Österreich
Fakten & Zahlen
Hauptstadt | Wien |
Fläche | 83.871 km² |
Einwohner | ca. 8,9 Mio. |
Kfz-Kennzeichen | A |
Netzspannung | 230 Volt/50 Hz |
Zeit | MEZ, Sommerzeit: letzter Sonntag im März - letzter Sonntag im Oktober: MEZ +1h |
Maße & Gewichte | Metrisches System |
Telefonvorwahl | +43 |
Sprache | Deutsch |
Währung | Euro |
EU-Land | Österreich ist Mitglied der Europäischen Union |
Nachbarländer |
Vor der Reise
Personaldokumente
Reisedokumente
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten benötigen Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz einen Reisepass oder Personalausweis. Ein Visum ist nicht erforderlich.
Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen oder zu Aufenthaltsbestimmungen in Österreich: www.oesterreich.gv.at.
Kraftfahrzeugdokumente
Ausländische Reisende aus dem EU-Raum benötigen für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug nach Österreich den nationalen Führerschein und Zulassungsschein. Reisende aus anderen Ländern benötigen entweder eine deutschsprachige Übersetzung oder einen internationalen Führerschein.
Erkundigen Sie sich bitte vor Abreise beim Automobilclub Ihres Heimatlandes. Ausländische Kraftfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.
Reisegepäck
Einreise aus einem EU-Land
Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
- 800 Stk. Zigaretten
- 400 Stk. Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g)
- 200 Stk. Zigarren
- 1 kg Rauchtabak
Alkoholika (ab 17 Jahren)
- 10 l Spirituosen
- 20 l andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22% vol
- 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein)
- 110 l Bier
Transit durch ein Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz)
Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes Reisen und dabei ein Nicht-EU-Land durchqueren (z.B. Schweiz), gelten die Freimengen des jeweiligen Nicht-EU-Landes. Werden diese Freimengen überschritten, müssen die Waren bei der Einfuhr deklariert werden. In der Schweiz muss für Tabakwaren oder Alkoholika, die die Freimengen überschreiten, eine Kaution hinterlegt werden, die beim Verlassen des Landes erstattet wird. Beim Wiedereintritt in die EU sind die Waren erneut zu deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Waren innerhalb der EU gekauft wurden und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise/einreise-aus-eu-staaten
Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Folgende Waren, die für den Eigenbedarf oder als Geschenk bestimmt sind, dürfen abgabenfrei eingeführt werden:
Tabakwaren (ab 17 Jahren)
- 200 Stk. Zigaretten oder
- 100 Stk. Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) oder
- 50 Stk. Zigarren oder
- 250 g Rauchtabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkoholika (ab 17 Jahren)
- 1 l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
- 2 l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Zusätzlich dürfen 4 l nicht schäumende Weine und 16 l Bier eingeführt werden.
Andere Waren*
Andere Waren (wie z.B. Kaffee, Tee oder Parfum) sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden auf dem Landweg bzw. 430 Euro auf dem Luftweg abgabenfrei. Für Personen unter 15 Jahren gilt eine generelle Freigrenze von 150 Euro (unabhängig vom Verkehrsmittel).
* Der Wert einer Ware kann nicht auf die Reisefreigrenzen mehrerer Personen aufgeteilt werden.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu-staaten
Arzneimittel
Einfuhr in der dem Reisebedarf entsprechenden Menge.
Gut zu wissen: Ohne Bewilligung können Reisende mit EU-Wohnsitz jene Arzneimittel, die sie bereits bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder nach Österreich einführen. Im Ausland erworbene Arzneimittel dürfen aber nur in einer Menge bis zu jeweils drei Einzelhandelspackungen pro Person bewilligungsfrei eingeführt werden.
Weiterführende Infos
Über weitere Bestimmungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise.
Impfungen & Gesundheit
Impfungen
Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.
Reiseapotheke
Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur
Grundausstattung einer Reiseapotheke.
ÖAMTC Tipp
Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch finden Sie im Artikel Gesundheit auf Reisen.
Hunde & Katzen
EU-Heimtierausweis
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip) ist erforderlich. Eine gültige Tollwutimpfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein.
Mehr Infos über Reisen mit Hunden
Weitere Tipps wie beispielsweise die optimalen Reisemittel und finden Sie im Artikel Mit dem Hund auf Reisen
Die ÖAMTC Reise-Checkliste unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Reise mit dem Hund. Abhängig von der Länder-Auswahl führt sie die benötigten Dokumente an.
Hundeführschein (nur in Wien)
Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten derzeit als hundeführerscheinpflichtig:
Bullterrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Besitzer von hundeführerscheinpflichtigen Hunden aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland müssen in Wien an öffentlichen Orten ihre Hunde mit einem Maulkorb versehen. Die Hunde dürfen nicht länger als einen Monat in Wien gehalten werden. Bei einem längeren Aufenthalt ist binnnen drei Monaten der Hundeführerschein zu beantragen.
Klima & Reisezeit
Beste Reisezeit
Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima, wobei sich das Klima im Osten als kontinental, im Gebirge als alpin und im Süden als mediterran beeinflusst beschreiben lässt. Die Temperatur und die Niederschlagsmenge sind stark von der Höhe und Lage der einzelnen Landesteile abhängig. Bei Touren im Hochgebirge sollten unbedingt vorher Informationen über die Wetterlage, Schneebeschaffenheit und Lawinengefahr eingeholt werden. Warnungen von Einheimischen sind zu beachten.
