Christophorus Magazin

9 Christophorus Paradoxe Situation Oder fast überall: Weil die Stützpunkte von Christophorus 6 (Salzburg), Christo- phorus 10 (Linz) und Christophorus 12 (Graz) innerhalb des Geländes eines zivi- len Verkehrsflughafens liegen, durften sie bisher nur zu dessen Betriebszeiten an- geflogen werden. Ausgerechnet an Stand- orten, die aufgrund ihrer unmittelbaren Umgebung als besonders sicher für den Flugbetrieb gelten können, durfte also nachts keine Landung erfolgen. Zumin- dest nicht durch Notarzthubschrauber, für Bundesheer und Innenministerium gab es eine entsprechende Ausnahme- genehmigung – sie durften sehr wohl auch an ÖAMTC-Heliports, die auf Flughafenarealen liegen, tanken. Diese paradoxe Situation wurde mit der 40. Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) nun endlich behoben, indem die Ausnahmeregelung auch auf Betrei- ber:innen von Notarzthubschraubern ausgeweitet wurde. Dass diese Änderung notwendig geworden ist, hat damit zu tun, dass die letzte Version des LFG noch aus Zeiten stammt, in denen niemand davon ausgegangen ist, dass Notarzthub- schrauber auch nachts eingesetzt werden. Erforderlich wurde der 24/7-Betrieb aus unterschiedlichen Gründen, nicht zuletzt auch durch die zunehmende Spezialisie- rung der Krankenhäuser, die besonders nachts die Transportwege immer länger werden lässt. Von daher ist es nur logisch, dass Schwerpunktkliniken, wie wir sie unter anderem in Graz und Salzburg haben, rund um die Uhr angeflogen werden (müssen). Einstimmig angenommen Besonders erfreulich: Der Antrag auf die Abänderung des LFG wurde als ge- meinsamer Initiativantrag der Regie- rungsparteien eingebracht und einstim- mig im Nationalrat beschlossen. Am Rande sei außerdem noch erwähnt, dass im Zuge der Novelle auch ein ande- rer Punkt des Gesetzes geändert wurde: Windkraftanlagen müssen nun nachts nicht mehr dauerhaft beleuchtet sein – im Sinne der Nachhaltigkeit ist das je- denfalls zu begrüßen, zumal es auch kein Sicherheitsrisiko darstellt. Was lange währt – die ersten Überle- gungen für eine Ausnahmeregelung gab es bereits 2014 –, ist nun also endlich gut geworden. Zu verdanken ist das einer- seits der zuständigen Ministerin Leonore Gewessler, andererseits aber auch und vor allem der steirischen Landespolitik, die gemeinsam mit den Verantwortlichen der ÖAMTC-Flugrettung dafür gesorgt hat, dass dieses wichtige Anliegen im Sinne der Patient:innen gelöst wird. ▲ Gut ausgeleuchteter Stützpunkt von Christophorus 12 in Graz. Nächtlicher Anflug auf den Flughafen Graz. Fotos: ÖAMTC/Postl (1), ÖAMTC/C12 (2) INFORMATION

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