Länder-Info Kroatien
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Zagreb |
Fläche | 56.542 km² |
Einwohner | 4,2 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | HR |
Netzspannung | kein Reisestecker erforderlich |
Zeit | Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich |
Maße & Gewichte | Metrisches System wie in Österreich |
Telefonvorwahl | +385 |
Sprache | Kroatisch |
Währung | Euro |
EU-Land | Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
ÖAMTC App Meine Reise
Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.
EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Weitere Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft in Wien oder das kroatische Innenministerium.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Minderjährige
Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Personen mit anderer Staatsbürgerschaft diese Einverständniserklärung verlangen kann. Laut kroatischem Konsulat in Wien benötigen Sie, wenn Sie die nachstehende Vorlage für eine Vollmacht verwenden (plus Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person), keine notarielle Beglaubigung.
Achtung: Eine Einverständniserklärung der obsorgeberechtigten Person(en) ist u. a. bei Klassenfahrten oder bei Reisen, welche durch einen Reiseveranstalter organisiert wurden, nicht notwendig.
Wichtig
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.
Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein, Zulassungsschein und bei Bedarf Benützungsbewilligung (beim ÖAMTC erhältlich) werden benötigt. Der digitale Führerschein und der digitale Zulassungsschein gelten nur in Österreich. Empfohlen wird zusätzlich die Mitnahmen der Internationalen Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts.
Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine Internationale Versicherungskarte verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher die Internationale Versicherungskarte sowohl für Zugfahrzeug als auch für Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.
Gut zu wissen: Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette verreist wird.
Reisegepäck
Ein- und Ausfuhr
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Bei der Einreise über ein Nicht-EU-Land sind weitere Bestimmungen zu beachten.
Mehr Infos: Zollbehörde Kroatien, Österreichisches Bundesministerium für Finanzen, ÖAMTC Artikel Einreise- und Zollbestimmungen in Österreich
Einfuhr von Booten
Es ist nicht möglich, ein Boot ohne dem Beisein des dokumentierten Besitzers nach Kroatien einzuführen.
Mehr Infos: Revierinformationen Kroatien
Kraftstoff
Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist auf 10 l beschränkt. Auf Fährschiffen kann dies aus Sicherheitsgründen verboten sein.
Besonderheiten
Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenstände sowie von naturgeschützter Muscheln ist verboten und kann hohe Strafen zur Folge haben.
Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden. Nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland gibt das österreichische Sozialministerium.
Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at
Sicherheitslage
Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).
Vor einer Reise wird empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:
- Bei allgemeinen Informationen zu Auslandsreisen und Visafragen: +43 1 90115 3775
- Bei Notfällen im Ausland: +43 1 90115 4411
Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/Tätowierung) und gültiger Tollwutimpfung ist erforderlich. Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z. B. Serbien) ist ein zusätzlicher Tollwut-Antikörpertest nötig, der rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) durchgeführt werden muss.
Mehr Infos: www.ages.at
Die Einreise mit Hunden der Rasse Bullterrier und ihrer Mischlinge ist verboten, wenn sie nicht im Zuchtregister gelistet sind. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische Kynologenverband. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für Kampfhunde auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten. Kommunale Verordnungen können die Beseitigung des Hundekots an öffentlichen Orten vorschreiben.
Mehr Infos: Kroatisches Landwirtschaftsministerium, Kroatische Zentrale für Tourismus.
Gut zu wissen: An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für gefährliche Hunderassen (z. B. Kampfhunde) auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten. Kommunale Verordnungen können die Beseitigung des Hundekots an öffentlichen Orten vorschreiben.
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September.
ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
Kfz-Versicherung
Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).
Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine Internationale Versicherungskarte verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher Internationale Versicherungskarte für Zugfahrzeug als auch Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.
Reise-Vollkasko
Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG
Reise-Versicherungen
Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland
Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Gepäck- und Stornoschutz*
Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert.
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar
*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Von Österreich aus kann Kroatien über Slowenien erreicht werden. Von Wien aus ist man in Zagreb in unter vier Stunden, nach Dubrovnik braucht man mindestens zehneinhalb Stunden.
Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Mit dem Flugzeug
Flughäfen
Die vier größten Flughäfen des Landes sind:
- Flughafen Zagreb
- Flughafen Dubrovnik
- Flughafen Split
- Flughafen Zadar
Flüge finden und buchen
Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen
Inlandsflüge
Von Zagreb gibt es täglich bis mehrmals täglich u.a. Flüge nach Dubrovnik, Pula, Split und Zadar.
Mit der Fähre
Fährfahrten nach Kroatien können von Italien und Slowenien aus angetreten werden.
Bekannte und regelmäßig verkehrende Fähren sind:
- Jadrolinija
- G & V Line
- Bura Line
Häufige Fährfahrten
- Ancona (Italien) - Zadar: 9 Stunden
- Ancona (Italien) - Stari Grad, Split: 11 Stunden 15 Minuten
- Bari (Italien) - Dubrovnik: 11 Stunden
- Piran (Slowenien) - Porec: 50 Minuten
Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen
Fähren im Inland
Ausgezeichnete Fährverbindungen bestehen entlang der ganzen Adriaküste von Rijeka bis Dubrovnik. Zwischen dem Festland und den Inseln als auch zwischen den Inseln selbst verkehren regelmäßig Schiffe.
Mehr Infos: www.croatiaferries.com
Gut zu wissen: Ticketverkäufer vor Ort verkaufen Fährtickets oft zu einem höheren Preis als dem tatsächlichen Wert. Kontrollieren Sie die Tickets sofort bezüglich Wert und Gültigkeit, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.
Um Kosten und böse Überraschungen zu vermeiden, finden Sie auf der ÖAMTC Website eine Fähren-Checkliste zum Downloaden sowie unter oeamtc-faehren.at Buchungsmöglichkeiten.
Mit der Bahn
Mit der Bahn ist Kroatien über Slowenien oder Ungarn zu erreichen (Dauer mindestens sechseinhalb Stunden).
Mehr Infos: www.oebb.at
Mit dem Bus
Flixbus bietet zahlreiche Busverbindungen nach Kroatien an. Angeboten werden nicht nur die größeren Städte, sondern auch beliebte Urlaubsdestinationen entlang der Küste, für die es oftmals sogar direkte Verbindungen gibt (Dauer zwischen fünf und 16 Stunden).
Mehr Infos: www.flixbus.at
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die kroatische Bahn wurde lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.
Ab Zabgreb verkehren Züge u.a. zu den Küstenstädten Pula, Sibenik, Split und Rijeka.
Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik.
Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse zwischen Zagreb und Rijeka ist geplant. Für den Baubeginn wurde jedoch noch kein Termin festgelegt.
Bus
Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor.
In den Städten
Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.
Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.
Schiff & Fähren
Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.
Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.
Grenzübergänge
Grenzkontrollen
Kroatien ist seit dem 1. Jänner 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Für die übrigen Grenzen gilt:
Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
Grenzübergänge Schengen-Außengrenze:
Grenze zu Serbien
- Bajakovo (0 - 24 h geöffnet)
- Battina (0 - 24 h geöffnet)
- Erdut (0 - 24 h geöffnet)
- Ilok (0 - 24 h geöffnet)
- Tovarnik (0 - 24 h geöffnet)
Grenze zu Montenegro
- Karasovici (0 - 24 h geöffnet)
- Vitaljina (0 - 24 h geöffnet)
Grenze zu Bosnien-Herzegowina
- Aržano (0 - 24 h geöffnet)
- Bogovolja (0 - 24 h geöffnet)
- Čepikuće (0 - 24 h geöffnet)
- Dvor (0 - 24 h geöffnet)
- Gornji Brgat (0 - 24 h geöffnet)
- Gunja (0 - 24 h geöffnet)
- Hrvatska Kostajnica (0 - 24 h geöffnet)
- Kamensko (0 - 24 h geöffnet)
- Klek (0 - 24 h geöffnet)
- Ličko Petrovo Selo (0 - 24 h geöffnet)
- Mail Prolog (0 - 24 h geöffnet)
- Maljevac (0 - 24 h geöffnet)
- Metković (0 - 24 h geöffnet)
- Orah (0 - 24 h geöffnet)
- Prud (0 - 24 h geöffnet)
- Slavonski Brod (0 - 24 h geöffnet)
- Slavonski Šamac (0 - 24 h geöffnet)
- Stara Gradiška (0 - 24 h geöffnet)
- Strmica (0 - 24 h geöffnet)
- Užijebić (0 - 24 h geöffnet)
- Vinjani Gornji (0 - 24 h geöffnet)
- Zaton Doli (0 - 24 h geöffnet)
- Županja (0 - 24 h geöffnet)
Vor Ort
Wetter
Klima
Maut & Vignette
In Kroatien ist auf allen Autobahnen für alle Kfz Maut zu bezahlen.
- Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke. Wichtig: Zwischen dem 1. Juli und dem 30. September gelten für das Fahren auf staatlich betriebenen Autobahnen saisonale Mautgebühren (Erhöhung um 10 %). Busse und Lkw sind von der Preissteigerung ausgenommen. (Die saisonalen Mautpreise wurden laut HAC im Jahr 2017 eingeführt, in den letzten vier Jahren während und nach der Corona-Krise jedoch nicht angewendet.)
- Die Maut muss an den Mautstationen bezahlt werden.
- In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
- Ende 2024 ist die Einführung eines digitalen Mautsystems mit E-Vignette geplant.
Fahrzeugkategorien
Kategorie | Beschreibung |
Kategorie 1A | Motorräder (auch mit Beiwagen), Trikes und Quads |
Kategorie 1 | Fahrzeuge mit 2 Achsen, bis 3,5 t und unter 1,90 m Höhe. Aufbauten wie z.B. Dachbox wird nicht mit eingerechnet |
Kategorie 2 | Fahrzeuge (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und über 1,9 m Gesamthöhe oder Fahrzeuge (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und unter 1,9 m Gesamthöhe mit Anhänger (unabhängig von der Anzahl der Achsen) |
Kategorie 3 | Fahrzeuge (bis 3 Achsen) über 3,5 t zGG oder Fahrzeuge (2 Achsen) über 3,5 t zGG mit einem 1-achsigen Anhänger oder Fahrzeuge (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und über 1,9 m Gesamthöhe mit Anhänger (unabhängig von der Anzahl der Achsen) |
Kategorie 4 | Fahrzeuge (über 3,5 t) ab 4 Achsen oder Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 Achsen und mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger oder Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 3 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von der Anzahl der Achsen) |
Bezahlung der Mautgebühren
Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte erfolgen.
Electronic Toll Collection (ETC)
Das ETC-System ermöglicht die bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren mittels eines Transponders, der wieder aufladbar ist und zeitlich unbefristet gilt. Erhältlich ist der Transponder zum Preis von 15 Euro (Stand März 2024) über die Autobahngesellschaft HAC und an einigen Mautstationen. Bei Verwendung des ETC-Systems gibt es einen Preisvorteil von rund 22 % auf die Mautgebühr. Das ETC System wird an nachfolgenden Strecken akzeptiert:
- A1 Zagreb - Split - Dubrovnik
- A3 Bregana - Zagreb - Lipovac
- A4 Zagreb - Goričan
- A5 Beli Manastir - Osijek - Bosnien & Herzegowina
- A6 Rijeka - Zagreb
- A7 Rupa - Križišće
- A10 Ploče - Grenze Bosnien & Herzegowina
- A11 Zagreb - Sisak
- D425 Ploče - Karamatići
Mehr Infos: HAK - Interaktive Karte, HAK - Mautgebühren in Kroatien, Kroatische Autobahngesellschaft
Mautbox von maut1.de
Die Bezahlung der Maut ist ab 14. Juli 2023 auch mit der Mautbox von maut1.de möglich. ÖAMTC Mitglieder erhalten beim Kauf einer Mautbox von maut1.de einen Rabatt von 10 Euro auf die Aktivierungsgebühr. Mehr Infos zur ÖAMTC Vorteilspartner-Aktion.
