ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

25 Die digitale Autobahnvignette 36 Seit 1. Dezember 2019 ist die Vergabe der kostenlosen Autobahnvig- nette an Menschen mit Behinderungen neu geregelt. Es wird nur mehr eine digitale Vignette als Dauervignette zur Verfügung gestellt, die dafür zuständige Stelle ist nicht mehr das Sozialministeriumservice. Voraussetzungen für die digitale Gratisvignette: A Befreiung des betroffenen Fahrzeuges von der motorbezogenen Versicherungssteuer A Behindertenpass, in dem die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit eingetragen ist A Zulassung des Kraftfahrzeuges ausschließlich auf Inhaber eines Behindertenpasses mit benötigter Zusatzeintragung A Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit höchstzulässigem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen 36 § 13 BStMG 2002 iVm Teil A I 6 Mautordnung

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