ÖAMTC - Wege zur persönlichen Mobilität
9 Der Führerschein Kraftfahrzeuge, die ohne Führerschein gelenkt werden dürfen Ab einem Mindestalter von 16 Jahren darf man Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h ohne Füh- rerschein lenken. 5 Elektrorollstühle zählen nicht zu den Fahrzeugen. Führerscheinpflicht Motorfahrräder (Mopeds) A Mindestalter 15 Jahre 6 A Führerschein der Klasse AM 7 (vormals Mopedausweis) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (und bestehende Invalidenkraft- fahrzeuge) A Mindestalter 15 Jahre 6 A Führerschein der Klasse AM 7 (vormals Mopedausweis) oder vor dem 1. Juli 2002 ausgestellter Mopedausweis mit dem Vermerk „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“ 8 A Wer im Besitz eines Mopedausweises für Motorfahrräder oder Invalidenkraftfahrzeuge nach der Rechtslage bis 1. September 2009 ist, hat für den Erwerb eines Mopedausweises für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur eine praktische Ausbildung auf einem solchen Fahrzeug zu absolvieren 9 Andere Kraftfahrzeuge (insbesondere Ausgleichkraft- fahrzeuge) A Lenkberechtigung für die Gruppe, in die das Kraftfahrzeug fällt 5 § 1 Abs 5 FSG, 6 §§ 6 Abs 1 Z 1 iVm 2 Abs 1 Z 1 lit a FSG, 7 § 2 Abs 1 Z 1 lit b FSG, 8 § 40 Abs 5a FSG, 9 § 41 Abs 9 Z 1 lit a FSG
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