Im Sommer ist die Hochsaison für Wander- und Badeurlaube sowie Städtereisen im Juli und August, weniger los ist im Juni und September. Die Wintersaison dauert von Anfang Dezember bis Anfang März, in höheren Regionen bis Ende Mai.
ÖAMTC Reise-Checkliste
- Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
- inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
- Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt
Mietwagen
Anmietbedingungen
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.
Kostenfallen vermeiden
Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:
Kreditkarte
Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich, da auf der Kreditkarte eine Kaution hinterlegt wird.
Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder
Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.
Versicherungen
In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Kraftfahrer aus Ländern, die nicht dem Grüne-Karte-Abkommen unterliegen, benötigen eine Internationale Versicherungskarte. Diese ist an allen ÖAMTC-Grenzdienststellen sowie in den ÖAMTC-Landesvereinszentralen erhältlich. Die Grenzversicherung ist in allen EU-Ländern, wie auch Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig.
Fahrzeugkategorie | Preis |
Fahrzeugkategorie GM (Motorrad, Kraftrad, Zugmaschine - Traktor, Anhänger) | 23 EUR |
Fahrzeugkategorie GP (Pkw, Kombinationskraftwagen, Lkw - 3 t Nutzlast, sonstige) | 130 EUR |
Fahrzeugkategorie GL (Lkw über 3 t Nutzlast, Sattelzugfahrzeug, Omnibus) | 630 EUR |
Der Gültigkeitszeitraum beträgt 1 Monat.
ÖAMTC Reisebüro
Kompetente Beratung und Unterstützung bei der Planung und Buchung Ihrer Reise erhalten Sie in den Filialen von ÖAMTC Reisen. Informieren Sie sich auch online über die aktuelle Angebote von ÖAMTC Reisen sowie Mietwagen, Camper, Fähren, Flüge, Parkkarten für viele Flughäfen u.v.m.
Anreise
Mit dem Auto
Planen Sie Ihre individuelle Anreiseroute mit dem ÖAMTC Routenplaner.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/routenplaner
Zu den meisten Landeshauptstädten Österreichs finden Sie Informationen zum Thema Anreise und Parken im ÖAMTC City Guide.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/cityguide
Finden Sie alle momentanen Baustellen, Straßensperren und Staus mit dem ÖAMTC Verkehrsservice.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/verkehrsservice
ÖAMTC Tipp für Camper
Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 160 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahn
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) unterhalten mit rund 5.700 Kilometer Schienenstrecke ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz. Es gibt kaum eine Stadt, die nicht von den Zügen der ÖBB angefahren wird. Auf den Hauptstrecken des Großraum Wiens, der Strecken Wien-Salzburg, Wien-Villach, Linz-St. Michael, Salzburg-Villach, Selzthal-Bischofshofen, Kufstein-Brenner und Innsbruck-Bregenz verkehren regelmäßige Züge, teilweise auch Hochgeschwindigkeitszüge, wie der Railjet. Zusätzlich gibt es noch Regionalzüge, die viele kleinere Städte und Orte an das Schienennetz binden.
Autoreisezüge verkehren innerhalb des Landes u.a. zwischen Wien-Bischofshofen, Wien-Feldkirch, Wien-Innsbruck, Wien-Salzburg, Wien-Villach sowie Wien-Lienz, Graz-Feldkirch, Linz-Feldkirch, Villach-Feldkirch und Salzburg-Mallnitz.
Fahrkarten bekommt man an Fahrkartenautomaten oder Schaltern, sowie online auf der Website der ÖBB. Die Tickets der Sparschiene können sich preislich lohnen, oftmals rentiert sich sogar der Erwerb der Vorteilscard, mit der man 50% Ermäßigung erhält.
Mehr Infos: www.oebb.at
In Österreich gibt es ein sehr gut ausgebautes Busliniennetz, den ÖBB Postbus. 900 verschiedene Linien auf 30.000 Linien unterhalten rund 40.000 Haltestellen. Somit ist ein reibungsloser und schneller Transport garantiert. Fahrkarten sind recht günstig und erhältlich bei den verschiedenen Verkehrsverbunden der Region, an Fahrkartenschaltern oder beim Busfahrer.
Mehr Infos: www.postbus.at
Aber auch das Fernbusunternehmen Flixbus bietet Busverbindungen innerhalb Österreichs an.
Mehr Infos: www.flixbus.at
Taxi
Taxis verkehren nach Taxameter. In der Zeit von 23 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ein erhöhter Tarif. Bei Funktaxis kommt ein Zuschlag für die Anfahrt hinzu. Bei stundenweiser Anmietung ist vorherige Preisvereinbarung angebracht.
In den Städten
In der Bundeshauptstadt Wien gibt es eine U-Bahn, Straßenbahnen und Busse, in vielen anderen Städten zumeist Straßenbahnen und Busse. In kleineren Städten und Orten bestehen Busverbindungen.
Mehr Infos zu den Öffis in Wien: www.wienerlinien.at
Für Kurzaufenthalte gibt es außerdem die Vienna City Card, die bei der Tourist-Info, bei Schaltern der Wiener Linien oder online für 17, 25 und 29 Euro erhältlich ist. Sie berechtigt während 24, 48 bzw. 72 Stunden zu unbegrenzten Fahrten in der U-Bahn, Bus und Straßenbahn und enthält außerdem Ermäßigungen für zahlreiche Sehenswürdigkeiten.
