ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

18 Anschaffung und Umbau eines Kfz Eine Antragstellung für einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen kann bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice, beim zuständigen Sozialversicherungsträger, dem zuständigen Amt der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft oder der Arbeiter- kammer erfolgen. Achtung: Je nach Wohnort und Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungsarten und -höhen! Voraussetzungen für Anschaffungszuschuss A Ein Kfz wird zur Erreichung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und somit zur Sicherung des Dienstverhältnisses bzw. zur Wieder- eingliederung in den Arbeitsprozess benötigt 29 A Ein Behindertenpass mit Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel A Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten behinderten Personen A Die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen und Kaufpreislimits Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse werden nach Maßgabe der gesetz- lichen Bestimmungen auch vom Unfall- bzw. Pensionsversicherungs- träger gewährt. Voraussetzungen für zinsfreies Darlehen A Medizinische Voraussetzungen (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) A Bestimmte Einkommensgrenzen, Kaufpreis- und Darlehenslimits A Rückzahlbarkeit in einem Zeitraum von fünf Jahren (danach kann ein neuerlicher Antrag gestellt werden) Der Kaufpreis kann teils durch einen Zuschuss und teils durch ein zinsfreies Darlehen finanziert werden. Dies gilt auch im Rahmen eines Leasingvertrages sowie für führerscheinfreie Kfz. Förderungen für behinderungsbedingt notwendige Fahrzeugumbauten können unabhängig von einem Anschaffungszuschuss gewährt werden.

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