ÖAMTC Radgeber

1,50m 2,00m außerorts 0,80m innerorts bzw. 1,20m zu parken- den Autos ÖAMTC Freundschaftswerbung Unitec Mini-Kompressor Der tragbare Kompressor mit digitalem Display und einer praktischen Arbeitsleuchte ist leicht & kompakt und damit auch für den Einsatz unterwegs bestens geeignet. Er ermöglicht das problemlose Auf- pumpen von Fahrrad-, Motorrad- und Autoreifen sowie z.B. von Bällen oder Luftmatratzen (Ventiladapter im Lieferumfang). PRO Combi-Pack Fahrradset Damit ist eine kleine Panne auf der Tour kein Problem mehr. Mit dem Set sind alle wichtigen Hilfsmittel wie Werkzeug und kleines Flickzeug mit an Bord. Beides ist im ÖAMTC Shop erhältlich. Im Rahmen der ÖAMTC Freund- schaftswerbung sind diese Artikel außerdem als Gratisprämie wählbar! Näheres unter www.oeamtc.at/mitgliedschaft ÖAMTC Vorteilspartner Es lohnt sich, ÖAMTC Mitglied zu sein! Mit Ihrer gültigen Clubkarte profitieren Sie von zahlreichen Ermäßi- gungen in Österreich. Nutzen Sie die Vorteile für Mobilität, Freizeit, Einkauf und Sport auf zwei Rädern und machen Sie auch bei un- seren regelmäßigen Gewinnspielen mit – es lohnt sich! Details fin- den Sie auf www.oeamtc.at/vorteilspartner. Vorteilspartner Fragen Sie nach Ihrem Clubvorteil! Radfahrerüberfahrt Sie ist eine Art „Schutzweg“ für Radfahrende über die Fahrbahn und verbindet im Regelfall Radfahranlagen. Die Kennzeichnung erfolgt mit weißen Quadraten und Hinweiszeichen (im Freiland auch Gefahrenzeichen) für den Querverkehr. Wahl des Seitenabstands Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrende. Es muss dabei so weit rechts gefahren werden, wie es der Verkehr bzw. sonstige Hindernisse ohne eigene Gefähr- dung und ohne Beschädigung von Sachen erlauben. Art und Umfang der Gefährdung hängen von den Umstän- den ab. Das sind bei Radfahrenden z.B. Straßenbelag, Schienen, Autotüren, Querverkehr, querende Fußgän- ger. Zu parkenden Fahrzeugen muss bzw. darf man mit dem Öffnen von Türen rechnen und braucht nicht un- mittelbar neben den abgestellten Autos fahren, selbst wenn eine Bodenmarkierung dies verlangen würde. Beim Überholen gilt ebenfalls kein klarer Zahlenwert, es muss aber gefahrlos möglich sein. Dabei darf der Ge- genverkehr nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn zwischen Radfahrenden und Gegenverkehr oder dem linken Rand der eigenen verfügbaren Fahrfläche zu wenig Platz ist, darf nicht überholt werden. Sogenanntes Dooring oder Dooring-Unfälle, bei denen Radfahrende mit einer sich plötzlich öffnenden Fahr- zeugtür zusammenstoßen, sind leider nicht so selten. Aufmerksamkeit auf beiden Seiten sowie das Öffnen der Tür mit der türabgewandten Hand können derarti- ge Unfälle vermeiden. Alkohollimit Auch Radfahrende unterliegen den Alkohol-Bestim- mungen der StVO samt drohender Verwaltungsstrafe zwischen 800 und 5.900 Euro (je nach Alkoholisie- rungsgrad). Für Radfahrende gilt mit 0,8 Promille je- doch ein großzügigerer Grenzwert als für Autofahren- de. Ein Alkotest darf nicht verweigert werden. ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz Der passende Reisebegleiter mit weltweiter Deckung. Gilt für alle Reisen im Jahr bis max. 92 Tage mit mind. 1 Nächtigung. Standard- oder Plusvariante wählbar. Auch online abschließbar: www.oeamtc.at/stornoschutz Dieses ÖAMTC Versicherungsprodukt wird wie folgt vermittelt: Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217 Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG Stand: 01/2022. Änderungen vorbehalten 43

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