Tunnel & Brücken
Für die Brücken Krk, Mirna und Pelješac sowie die Tunnel Učka und Sveti Ilija gibt es keine separate Maut, es wird die Strecke je nach Autobahnauf- und abfahrt berechnet.
Mehr Infos: www.hak.hr, www.bina-istra.com
Fährverbindungen
Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr und www.croatiaferries.com.
Gut zu wissen: Ticketverkäufer vor Ort verkaufen Fährtickets oft zu einem höheren Preis als dem tatsächlichen Wert. Kontrollieren Sie die Tickets sofort bezüglich Wert und Gültigkeit, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.
ÖAMTC Touristik-Tipp
Berechnen Sie Ihre Mautkosten vor der Reise mit dem ÖAMTC Routenplaner oder holen Sie sich eine Routenplanung beim ÖAMTC Stützpunkt.
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert.
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t |
90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Pkw mit Anhänger, Wohnmobil über 3,5t |
80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Für Autofahrer:innen unter 24 Jahren gelten reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen, 120 km/h auf Autobahnen.
Yvette Polasek, ÖAMTC-Reiseexpertin: "Diese Regelung gilt normalerweise zwar nur für kroatische Staatsangehörige. Um aber Probleme zu vermeiden, empfehlen wir aber auch österreichischen Junglenker:innen, sich an diese Vorschrift zu halten."
Gut zu wissen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden, gelten bis zur nächsten Kreuzung, wenn sie nicht früher wieder aufgehoben werden.
Kindersicherung
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
- Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
- Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind.
Licht am Tag
Von 1. November bis 31. März muss auch tagsüber mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Für Motorräder gilt die Pflicht ganzjährig.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck (2 für Gespann), Warnweste, Ersatzlampenset*
- Motorrad: Ersatzlampenset*
* In Fahrzeugen, die vollständig mit Xenon-, Neonleuchten oder LEDs ausgestattet sind (Hauptscheinwerfer, Blink-, Brems-, Kennzeichenleuchten etc.), muss kein Ersatzlampenset mitgeführt werden. Im Zweifel wird die Mitnahme von Ersatzlampen dringend empfohlen.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Die Gebühren können bar am Parkautomaten oder per SMS bezahlt werden.
- Grundsätzlich sollten alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch bei Bezahlung über das Mobiltelefon. Im Zweifelsfall kann so der Zahlungszeitpunkt und die Bezahlung der Parkgebühr nachgewiesen werden (siehe ÖAMTC Touristik Tipp).
- Motorrad: Es gibt keine landesweite Ausnahme von Parkbeschränkungen oder -gebühren. Die lokal geltenden Regelungen sind zu beachten.
Parken in Zagreb
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt.
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
ÖAMTC Rechts-Tipp
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche ÖAMTC Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Es werden Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren gefordert. Betroffene sollten sich an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung
Promillegrenze
0,5 Promille
0,0 Promille für Personen unter 25 Jahren und bei Lenken von Kfz über 3,5 t
Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.
Radfahrer
Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen: Von 15. November bis 15. April ist auf einigen Straßen (z. B. in den Regionen Lika und Gorski Kotar) die Verwendung von Winterreifen vorgeschrieben. Es müssen mindestens 2 Winterreifen (M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden. Dies wird per Verkehrszeichen angeordnet. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann die Winterreifenpflicht auf alle Regionen des Landes ausgeweitet werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. In manchen Regionen können Schneeketten verpflichtend vorgeschrieben werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
- An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
- Kolonnen von mehr als 3 Fahrzeugen hintereinander dürfen nicht überholt werden.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Ein Kraftfahrzeug, das mit einer gelenkig abnehmbaren Anhängevorrichtung zum Ziehen eines Anhängers (EURO-Haken) ausgestattet ist, darf nicht mit angebauter Anhängevorrichtung am Verkehr teilnehmen, wenn es keinen Anhänger zieht. Tipp: Um eine Strafe zu vermeiden, die Anhängerkupplung abmontieren, wenn sie nicht gebraucht wird.
