ÖAMTC Kinderbuch - Mitmachspaß für unterwegs
Kinder dürfen nur mit Fahrradhelm und angegurtet transportiert werden, damit schlimme Verletzungen erst gar nicht passieren. 4. Sicherer Skate- und Scooter-Spaß Kinder lassen keine Gelegenheit aus, ihre Micro-Scooter überallhin mitzuneh- men. Im Sommer sind auch Inlineskates angesagt. Nicht vergessen: Kinder dürfen erst ab 12 Jahren – oder mit Radfahrausweis ab 9 bzw. 10 Jahren – alleine Inlineskaten. Mit dem Micro-Scooter dürfen Kinder ab 8 Jahren ohne Beaufsichtigung unterwegs sein, wenn dieser ausschließlich durch Muskelkraft betrieben wird. Ansonsten muss in beiden Fällen eine Begleitperson im Alter von mindestens 16 Jahren dabei sein. Noch mehr Wissenswertes rund um den Micro-Scooter: Mit einem Micro-Scooter darf man auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone, auf Spiel- und auch Wohnstraßen fahren, wenn dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Bei einem kombinierten Geh- und Radweg dürfen Scooter-Fahrer nur den für Fußgänger gedachten Teil benutzen. Auf der Fahrbahn, auf Radwegen und Radfahrstreifen sowie in Begegnungszonen müssen Scooter geschoben werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird der Scooter zusammengeklappt, damit niemand verletzt oder belästigt wird. Zwar ähnlich, trotzdem leicht unterschiedlich, schauen die Tipps für Inlineskater aus: Auf Inlineskates darf man auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone, auf Spiel- straßen und auch Wohnstraßen fahren. Auch kombinierte Geh- und Radwege stehen Inlineskatern zur Verfügung. Bei Radwegen sind die gleichen Regeln gültig, die auch für Radfahrer gelten. So darf man nur in die durch Bodenmarkierung entsprechend angezeigte Fahrtrichtung fahren. Auch in den neuen Begegnungszonen darf man mit Inline- skates und Rollschuhen fahren. 70 Kinderbuch Kinder im Straßenverkehr
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