ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

36 Voraussetzungen A Bei Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches von Rück- halteeinrichtungen wegen schwerster körperlicher Beeinträchtigung des Kindes A Die sonstigen Voraussetzungen sind dieselben wie bei der Ausnahme von der Gurtpflicht Mit einer Ausnahmegenehmigung von der Kindersicherungspflicht dürfen speziell gefertigte Kindersitze oder herkömmliche Sitze mit Sonderanpassungen verwendet werden. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter behindertenberatung@oeamtc.at . ÖAMTC Tipp Für Babies mit Hüftdysplasie bietet Maxi-Cosi das Hip Safety Service. Ein spezieller Sitz kann für die Dauer der Behandlung gegen eine geringe Gebühr gemietet werden. Nähere Informationen unter www.maxi-cosi.com/at/service

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