Weitere Infos zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in den Landeshauptstädten finden Sie im ÖAMTC City Guide.
Grenzübergänge
EU Grenzen
Die Grenzen sind rund um die Uhr geöffnet und können zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einem gültigen Reisedokument überquert werden.
Achtung: Der österreichische Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Die angeführten Fahrzeug- und Gewichtsbeschränkungen bleiben bestehen.
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang |
Ach (Alte Brücke) | Burghausen | Kfz bis max. 5,5 t Gesamtgewicht; Fußgänger und Radfahrer |
Ach (Neue Brücke) | Burghausen | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Achenwald | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer | |
Achleiten | Passau | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Balderschwang | Kfz bis max. 7,5 t Gesamtgewicht; Fußgänger und Radfahrer | |
Braunau | Simbach (alte Innbrücke) | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Braunau | Simbach (neue Innbrücke) | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Breitenberg | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer | |
Dürnberg | Neuhäusl | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Dürnberg-Zill | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Fußgänger und Radfahrer | |
Ehrwald-Eibsee | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer | |
Ehrwald-Schanz | Motorräder bis 50 ccm; Fußgänger, Radfahrer und Reiter | |
Ering | Frauenstein | Fußgänger und Radfahrer |
Erl | Windshausen | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Fußgänger und Radfahrer |
Ettenau | Tittmonig | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Europasteg | Laufen | Fußgänger und Radfahrer |
Freilassing | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer | |
Pinswang | Füssen | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer |
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang |
Drasenhofen (Niederösterreich) | Mikulov | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Fratres (Niederösterreich) | Slavonjice | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze |
Gmünd (Niederösterreich) | Ceske Velenice | Alle Fahrzeuge; Fußgänger und Radfahrer; Internationale Grenze |
Gmünd (Niederösterreich) | Ceske Velenice (Hospodarsky Park) | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht |
Gmünd (Wielands) (Niederösterreich) | Ceske Velenice (Vitorazska ul.) | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht |
Gmünd-Böhmzeil (Niederösterreich) | Ceske Velenice | Alle Fahrzeuge |
Gmünd-Nagelberg (Niederösterreich) | Halamky | Alle Fahrzeuge |
Grametten (Niederösterreich) | Nova Bystrice | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Guglwald (Oberösterreich) | Predny Vyton | Von A kommend keine Beschränkungen, von CZ kommend nur Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze |
Hardegg (Niederösterreich) | Cizov | Fußgänger, Skifahrer und Radfahrer |
Kleinhaugsdorf (Niederösterreich) | Hate | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Internationale Grenze |
Laa a.d. Thaya (Niederösterreich) | Hevlin | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Litschau / Schlag (Niederösterreich) | Chlum u Trebone | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Motorräder, Fußgänger, Radfahrer |
Mitterretzbach (Niederösterreich) | Hnanice | Kfz bis max. 3,5 t Gesamtgewicht; Motorräder, Fußgänger, Radfahrer; Internationale Grenze |
Oberthürnau (Niederösterreich) | Vratenjin | Alle Kfz (Lkw bis max. 3,5 t Gesamtgewicht); Fußgänger und Radfahrer |
Phyrabruck (Niederösterreich) | Novy Hrady | Alle Kfz (Lkw bis max. 3,5 t Gesamtgewicht); Fußgänger und Radfahrer |
Reintal (Niederösterreich) | Postorna | Alle Kfz (Lkw bis max. 3,5 t Gesamtgewicht); Fußgänger und Radfahrer |
Schöneben (Oberösterreich) | Zadni Zvonkova | Alle Kfz (Lkw bis max. 3,5 t Gesamtgewicht); Fußgänger und Radfahrer |
Schrattenberg (Niederösterreich) | Valtice | Alle Kfz (Lkw bis max. 3,5 t Gesamtgewicht); Fußgänger und Radfahrer |
Weigetschlag (Oberösterreich) | Studanky | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Wullowitz (Oberösterreich) | Dolni Dvoriste | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Sonstige Grenzübergänge
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang |
Alt Prerau (Niederösterreich) |
Novy Prerov | Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
Brand (Niederösterreich) |
Rapsach/Spaleniste | Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
Deutsch Hörschlag (Oberösterreich) |
Cesky Herslák | Fußgänger, Radfahrer, Skifahrer |
Dürnau (Oberösterreich) |
Mnichovice | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Eisenhut (Oberösterreich) |
Horni Dvoriste | Fußgänger, Radfahrer, Skifahrer |
Felling (Niederösterreich) |
Podmyce | Fußgänger, Radfahrer, Skifahrer |
Gmünd Bleylebenstraße (Niederösterreich) |
Ceske Velenice/Lavka | Fußgänger, Radfahrer |
Hammern (Oberösterreich) |
Cetviny | Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
Harbach (Niederösterreich) |
Sejby | Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
Hardegg (Niederösterreich) |
Cizov | Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
Haugschlag (Niederösterreich) |
Smrcná | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Golfcars, Schifahrer |
Heinrichsreith (Niederösterreich) |
Stálky | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Holzschlag (Oberösterreich) |
Nová Pec/Rijiste | Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
Iglbach (Oberösterreich) |
Jezova | Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
Kleintaxen (Niederösterreich) |
Kostálkov | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Langau (Niederösterreich) |
Safov | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Mairspindt (Oberösterreich) |
Cetviny | Fußgänger, Radfahrer, Schifahrer |
Mitterretzbach (Heiliger Stein) (Niederösterreich) |
