ADR Auffrischungskurs
NEU: Mit der Bestätigung der Absolvierung eines ADR-Kurses können für C95, gemäß neuer GWB (seit Dezember 2021, BGBl II Nr. 531/2021), 7 Stunden bei der Führerscheinbehörde angerechnet werden.
Auffrischungsschulung gemäß GGBG/ADR (Gefahrgutbeförderungsgesetz/ADR) zur Verlängerung der Gültigkeit des ADR-Lenkerausweises, dessen Ausstellungsdatum nicht mehr als 5 Jahre zurück liegt; inklusive Unterlagen, Feuerlöschübung und abschließender Prüfung.
Voraussetzungen
Die Verlängerung muss in den letzten 12 Monaten vor Ablauf des im ADR-Lenkerausweis eingetragenen Datums absolviert werden. Nach der bestandenen Prüfung wird der ADR-Lenkerausweis um weitere fünf Jahre verlängert.
Bei Ablauf der im ADR Lenkerausweis eingetragenen Frist ist die gesamte ADR Ausbildung mit sämtlichen Prüfungen neu zu absolvieren, es gibt keine Überziehungsfristen!
Ablauf und Prüfung
Die Prüfung findet im Anschluss an den Kurs statt. Zur Produktion der neuen ADR-Lenkerbescheinigung im Scheckkartenformat wird ein EU-Passfoto benötigt. Mitzubringen ist weiter der ADR-Lenkerausweis sowie ein Lichtbildausweis (Führerschein, Pass, Personalausweis dgl.)
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer eine vorläufige ADR-Bescheinigung. Diese vorläufige Bescheinigung gilt nur für Beförderungen innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bis zum Erhalt der Bescheinigung im Kartenformat, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen ab dem Datum der Prüfung. Unabhängig von den genannten Fristen gilt diese vorläufige Bescheinigung als Bestätigung der Schulung und Prüfung.
Informationen und Buchung: Bitte kontaktieren Sie Ihr ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum.