ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

46 ÖAMTC Tipp A ÖAMTC Mitglieder können sich an die Rechtsberatung ihres Landesclubs wenden. www.oeamtc.at/rechtsberatung A Ist auf direktem Weg keine Einigung mit dem betreffenden Unternehmen möglich, kann zur Streitschlichtung in vielen Fällen die dafür gesetzlich vor- gesehene Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) kontaktiert werden. www.apf.gv.at www.oeamtc.at/rechtsberatung www.apf.gv.at Ihre Rechte auf Bahnreisen Diese Regelungen gelten für fast alle (nationalen und internationalen) Bahnreisen im Fernverkehr innerhalb der EU. Zum Teil – je nach Mitgliedstaat – können Regelungen auch für den Regional-, Vororte- oder Stadtverkehr gelten. Für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bestehen insbesondere folgende Ansprüche: A Recht auf Buchung und Beförderung mit gültigem Ticket ohne einen Aufpreis zu bezahlen A Kostenlose Hilfeleistung des Bahnhofbetreibers bei der Abfahrt, beim Umsteigen oder bei der Ankunft am Bahnhof; Voraussetzung dafür ist, dass der Bahnhof mit Personal ausgestattet ist; die Anmeldung muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen! A Wenn der Bahnhof nicht mit Personal ausgestattet ist, müssen leicht zugängliche Informationen über die nächstgelegenen mit Personal ausgestatteten Bahnhöfe und über direkt verfügbare Hilfeleistungen angezeigt werden; das Bahnunternehmen und der Bahnhofsbetreiber müssen sich dennoch bemühen, die Fahrt mit dem Zug zu ermöglichen

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