Hnanice | Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
Ottenthal (Niederösterreich) |
Mikulov | Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Plöckenstein (Oberösterreich) |
Plechý | Fußgänger |
Rading (Oberösterreich) |
Radvanov | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Reingers (Niederösterreich) |
Romava | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Schaditz (Niederösterreich) |
Hluboká | Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Schlag (Niederösterreich) |
Chlum u Treboné | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
Seefeld/Kadolz (Niederösterreich) |
Jaroslavice | Motorräder bis 50 ccm, Fußgänger, Radfahrer, Reiter |
Sonnenwald (Oberösterreich) |
Pestrice | Fußgänger, Radfahrer, Reiter, Schifahrer |
St. Oswald (Oberösterreich) |
Koranda | Fußgänger, Radfahrer |
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang, Öffnungszeiten |
Angern a.d. March (Fähre)* (Niederösterreich) | Zahorska Ves | Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht; EU-Bürger; 6-20 Uhr, kein Fährbetrieb zwischen 12 und 13 Uhr; bei Hochwasser geschlossen |
Berg (Niederösterreich) | Petrzalka | Fahrzeuge bis 3,5t, Linienbusse; Internationale Grenze |
Hohenau (Niederösterreich) | Moravsky Sväty Jan | Lkw nur bis 7,5t Nutzlast; EU-Bürger, 5 bis 24 Uhr; bei Hochwasser geschlossen |
Kittsee (Niederösterreich) | Jarvoce/Petrzalka | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze; 00 bis 24 Uhr;, ÖAMTC- Grenzstation: +43 (0) 2143 300 03 |
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang, Öffungszeiten, Tel.Nr. |
Bad Radkersburg (Steiermark) |
Gornja Radgona | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Bleiburg (Kärnten) |
Holmec | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Bonisdorf (Burgenland) |
Kuzma | Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr); Internationale Grenze |
Großwalz (Steiermark) |
Duh | Nur Reiseverkehr; EU-Länder |
Karawankentunnel (Kärnten) |
Karavanke/Jesenice | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Langegg (Steiermark) |
Jurij | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Lavamünd (Kärnten) |
Vic (Dravograd) | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Leifling (Kärnten) |
Libelic | Nur Reiseverkehr; EU-Länder |
Loibltunnel (Kärnten) |
Ljubelj/Trzic | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Mureck (Steiermark) |
Trate | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Paulitschsattel (Kärnten) |
Alle Fahrzeuge; EU-Länder | |
Radlpass (Steiermark) |
Radlje ob Dravi | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Raunjak (Kärnten) |
Mezica | Nur Reiseverkehr; EU-Länder |
Seebergsattel (Kärnten) |
Zgornje Jezersko | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Sicheldorf (Steiermark) |
Gederovci | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Spielfeld (Steiermark) |
Sentilj | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
St. Anna (Steiermark) |
Kramarovci | Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm |
Weitersfeld (Steiermark) |
Sladki vrh | Murfähre, Fußgänger, Radfahrer, Motorräder bis 125 ccm |
Wurzenpass (Kärnten) |
Korensko sedlo/Podkoren | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze |
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang |
Andau | Janossomorja | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t (ausgenommen Anrainerverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge) |
Deutsch Jahrndorf | Rajka | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Deutsch Schützen | Pornoabati | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Deutschkreutz | Kophaza | Motorräder, Pkw, Busse, Lkw bis 7,5 t (Fahrverbot für Lkw über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) |
Deutschkreutz | Harka | Motorräder, Pkw, Busse, Lkw bis 7,5 t (Fahrverbot für Lkw über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) |
Deutschkreutz | Nagycenk | Motorräder, Pkw, Busse, Lkw bis 7,5 t (Fahrverbot für Lkw über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) |
Eberau | Szentoerferfa | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Gaas | Szentpeterfa | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Halbthurn | Varbalog | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t (ausgenommen Anrainerverkehr und landwirtschaftliche Fahrzeuge) |
Heiligenbrunn | Pinkamindszent | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Traktoren, Busse, Lkw bis 7.5 t |
Heiligenkreuz I | Rabafüzes | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Busse, Lkw ohne Tonnagebeschränkung |
Heiligenkreuz Wirtschaftspark | Szentgotthard | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Busse, Lkw ohne Tonnagebeschränkung (nur werktags, 7 bis 19 Uhr) |
Klingenbach | Sopron | Motorräder, Pkw, Busse, Lkw bis 7,5 t (Fahrverbot für Lkw über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) |
Lutzmannsburg | Zsira | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Busse |
Mogersdorf (Zollhausstraße) | Szentgotthard | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Nickelsdorf (Autobahn) | Hegyeshalom | Motorräder, Pkw und Lkw |
Nickelsdorf (Bundesstraße) | Hegyeshalom | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Fahrzeuge die für Autobahnen nicht zugelassen sind |
Nickelsdorf (Bundesstraße) | Raika | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Pamhagen | Fertöd | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Rattersdorf | Köszeg | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Busse, Lkw ohne Tonnagebeschränkung |
Rechnitz | Bozsok | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t |
Schachendorf | Bucsu | Motorräder, Pkw und Lkw bis 3,5 t, Busse, Lkw ohne Tonnagebeschränkung |
Sonstige Grenzübergänge
Grenzübergang | Gegenstelle | Benützungsumfang |
Andau | Janossomorja | Fußgänger, Radfahrer |
Andau | Kapuvar | Fußgänger, Radfahrer |
