ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

29 Begünstigungen im Rahmen der Steuerveranlagung Pauschale Steuerbefreiung 37 Der monatliche Steuerfreibetrag von 190 Euro wird neben den Pauschalbeträgen für außergewöhnliche Belastungen durch Behinderungen nach § 35 EStG gewährt. Nach Streichung der Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe 2011 wurde der Steuer- freibetrag erhöht. Für diesen zusätzlichen Pauschalbetrag gibt es keine Berücksichtigung eines Selbstbehalts und keine Anrechnung von Pflegegeldleistungen. Voraussetzungen A Ein eigenes Kfz wird aufgrund der Behinderung zur Fortbewegung bei Privatfahrten benötigt A Parkausweis gemäß § 29b StVO, der Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer oder die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass A Antragstellung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt (Beilage L1ab zum Formular L1 oder E1 zur Berücksichtigung von außer- gewöhnlichen Belastungen) Taxikosten 37 Gehbehinderten Personen mit einer Erwerbsminderung von mindes- tens 50 %, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, stehen die tatsächlichen Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von 153 Euro monatlich als Steuerfreibetrag zusätzlich zu den Pauschal- beträgen nach § 35 Einkommensteuergesetz zu. 37 § 34 Abs 6 letzter Satz EStG iVm § 3 Abs 1 bzw. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen

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