müssen mit einer vom Fahrrad unabhängigen Lichtanlage ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind ein rotes Rücklicht, vorne ein wei- ßer und hinten ein roter Rückstrahler. Ist der Fahrradanhänger breiter als 60 Zentimeter, müssen es je zwei Stück sein. Auf der Seite sind gelbe Rückstrahler nötig. Der Fahrradanhänger muss über geeignete Rückhaltevorrichtungen verfügen. An einer 1,5 Meter hohen Stange muss ein Wimpel angebracht sein. Zusätzlich braucht es einen Schutz, der die Speichen und Radhäuser abdeckt, um Verletzungen zu vermeiden. Die Kupplung muss allfälliges Kippen verhindern. Alle Vorschriften, Regeln und gesetzlichen Grund­ lagen zum Thema Fahrrad im Straßenverkehr finden sich online unter www.oeamtc.at/fahrrad. 69 Kinderbuch

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