ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität

Die erteilte Genehmigung wird in die Genehmigungsdatenbank, den Typenschein oder die Einzelgenehmigung eingetragen und gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Bei nicht einzelgenehmigten Ergänzungen bzw. nicht anzeigepflichtigen Änderungen sind Unklarheiten im Rahmen der jährlichen § 57a-Über- prüfung mit einer Bestätigung der Werkstatt über den sach- und fachgerechten Einbau vermeidbar. Damit kostenintensive Adaptierungen den persönlichen Erforder- nissen und behördlichen Vorgaben entsprechen, ist es ratsam, be- reits vor dem Ankauf eines Kfz bzw. vor der Durchführung von Um- bauarbeiten, mit dem Sachverständigen der zuständigen Landesre- gierung Kontakt aufzunehmen. Die Möglichkeit, Umbauvarianten zu testen (z.B. in einer Fahrschule), sollte unbedingt genutzt werden. Bei Abschluss einer Kaskoversicherung teilen Sie Ihrer Versicherungs- gesellschaft sämtliche Änderungen am Fahrzeug mit. Legen Sie eine Rechnung über den Umbau oder die ergänzenden Teile vor und lassen Sie die Anpassungen in den Vertrag aufnehmen. 8 www.oeamtc.at/pruefdienste Ihr ÖAMTC Tipp für den Autokauf

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY4NTY=