ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
44 Ihre Rechte auf Flugreisen Die speziellen Regelungen gelten für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bei gewerblichen Flügen. Sie finden Anwendung auf allen Flügen und Flughäfen innerhalb der EU und aus dieser heraus sowie in die EU aus einem Drittland, wenn es sich bei der Airline um eine mit Betriebsgenehmigung in der EU handelt. 51 Für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bestehen insbesondere folgende Ansprüche: A Recht auf Buchung und Beförderung mit gültigem Ticket Ausnahmen: Die Sicherheitsanforderungen oder Größe/Konstruktion des Flugzeugs lassen einen Transport nicht zu Wird die Beförderung aus einem zulässigen Grund verweigert, besteht Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung (Ausnahme: Sicherheitsanforderungen) Die Sicherheitsanforderungen und Beschränkungen bei der Mitnahme von Personen müssen öffentlich zugänglich sein 51 Flughäfen und Reiseunternehmen sind nur innerhalb des Gebietes der Union erfasst.
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