ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

26 Pro Person kann die digitale Gratisvignette nur für ein Kfz-Kenn- zeichen zur Verfügung gestellt werden, mehrere Fahrzeuge unter einem Wechselkennzeichen sind miterfasst. Das Ansuchen für die Gratis-Vignette erfolgt gemeinsam mit dem Ansuchen für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungs- steuer in der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird das Kfz-Kennzeichen des Kraftfahrzeuges durch die Zulassungsstelle kostenlos im Maut- system der ASFINAG registriert. Gültigkeitsabfrage Sie müssen die Gültigkeit einer digitalen Vignette vor Befahren von mautpflichtigen Strecken mit Angabe des Kfz-Kennzeichens unter https://evidenz.asfinag.at oder im ASFINAG Servicecenter unter Tel. 0800 400 12 400 überprüfen. Bitte beachten Sie die Gültigkeitszeiträume. (Vignette 2020: Gültig bis 31.1.2021, Vignette 2021: Gültig von 1.12.2020 bis 31.1.2022) Befristung Wenn die erforderliche Zusatzeintragung im Behindertenpass zeitlich befristet ist, bleibt die kostenlose digitale Vignette noch nach Ablauf der Befristung bis zum darauffolgenden 31. Jänner gültig. Kennzeichenänderung Bei Änderung des zugewiesenen Kennzeichens wird die ASFINAG automatisch über die Änderung des Kfz-Kennzeichens zur Umregistrierung der Vignette informiert. Die Änderung ist kostenlos. Vor dem Befahren von mautpflichtigen Strecken muss die erfolgreiche Umregistrierung unter https://evidenz.asfinag.at überprüft werden.

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