Baumgarten | Sopron | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Bildein | Pornòapati | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Burg (Pinkatal) | Felscsatár | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Deutsch Jahndorf | Rajka | Fußgänger, Radfahrer |
Deutsch Schützen | Pornòapati | Fußgänger, Radfahrer |
Deutsch Schützen | Horvathlövö | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Deutschkreutz | Harka | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Deutschkreutz | Kophaza | Fußgänger, Radfahrer |
Deutschkreutz | Nagycenk | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Eberau | Ják | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Eberau | Szentpeterfa | Fußgänger, Radfahrer |
Eisenberg | Vaskeresztes | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Gaas | Szentpeterfa | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Halbturn | Varbalog | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Halbturn | Varbalog (Puszta) | Fußgänger, Radfahrer |
Heiligenbrunn | Pinkamindszent | Fußgänger, Radfahrer |
Heiligenkreuz | Szentgotthárd | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Heiligenkreuz | Rabafüzes | Fußgänger, Radfahrer |
Heiligenkreuz Wirtschaftspark | Szentgotthàrd | Fußgänger, Radfahrer (nur werktags 7 bis 19 Uhr) |
Inzenhof (St. Emmerich Kirche) | Rönök | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Klingenbach | Sopron | Fußgänger, Radfahrer |
Klingenbach (Radweg) | Sopron | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Klostermarienberg | Olmod | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Loipersbach | Ágfalva | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Luising | Kemestaródfa | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Lutzmannsburg | Zsira | Fußgänger, Radfahrer |
Lutzmannsburg (Rebberg) | Zsira | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Lutzmannsburg (Therme) | Zsira | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Mogersdorf (Zollamtstraße) | Szentgotthárd | Fußgänger, Radfahrer |
Mörbisch | Fertörakos | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Moschendorf | Szentpeterfa | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Naturpark Geschriebenstein | Irotkö | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Neckenmarkt | Harka | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Nickelsdorf | Rajka | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Nickelsdorf (Bundesstraße) | Hegyeshalom | Fußgänger, Radfahrer |
Nikitsch | Sopronkövesd | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Nikitsch | Zsira | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Pamhagen | Fertöd | Fußgänger, Radfahrer (von 5 bis 24 Uhr) |
Rattersdorf | Köszeg | Fußgänger, Radfahrer |
Rechnitz | Bozskok | Fußgänger, Radfahrer |
Rechnitz | Bucsu | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Reinersdorf | Nemesmedves | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Ritzing (Helenenschacht) | Sopron | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Sankt Margarethen | Fertörakos | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Schachendorf | Bucsu | Fußgänger, Radfahrer |
Schandorf | Narda | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Schattendorf | Àgfalva | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Sieggraben (Herrentisch) | Sopron | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Wallern | Kapuvár | Fußgänger, Radfahrer, Reiter mit Pferden |
Nicht EU Grenzen
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang, Öffnungzeiten |
Martinsbruck (Tirol) |
Martina | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 5-23 Uhr |
Pfunds (Tirol) |
Martina | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Spiss (Tirol) |
Martina | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Bangs (Vorarlberg) |
Lienz | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Meiningen (Vorarlberg) |
Oberriet | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Koblach (Vorarlberg) |
Montlingen | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Mäder (Vorarlberg) |
Kriessern | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Hohenems (Vorarlberg) |
Diepoldsau | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Schmitterbrücke (Vorarlberg) |
Diepoldsau | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Wiesenrain (Vorarlberg) |
Widnau | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Lustenau (Vorarlberg) |
Au | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Höchst (Vorarlberg) |
St. Margrethen | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Gaißau (Vorarlberg) |
Rheineck | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Grenzübergang | Gegenseite | Benützungsumfang, Öffnungzeiten |
Tisis (Vorarlberg) |
Schaanwald | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Tosters (Vorarlberg) |
Mauren | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Nofels (Vorarlberg) |
Ruggell | Alle Fahrzeuge; Internationale Grenze, 0-24 Uhr |
Vor Ort
Wetter
Maut & Vignette
Kfz bis 3,5 t
Es gilt Vignettenpflicht auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen für alle Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t Technisch zulässige Gesamtmasse (TzGM). Für Fahrzeuge über 3,5 t TzGM gilt Mautpflicht.
Autobahn | Abschnitt |
A1 West-Autobahn | zwischen Staatsgrenze Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord |
A12 Inntal-Autobahn | zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein Süd |
A14 Rheintal-/Walgau-Autobahn | zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems |
Vignetten
Gültigkeitsdauer | Motorrad* | Kfz bis 3,5 t TzGM** |
1-Tages-Vignette*** (für einen Kalendertag gültig, nicht für 24 h) |
3,40 EUR | 8,60 EUR |
10-Tages-Vignette |
4,60 EUR | 11,50 EUR |
2-Monats-Vignette |
11,50 EUR | 28,90 EUR |
Jahresvignette |
38,50 EUR | 96,40 EUR |
* Fahrzeuge mit 3 Rädern (z. B. Trikes) sowie Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz und benötigen somit eine Motorrad-Vignette.
