ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

10 Eine Lenkberechtigung darf nur dann erteilt werden, wenn das klassenspezifische Mindestalter, Verkehrszuverlässigkeit, gesundheit- liche Eignung sowie eine fachliche Befähigung zum Lenken eines Kfz gegeben sind. Zusätzlich bedarf es einer Ausbildung in Erster Hilfe. 10 Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen finden Sie auf der ÖAMTC Webseite. Führerschein-Antrag Der Antrag auf die Erteilung einer Lenkberechtigung ist bei jener Fahrschule einzubringen, bei der die Ausbildung für die gewünschte Fahrerlaubnis absolviert wird. Die Fahrschule hat diesen an die zuständige Behörde 11 (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizei- direktion, Verkehrsamt in Wien) weiterzuleiten. Notwendige Unterlagen A Führerschein-Antrag A Amtlicher Lichtbildausweis A Meldezettel oder Abfrage der Meldung im Zentralen Melderegister (ZMR) A Passfoto, auf dem der Antragsteller gut erkennbar ist A Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofort- maßnahmen (6 Std.) A Ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung (darf maximal 18 Monate alt sein) 12 A Erteilungsgebühr der Behörde (ohne Arzt- & Prüfgebühren): 60,50 Euro 10 §§ 3 Abs 1 und 6 ff FSG, 11 § 5 Abs 1 FSG, 12 § 8 Abs 1 FSG www.oeamtc.at/fuehrerschein

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