ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

7 Kraftfahrzeuge mit bestimmten Merkmalen Körperliche Einschränkungen können einerseits durch Körperersatz- stücke oder Behelfe wie z.B. Sitzpolster, Brillen oder andererseits durch das Kraftfahrzeug selbst (z.B. automatisches Getriebe) ausge- glichen werden. Bei Letzteren handelt es sich um Fahrzeuge, die bereits serienmäßig mit bestimmten Merkmalen ausgestattet sind. Im Unterschied zu Ausgleichkraftfahrzeugen sind diese Einrichtungen nicht individuell auf die Einzelperson abgestimmt. Das passende Auto Je nach persönlichen Bedürfnissen (Sitzhöhe, Anzahl und Größe der Türen etc.) und den vorgeschriebenen, der Art der Körperbehinderung entsprechenden Erfordernissen kommen nicht alle Autos in Frage. Während einige Hersteller werkseitig Modelle mit gewissen Adaptie- rungen anbieten, können bei anderen Fahrzeugen Umbauten oder Ergänzungen notwendig sein. Denn so kann beispielsweise der Widerstand einer „normalen“ Servolenkung für manche Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung unüberwindbar sein. Einbauten und Ergänzungen am Fahrzeug, welche die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen, müssen der Behörde angezeigt werden. Sind zum Ausgleich der Körperbehinderung erhebliche bauliche Ver- änderungen vorzunehmen, ist eine behördliche Eintragung oder Ein- zelgenehmigung notwendig. In diesem Fall ist das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde (Typisierungsstelle) vorzuführen.

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