** Für Anhänger ist keine Vignette erforderlich.
*** Nur als digitale Vignette erhältlich.
Gültigkeitsdauer | Motorrad* | Kfz bis 3,5 t TzGM** |
1-Tages-Vignette*** (für einen Kalendertag gültig, nicht für 24 h) |
3,70 EUR | 9,30 EUR |
10-Tages-Vignette |
4,90 EUR | 12,40 EUR |
2-Monats-Vignette |
12,40 EUR | 31,10 EUR |
Jahresvignette |
41,50 EUR | 103,80 EUR |
* Fahrzeuge mit 3 Rädern (z. B. Trikes) sowie Motorräder mit Beiwagen gelten als einspurige Kfz und benötigen somit eine Motorrad-Vignette.
** Für Anhänger ist keine Vignette erforderlich.
*** Nur als digitale Vignette erhältlich.
Mehr Infos: www.asfinag.at
Verkaufsstellen
Die Vignette ist bei allen ÖAMTC Stützpunkten sowie bei Tankstellen, Trafiken und an den ASFINAG Mautstellen erhältlich. Eine Übersicht über alle Verkaufsstellen finden Sie unter www.asfinag.at/maut-vignette/vertriebsstellen. Ersatzvignetten nach Scheibenbruch sind beim ÖAMTC erhältlich.
Digitale Vignette
Alternativ zur Klebevignette kann eine digitale Vignette zum gleichen Preis gekauft werden. Die 1-Tages-Vignette gibt es ausschließlich in digitaler Form. Die digitale Vignette ist über den ÖAMTC, die ASFINAG-Website, die ASFINAG-App „Unterwegs", in vielen Tankstellen und Trafiken sowie bei Automaten an bestimmten Raststationen erhältlich.
- Kauft man eine digitale Vignette beim ÖAMTC, ist diese direkt nach dem Kauf gültig, da die 18-tägige Rücktrittsfrist vor Beginn der Gültigkeit entfällt.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/maut-vignette
Kfz über 3,5 t
Für Fahrzeuge über 3,5 t TzGM (auch Wohnmobile) gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht. Die Tarife hängen von der Anzahl der Achsen, den gefahrenen Kilometern, der Euro-Emissionsklasse des Fahrzeugs und der Tageszeit ab. Die Bezahlung erfolgt elektronisch über die sogenannte „GO-Box“, die vor der Auffahrt auf die Autobahn oder Schnellstraße besorgt und im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Unter www.go-maut.at finden Sie alle weiteren Informationen und auch einen Mautkalkulator.
Sondermautstrecken
Auf bestimmten Streckenabschnitten ist unabhängig von der Vignette eine Sondermaut zu zahlen. Die Mautgebühren können mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die neue Mehrfahrten-Karte löst die bisherige Jahreskarte ab, kann aber ebenfalls über einen Zeitraum von 365 Tagen genutzt werden.
Kartenart | Gleinalmtunnel | Bosrucktunnel | beide Tunnels |
Einzelfahrt | 10,50 EUR | 6,50 EUR | 17 EUR |
Mehrfahrten-Karte | - | - | 71,50 EUR |
Kartenart | Gesamtstrecke | Teilstrecke |
Einzelfahrt | 13,50 EUR | 7 EUR* |
Mehrfahrten-Karte | 81 EUR | - |
* Diese Kartenart ist beim ÖAMTC nicht erhältlich
Teilstrecke 1: St. Michael - Rennweg und umgekehrt (Katschberg-Tunnel)
Teilstrecke 2: St. Michael - Flachau und umgekehrt (Tauern-Tunnel)
Teilstrecke 3: Zedernhaus - Flachau und umgekehrt (Tauern-Tunnel)
Kartenart | Karawankentunnel |
Einzelfahrt | 7,80 EUR |
Kartenart | Gesamtstrecke | Teilstrecke 1 | Teilstrecke 2 | Teilstrecke 3 | Teilstrecke 4 |
Einzelfahrt | 11 EUR | 1 EUR* | 3 EUR* | 3,50 EUR* | 5,50 EUR* |
Mehrfahrten-Karte | 66 EUR | - | - | - | - |
* Diese Kartenart ist beim ÖAMTC nicht erhältlich.
Gesamtstrecke: Jede Fahrt über die Hauptmautstelle
Teilstrecke 1: Innsbruck - Zenzenhof und umgekehrt / Staatsgrenze am Brenner - Brennersee und umgekehrt
Teilstrecke 2: Innsbruck - Patsch und umgekehrt / Staatsgrenze am Brenner - Nösslach und umgekehrt
Teilstrecke 3: Innsbruck - Stubaital und umgekehrt
Teilstrecke 4: Matrei - Brennerpass und umgekehrt
Kartenart | Arlberg-Tunnel |
Einzelfahrt | 11,50 EUR |
Mehrfahrten-Karte | 69 EUR |
Mehr Infos: www.asfinag.at
Ermäßigungen für mobilitätseingeschränkte Personen
Die ASFINAG bietet Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen an.