- Fahrverbot: Auf einigen Inseln, wie z. B. Olib, Prvić, Silba, Susak, Unije, Zlarin und Žut, herrscht Fahr- und Autoverbot.
App-Tipp
Die App Verkehrsinfo in Kroatien - HAK liefert Infos zur Verkehrslage in deutscher Sprache, zu aktuellen Kraftstoffpreisen sowie Verkehrsprognosen (für iOS und Android).
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 6. Jänner 2024: Epiphaniasfest
- 31. März 2024: Ostersonntag
- 1. Mai 2024: Tag der Arbeit
- 30. Mai 2024: Fronleichnam
- 22. Juni 2024: Tag des antifaschistischen Widerstandes
- 25. Juni 2024: Tag des Staates
- 5. August 2024: Tag des Sieges und Thanksgiving in der Heimat
- 8. Oktober 2024: Unabhängigkeitstag
- 1. November 2024: Allerheiligen
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.
Geld & Zahlungsmittel
Währung
Seit 1. Jänner 2023 ist der Euro die offizielle Währung in Kroatien. Ein Umtausch von Kuna-Restbeständen ist nur noch bei der kroatischen Zentralbank möglich. Je nach Bankomatkarte und Bank können an verschiedenen Bankomaten unterschiedliche Gebühren anfallen (manchmal gar keine).
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung aus EU-Staaten. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.
Kraftstoff
Tankstellen sind in der Regel von 7-20 Uhr (im Sommer oft 22 Uhr) geöffnet, in großen Städten und an den Hauptverkehrsverbindungen oft rund um die Uhr. Die Mitnahmen von Kraftstoff im Reservekanister ist auf 10 l beschränkt. Auf Fährschiffen kann dies aus Sicherheitsgründen verboten sein.
Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken
Kraftstoffpreise
Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.
E-Mobilität
Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 193
- Polizei: 112 oder 192
- Rettung: 194
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
- Notruf des österreichischen Außenministeriums: +43 1 90 115 4411
ÖAMTC Tipp
Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:
Sitten & Gebräuche
Religion
86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.
Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.
Konsum von Alkohol: Der Genuss von Spirituosen sowie das Nacktbaden ist an den Stränden von Pula verboten.
Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.
Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.
Straßennetz
Gutes, noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz, für welches eine Maut zu entrichten ist. Die Autobahn A3 von der slowenischen bis zur serbischen Grenze ist durchgehend befahrbar. Ebenfalls besteht eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen Zagreb - Zadar - Split. In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr
Gut zu wissen:
Aufgrund von Minengefahr ist bei Fahrten im Landesinneren darauf zu achten, die Straßen nicht zu verlassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Minenwarnschilder oftmals durch Unwetter zerstört wurden und als solche nicht zu erkennen sind oder gänzlich fehlen. Grundstücke mit verlassenen Häusern sollten nicht betreten werden.
Mehr Infos: www.hac.hr
Fährverbindungen:
Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr
Aktuelle Verkehrsinfos
Webseiten
- Infos zu Baustellen, Staus & Verkehrsbehinderungen, Wartezeiten bei Grenzübergängen sowie Verkehrskameras in Slowenien im ÖAMTC Routenplaner
- Informationen zur Verkehrslage, Staus und Baustellen: HAK
- Verkehrsflussdaten, Kameras und weitere POIs in einer interaktiven Karte
- Informationen zu Straßenzustand und Baustellen bei BINA istra
Mobile Apps
Verkehrsinfo in Kroatien - HAK
Die App des kroatischen Verkehrsclubs HAK liefert Infos zur Verkehrslage in deutscher Sprache, zu aktuellen Kraftstoffpreisen sowie Verkehrsprognosen.
Radiostationen und TV
- Von 15. Juni bis 15. September sendet der kroatische Rundfunk HR 2 Verkehrsinformationen in Deutsch, Englisch und Italienisch zu jeder vollen und halben Stunde. Außerordentliche Informationen zwischen den geplanten Infoblöcken werden in englischer Sprache gesendet. Liste der Frequenzen.
