ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
17 Begünstigungen Führerschein Begünstigten behinderten Personen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges ange- wiesen sind, kann zur Erlangung der Lenkberechtigung ein Zuschuss bis zur Hälfte der Kosten gewährt werden. Voraussetzung ist, dass Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel vorliegt, die durch einen Eintrag im Behindertenpass nachgewiesen werden muss. Die Antragstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice. 27 Unter bestimmten Umständen kann im Rahmen der sozialen Reha- bilitation ein weiterer Zuschuss bis zur Höhe der Gesamtkosten der Führerscheinausbildung oder zu Perfektionsfahrstunden mit einem adaptierten Fahrzeug gewährt werden. 28 Antragsformular und nähere Informationen sind beim zuständigen Sozialversicherungsträger (PVA) erhältlich. 25 Art. 2 § 2 BEinstG, 26 Art. 2 § 14 Abs. 1 und 2 BEinstG, 27 vormals Bundessozialamt, 28 § 304 ff ASVG
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