ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

48 Ihre Rechte auf Schiffsreisen Die Regelungen gelten auf allen Reisen bei denen sich der Ausgangs- hafen innerhalb der EU befindet. Sie gelten auch dann, wenn lediglich das Ziel in der EU liegt, solange die Beförderung von einem Unter- nehmen der Union durchgeführt wird. Auch Kreuzfahrten bei denen sich nur der Start innerhalb der EU befindet sind größtenteils erfasst. Die besonderen Rechte gelten nicht für Reisen mit kleinen und historischen Schiffen sowie auf Ausflugs- und Besichtigungsfahrten (ausgenommen Kreuzfahrten). Für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bestehen insbesondere folgende Ansprüche: A Recht auf Buchung und Beförderung mit gültigem Ticket ohne Aufpreis; Ausnahme: Die Sicherheitsanforderungen oder die Bauart des Schiffs lassen einen Transport nicht zu A Wird die Beförderung aus einem zulässigen Grund verweigert, besteht Anspruch auf Erstattung oder eine andere Art der Beförderung (Ausnahme: Sicherheitsanforderungen)

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