ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

19 Weitere mögliche Unterlagen, die einem Förderantrag beigelegt werden müssen A Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel A Meldezettel A Einkommensnachweis oder Bestätigung des aufrechten Dienst- verhältnisses mit letztem Nettolohn A Einkommensnachweis des Ehepartners sowie Heiratsurkunde und Familienbeihilfe-Bestätigung A Medizinische Befunde A Parkausweis nach § 29b StVO oder Behindertenpass A Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie A Führerschein A Kostenvoranschlag oder Rechnung für den Pkw (Kosten für Auto- matikgetriebe und behinderungsbedingten Umbau sowie der Erlös eines Altwagens müssen ersichtlich sein) Mobilitätszuschuss für begünstigte behinderte Personen Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann an begünstigte behinderte Personen – bei Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel – einmal jährlich ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden, es besteht kein Rechtsanspruch. Der Mobilitätszuschuss beträgt jährlich 580 Euro. Das Antragsformular ist beim Sozialministeriumservice erhältlich. 29 § 6 Abs 2 lit f BeEinstG ÖAMTC Tipp Vor dem Erwerb bei der zuständigen Stelle über Förderungs- Voraussetzungen erkundigen und den Kauf erst nach erfolgter Zusage oder Genehmigung abschließen. Zulassung und Rechnung müssen auf den Namen des Antragstellers lauten. Die Zulassung eines Kfz ist in Österreich auch auf Minderjährige möglich.

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