ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
50 Ihre Rechte auf Busreisen Regelungen bestehen für Linienverkehrsdienste mit nicht näher bestimmten Gruppen von Fahrgästen innerhalb der EU. Die geplante Strecke muss mindestens 250 km betragen. Bei kürzeren Fahr- strecken gelten die Rechte eingeschränkt, auf Fahrten im Gelegen- heitsverkehr gelten sie nicht. Für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bestehen insbesondere folgende Ansprüche: A Recht auf Buchung und Beförderung mit gültigem Ticket ohne Aufpreis; Ausnahme: Die Sicherheitsanforderungen oder die Bauart des Busses lassen einen Transport nicht zu A Wird die Beförderung aus einem zulässigen Grund verweigert, besteht Anspruch auf Erstattung oder eine andere Art der Beförderung (Ausnahme: Sicherheitsanforderungen oder Bauart) A Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung des Busbahnhofbetreibers oder des Beförderers bei der Abfahrt und beim Ein- und Aussteigen; die Anmeldung muss mindestens 36 Stunden vorher erfolgen! A Anspruch auf Entschädigung, wenn Rollstühle und andere Mobili- tätshilfen verloren gehen oder bei einem Unfall beschädigt werden A Recht auf Mitnahme eines anerkannten Begleithundes A Anspruch auf Entschädigung für Verluste oder Sachschäden am Handgepäck, jedoch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung oder im Falle eines Unfalls
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