ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
41 Parken im Ausland Aufgrund einer EU 50 -Empfehlung werden auch ausländischen Inhabern eines Behindertenpark- ausweises nach EU-Modell (mit Rollstuhlfahrer- Symbol) die jeweiligen Parkerleichterungen des EU- und EWR 50 -Mitgliedstaates gewährt. Außerhalb von Europa gibt es kein länderüber- greifendes Modell eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Dennoch werden in manchen Staaten ausländische Ausweise akzeptiert. Achtung: Die nationalen Bestimmungen sind auch innerhalb Europas unterschiedlich geregelt! Kontaktieren Sie für aktuelle Informationen rechtzeitig vor Reiseantritt die ÖAMTC Behindertenberatung unter behindertenberatung@oeamtc.at. Umweltzonen und City-Maut In zahlreichen Städten Europas bestehen Fahrverbote oder Maut- pflichten für begrenzte Verkehrszonen, meist betrifft es die Innenstädte. Für mobilitätseingeschränkte Personen gibt es häufig Ausnahmeregelungen. In der ÖAMTC Länder-Info sind unter dem Punkt „Fahrverbote & Umweltzonen“ die wichtigsten Regelungen zu den jeweiligen Ländern zusammengefasst und Links zu weiterführenden Informationen gesetzt. Im ÖAMTC Routenplaner erhalten Sie auch beim Berechnen Ihrer gewünschten Route die Information, ob Ihre Strecke in eine Fahrverbots-, Umwelt- oder City-Maut-Zone führt. 50 siehe Glossar
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