Mehr Infos: www.asfinag.at
Digitale Streckenmaut-Tickets
Auf der A9 Pyhrn-, A10 Tauern-, A11 Karawanken- und A13 Brenner-Autobahn sowie der S16 Arlberg-Schnellstraße können die Mautgebühren entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle oder über den Kauf von digitalen Streckenmaut-Tickets im Voraus entrichtet werden. Einfahrende Fahrzeuge werden in der Abfertigungsspur anhand ihres Kfz-Kennzeichens identifiziert und können die Mautstelle ohne anzuhalten mit einer maximalen Geschwindigkeit von ca. 15 km/h passieren. Die Benützung der digitalen Streckenmaut-Spur ist nur für Fahrzeuge ohne Anhänger mit einer Breite von weniger als 2 m und einer Höhe von 4,20 m möglich. Wird ein Fahrzeug trotz gültiger digitaler Streckenmaut vom System nicht erkannt (z. B. durch Verschmutzung des Kennzeichens), wird dieses zu einer geöffneten Mautspur umgeleitet und dort manuell bemautet. Führen Sie deshalb den Kaufbeleg des digitalen Streckenmaut-Tickets immer im Fahrzeug mit.
Mehr Infos: www.asfinag.at
Digitale Streckenmaut-Tickets sind beim ÖAMTC sowohl als Jahreskarten als auch für Einzelfahrten für die A9, A10, A11 (nur Einzel- bzw. Doppelfahrten), A13 und S16 erhältlich. Verkaufsstellen sind alle ÖAMTC-Stützpunkte sowie die Grenzstationen Thörl - Einreise und Spielfeld.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/maut
Panoramastraßen
Großglockner Hochalpenstraße
Öffnungszeiten: Anfang Mai bis 31. Mai: 6 - 20 Uhr, 1. Juni bis 31. August: 5:30 - 21 Uhr, 1. September bis Anfang November: 6 - 19.30 Uhr. Letzte Einfahrt jeweils 45 Min. vor Nachtsperre.
Mehr Infos: www.grossglockner.at
Kartenart | Pkw | Motorrad |
Tageskarte* | 43 EUR | 33 EUR |
Tageskarte im ÖAMTC-Vorverkauf | 38 EUR | 29,50 EUR |
ÖAMTC Motorrad TOUR-Ticket** | - | 47 EUR |
* Für Fahrten nach 18 Uhr wird die Tageskarte für Pkw ermäßigt.
** Vorverkaufsticket: Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße – Normalpreis: 51 Euro.
*** Gültig für je eine Fahrt auf der Großglockner Hochalpenstraße und der Felbertauernstraße.
Gerlos Alpenstraße
Öffnungszeiten: ganzjährig geöffnet
Mehr Infos: www.gerlosstrasse.at
Kartenart | Pkw | Motorrad |
Tageskarte | 12 EUR | 8,50 EUR |
ÖAMTC-Tourenkarte* | - | 47 EUR |
*Vorverkaufsticket: Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße – Normalpreis: 51 Euro.
Ist die Gerlos Alpenstraße während des Winter-Skibetriebes unentgeltlich benutzbar, haben Käufer von Zeitkarten (Jahres- und Tageskarten) aus diesem Umstand keinen Anspruch auf Rückvergütung.
Nockalmstraße
Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang Mai bis Ende Oktober. Zwischen 18 und 8 Uhr gilt ein Motorrad-Fahrverbot.
Mehr Infos: www.nockalmstrasse.at
Kartenart | Pkw | Motorrad |
Tageskarte | 23 EUR | 17 EUR |
ÖAMTC-Tourenkarte** | - | 47 EUR |
*Gültig vom Ausstellungstag bis zur Wintersperre.
** Vorverkaufsticket: Gültig für Großglockner Hochalpenstraße, Gerlos Alpenstraße und Nockalmstraße – Normalpreis: 51 Euro.
Goldeck Panoramastraße
Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang/Mitte Mai bis Mitte/Ende Oktober, täglich von 8.30 - 17 Uhr.
Mehr Infos: https://sportberg-goldeck.com/goldeck-panoramastrasse/
Kartenart | Pkw | Motorrad |
Einfache Fahrt | 15 EUR | 9 EUR |
Villacher Alpenstraße
Öffnungszeiten: ganzjährig geöffnet. Kostenpflichtig: April - November. Zwischen 20 und 7 Uhr gilt ein Motorrad-Fahrverbot.
Mehr Infos: www.villacher-alpenstrasse.at
Kartenart | Pkw | Motorrad |
Einfache Fahrt | 22 EUR | 15 EUR |
Gut zu wissen: Wegen einer Generalsanierung in den nächsten Jahren kommt es zu bestimmten Zeiten zu Teilsperren der Villacher Alpenstraße.
Felbertauernstraße
Öffnungszeiten: ganzjährig geöffnet
Mehr Infos: www.felbertauernstrasse.at
Kartenart | Pkw* | Motorrad |
Normaltarif | 13,50 EUR | 12 EUR |
*Wohnmobile werden dieser Kategorie zugeordnet.
Timmelsjoch Hochalpenstraße
Öffnungszeiten: Geöffnet von ca. Anfang Juni bis ca. Ende Oktober, täglich von 7 - 20 Uhr.
Mehr Infos: www.timmelsjoch.com
Kartenart | Pkw/Wohnmobil* | Motorrad |
Einzelfahrt | 18 EUR | 16 EUR |
*max. 9 Sitzplätze inkl. Lenker, Wohnmobil bis 3,5 t
Gut zu wissen: Die Befahrung der Timmelsjoch Hochalpenstraße über die österreichische Seite bis zur Passhöhe ist uneingeschränkt möglich. Auf italienischer Seite gelten aufgrund der steilen und engen Straßenverhältnisse sowie der Brückenkonstruktionen folgende Bestimmungen:
- Wohnmobile und Lkw über 8 t Gesamtgewicht, 2,55 m Breite und max. 4 m Höhe sind verboten.
