ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

37 Rollstuhl- und Personensicherung im Kfz Die sicherste Möglichkeit der Personenbeförderung ist immer die Verwendung von fest im Fahrzeug installierten Sitzen und Sicher- heitsgurten. Nach Möglichkeit sollten Personen daher nicht im Roll- stuhl sitzend, sondern umgesetzt und auf den vorgesehenen Sitzplät- zen transportiert werden. Ist das nicht möglich, so müssen Rollstuhl und Benützer durch besondere Rückhaltesysteme gesichert werden. Meist wird die Sicherung des Rollstuhls mit vier Gurten und die Personensicherung mit einem separaten Beckengurt durchgeführt. Alle vier Zurrgurte müssen an stabilen Bauteilen (Rahmen) und in der richtigen Position angebracht werden, im Falle einer Notbremsung oder eines Unfalls könnte sonst der Rollstuhl verrutschen oder der Belastung nicht standhalten. Bei der Personensicherung ist darauf zu achten, dass der Beckengurt korrekt über die relativ stabilen Becken- knochen verläuft und nicht über den Bauchraum. Der Gurt darf auch nicht über Bauteile des Rollstuhls (z. B. Armlehnen) geführt werden, sondern muss körpernah verlaufen. Gurte und Kopfstützen, die nur zur Unterstützung und Positionierung im Rollstuhl gedacht sind, sind nicht für die Personensicherung in einem Kfz geeignet.

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