ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
47 A Der Passagier muss sich zum festgelegten Zeitpunkt am festgelegten Ort einfinden, frühestens jedoch 60 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit; wenn kein Zeitpunkt festgelegt wurde, spätestens 30 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit A Recht auf kostenlose Hilfeleistung beim Ein- und Aussteigen samt der notwendigen Mobilitätshilfen durch das Eisenbahnunternehmen; die Anmeldung dafür muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen! A Recht auf Entschädigung, wenn Rollstühle oder sonstige Mobilitäts- hilfen oder Hilfsgeräte während der Abfertigung oder der Beförderung verloren gehen oder beschädigt werden; dies gilt nur dann, wenn der Rollstuhl bzw. die Mobilitätshilfe als Gepäck aufgegeben wurde (Achtung: Anderes gilt für Handgepäck, die Prüfung muss im Einzelfall erfolgen)
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