ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
43 Rechte der Reisenden In der EU gibt es umfassende Regelungen zum Schutz von Reisenden, egal ob Sie mit dem Schiff, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Bus reisen. Für den jeweiligen Beförderer (und zum Teil auch darüber hinaus) gibt es konkrete Verpflichtungen, vor allem bei Verspätungen und Annullierungen. Darüber hinaus bestehen Schutzbestimmungen für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen. www.oeamtc.at/reiserecht
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