Update August 2024: Verkehrsinformationen und Prognosen in mehreren Sprachen werden im Sommer 2024 vorübergehend unterbrochen. Der Automobilclub HAK stellt das ganze Jahr über schriftliche Verkehrsberichte auf Deutsch auf seiner Webseite und mobilen App zur Verfügung.
Tipp: Nach Wahl des Radiosenders RDS am Autoradio aktivieren, so werden eingehende Verkehrsnachrichten auch bei der Wiedergabe anderer Musikquellen (CD oder MP3) durchgestellt.
- HR Glas Hrvatske sendet mittels Satellit und Internet täglich um 20.00 Uhr Nachrichten in Deutsch. Mehr Infos: stimmekroatiens.hrt.hr
Telefon & Internet
Die Landesvorwahl ist die 00385. Öffentliche Telefonzellen sind mit Kartentelefonen ausgestattet. Telefonkarten sind an Zeitungskiosken, Postämtern, Hotels und einigen Touristengeschäften erhältlich. Postämter verfügen meist über öffentliche Telefone.
Mobiltelefon
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (800/1800 Mhz). Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Hrvatski Telekom, A1 und Tele2. Die üblichen Roaming-Verträge mit internationalen Anbietern bestehen. Der Empfangs- und Sendebereich deckt fast das ganze Land ab.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Bei längeren Aufenthalten kann sich der Erwerb einer Prepaid SIM-Karte bei den lokalen Anbietern lohnen. Viele Anbieter haben spezielle Angebote für Touristen.
Internet
Hauptanbieter ist Hrvatski Telekom. Zagreb und andere größere Städte bieten kostenlose WiFi-Hotspots. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Internet-Cafés in Kroatien. Dank der mehr als 300 Wi-Fi-Hotspots, die überall in Kroatien verteilt stehen, besteht an vielen Orten kostenloser Zugang zum Internet. Auch viele Hotels, Jachthäfen, Campingplätze, Restaurants, Cafés und Bars bieten kostenloses Wi-Fi an. Häufig muss man dafür ein Passwort erfragen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.
Wichtige Kontakte
Botschaften
Kroatische Botschaft in Österreich
Rennweg 3
1030 Wien
Tel. +43 1 485 95 24
Notrufnummer: +43 676 842 500 554
E-Mail: croemb.bec@mvep.hr
mvep.gov.hr/at/de
Österreichische Botschaft in Kroatien
Radnicka cesta 80, 9. Stock (Zagreb Tower)
HR-10000 Zagreb
Tel. +385 1 488 10 50
E-Mail: agram-ob@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at/oeb-agram
Die Kontaktdaten der Honorar- und Generalkonsulate finden Sie beim BMEIA.
Partnerclub des ÖAMTC
Hrvatski Auto-Klub (HAK)
Avenija Dubrovnik 44
HR-10010 Zagreb
Tel. +385 72 777 777 (Verkehrsauskunft innerhalb Kroatiens)
Tel. +385 1 46 40 800 (Verkehrsauskunft für Anrufe außerhalb Kroatiens, Sprachen Deutsch, Englisch und Italienisch, rund um die Uhr erreichbar)
E-Mail: hak@hak.hr
www.hak.hr
Tourismusvertretung
Kroatische Zentrale für Tourismus
www.croatia.hr/de-DE
Sehenswertes
Kroatien, ein mediterranes Paradies, verführt mit reizvollen Regionen und Städten. Dubrovnik beeindruckt mit seiner Altstadt und den Stadtmauern, Split mit dem Diokletianpalast. Zadar überrascht mit Meeresorgel und Sonnengruß.
Die Plitvicer Seen verzaubern mit smaragdgrünen Gewässern und Wasserfällen. Istrien lockt mit mediterranem Flair, Hvar mit Stränden und Nachtleben. Dalmatien besticht mit azurblauem Wasser, Inseln und historischen Städten wie Trogir und Šibenik.
Kroatien ist eine Oase für Naturliebhaber und Kulturbegeisterte gleichermaßen, ein Land, das mit seiner Vielfalt verzaubert und unvergessliche Eindrücke hinterlässt.