ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
45 A Aufgrund von Sicherheitsvorgaben kann vom Luftfahrtunternehmen (Erfüllungsgehilfen/Reiseunternehmen) die Begleitung durch eine zweite Person verlangt werden, die im Bedarfsfall Hilfe leisten kann; ob die Begleitperson zu einem günstigeren Tarif oder gar kostenlos reisen kann, ist nicht geregelt; die Entscheidung liegt bei der Fluglinie A Recht auf Mitnahme eines Begleithundes, wenn das erforderlich ist (Ausnahme: andere nationale Regelungen) – Pflicht zur Meldung! A Recht auf Mitnahme von höchstens zwei Mobilitätshilfen (z.B. Roll- stuhl); die Anmeldung muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen (Voraussetzung: Es muss ausreichend Platz an Bord geben); die Mit- nahme ist oft kostenlos, die Entscheidung liegt aber bei der Fluglinie A Flughäfen müssen Ankunfts- und Abfahrtsorte festlegen, an denen Personen mit Behinderungen bzw. mit eingeschränkter Mobilität ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt geben und um Hilfe bitten können A Recht auf Hilfeleistung, wenn die reisende Person das Ersuchen um Hilfeleistung mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit anmeldet; der Reisende muss pünktlich zur Abfertigung oder am besonders ausgewiesenen Ort zur angegebenen Zeit eintreffen; ist keine genaue Zeit angegeben, muss der Reisende eine Stunde vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung oder zwei Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit am besonders aus- gewiesenen Ort sein Die zu erbringende Hilfeleistung umfasst beispielsweise: die Beförderung zur Abfertigung sowie Hilfe bei der Abfertigung (Gepäckaufgabe) inklusive aller Mobilitätshilfen das Betreten und Verlassen des Beförderungsmittels (inklusive Einnehmen des vorgesehenen Sitzplatzes) das Aufsuchen der Toiletten A Recht auf Entschädigung, wenn Rollstühle oder sonstige Mobilitäts- hilfen oder Hilfsgeräte während der Abfertigung oder der Beförderung verloren gehen oder beschädigt werden; dies gilt nur dann, wenn der Rollstuhl bzw. die Mobilitätshilfe als Gepäck aufgegeben wurde (Achtung: Ausnahmen für Handgepäck, die Prüfung muss im Einzelfall erfolgen)
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