ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

24 Eine vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung der Person mit körperlicher Behinderung und für ihre Haushaltsführung wird aber bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t wohl nur in seltenen Ausnahmefällen nachzuweisen sein. Ermäßigung für Mautgebühren 34 Die ASFINAG 35 bietet derzeit eine ermäßigte Mautjahreskarte für mo- bilitätseingeschränkte Kfz-Lenker an – gültig auf allen Streckenmaut- abschnitten mit Ausnahme der A11 (Karawankentunnel) und einer Sonderregelung auf der Brennerautobahn A13. Nähere Informationen und Antragsformular unter www.asfinag.at Voraussetzungen für den Antrag bei der jeweiligen Mautgesellschaft A Vorlage eines Parkausweises gemäß § 29b StVO A Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist oder Eintragung der Einschränkung der Lenkbefugnis im gültigen Führerschein (zumindest Eintragung der Einschränkung auf Automatikgetriebe) A Nachweis der Zulassung des Kfz auf den Lenker mit Körperbehinderung A Gültig nur, wenn die berechtigte Person das Kfz selbst lenkt; Kennzeichen und Name werden in die Mautjahreskarte eingetragen Der Preis der ermäßigten Jahreskarte beträgt 7 Euro. Weitere Ermäßigungen A Ermäßigte Jahreskarte Brennerautobahn A13 und Felbertauernstraße A Ermäßigte Pkw-Tageskarten für Großglockner-Hochalpenstraße, Nockalmstraße, Gerlos Alpenstraße, Villacher Alpenstraße A Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Ermäßigungen, beachten Sie etwaige Vorlaufzeiten; nähere Informationen bei der jeweiligen Mautgesellschaft 34 Mautordnung Teil A II 3.2.5 und 3.2.6, 35 siehe Glossar

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