- Anhänger über 4,5 m Länge sind verboten. Die Gesamtlänge des Gespanns darf 10 m nicht überschreiten.
- Für Radfahrer erfolgt das Befahren auf eigene Gefahr, eine funktionierende Beleuchtung muss angebracht sein.
Silvretta Hochalpenstraße
Öffnungszeiten: Geöffnet von Anfang Juni bis Ende Oktober.
Mehr Infos: www.silvretta-bielerhoehe.at
Fahrzeug | Tarif |
Pkw | 19,50 EUR |
Wohnmobil | 25,50 EUR |
Motorrad, Quad, Trike (auch mit Beiwagen) | 16 EUR |
Gut zu wissen: Auf der gesamten Strecke gilt Anhängerverbot.
Autoschleuse Tauernbahn
Mehr Infos: www.oebb.at/de/regionale-angebote/kaernten/autoschleuse-tauernbahn.html
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | Freiland | Autostraße | Autobahn |
Motorrad, Kfz bis 3,5 t | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h* |
Kfz bis 3,5 t mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) |
100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Kfz bis 3,5 t mit schwerem Anhänger (Gesamtgewicht Gespann bis 3,5 t) |
80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Kfz bis 3,5 t mit schwerem Anhänger (Gesamtgewicht Gespann über 3,5 t) |
70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Kfz über 3,5 t (z.B. schweres Wohnmobil), auch mit Anhänger |
70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
*Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr 110km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14).
Gut zu wissen: Durch gesonderte Beschilderung oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. 100 km/h aufgrund einer IGL-Feinstaubverordnung).
Kindersicherung
Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,35 Meter benötigen ein dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechendes Rückhaltesystem (z.B. Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung), das nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Das Rückhaltesystem muss der ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend entsprechen. Mehr Infos zur Kindersicherung im Auto
Licht am Tag
Motorräder und Mopeds müssen mit Licht fahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen auch Pkw tagsüber mit Licht fahren.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Verbandszeug | Verbandszeug |
Warndreieck | |
Warnweste |
Gut zu wissen: Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges muss eine Warnbekleidung mitführen, die der ÖNORM EN 471 (beim ÖAMTC erhältlich) entspricht. Die Reflexbekleidung muss grundsätzlich der Lenker anziehen, wenn er auf Freilandstraßen, Autobahnen oder Schnellstraßen ein Pannendreieck aufstellt oder wenn er sich außerhalb des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße aufhält. Der ÖAMTC empfiehlt, für jede Person im Fahrzeug eine Warnbekleidung mitzuführen, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Promillegrenze
0,5 Promille; 0,1 Promille für Personen mit Probeführerschein oder AM-Führerschein (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) und für das Lenken eines Lkw oder Busses
Rettungsgasse
Auf Autobahnen und Schnell- bzw. Autostraßen muss vorausschauend eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn sich ein Stau aufzubauen beginnt. Die Rettungsgasse wird wie folgt gebildet: Alle Fahrzeuge auf dem äußerst linken Fahrstreifen müssen sich möglichst weit links, Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen so weit rechts wie notwendig einordnen.
Gut zu wissen: Ist ein Pannenstreifen vorhanden, darf dieser mitbenützt werden, wenn dies die Bildung der Rettungsgasse erfordert. Nur Einsatz-, Pannendienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Straßendienstes sind berechtigt, die Rettungsgasse zu benützen. Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtlichem Befahren der Rettungsgasse drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Mehr Infos bei Asfinag
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer bis 12 Jahre.
Ausnahme: In Niederösterreich müssen Radfahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen.
Wer das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen möchte oder gleich einen Radurlaub plant, sollte sich daher vorab über die jeweiligen Bestimmungen und praktischen Tipps informieren.
Winterausrüstung
Winterreifen: Für Pkw und Lkw bis 3,5 t hzG sowie „Microcars“ gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Eis) Winterreifenpflicht – sowohl für österreichische als auch ausländische Kfz. Zeitraum: 1. November bis 15. April. Bereifung: An allen Rädern müssen Winterreifen (Kennzeichnung „M+S“, „M&S“, Alpine-Symbol oder Schneeflockenzeichen) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (Radialreifen) bzw. 5 mm (Diagonalreifen) angebracht sein. Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden (auf mindestens 2 Antriebsrädern), allerdings nur, wenn die Fahrbahn fast durchgängig schnee- oder eisbedeckt ist.
Strafe: Bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn erlaubt oder wenn dies durch entsprechende Beschilderung (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) vorgeschrieben ist. Empfohlene Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h (Freiland),100 km/h (Autobahn). Spikes dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.
Zusätzliche Infos
- Vormerksystem: Für einige schwerwiegende Verkehrsdelikte gibt es neben einer Geldstrafe eine Vormerkung im Führerscheinregister. Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält 13 unfallrelevante Verkehrsverstöße. Mehr Infos: www.oeamtc.at/vormerksystem
- Sicherungsseil bei Anhängern: In Österreich benötigen Anhänger ohne Bremse eine Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette). Allerdings reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Die trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter.
- Strafmandat ohne Anhaltung: Es kann Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungsverfahren (Section Control, Radar, Abstandsmessung, Rotlichtüberwachung) auch zur Ahndung nachfolgender Übertretungen der Verkehrsvorschriften verwendet werden: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelmes, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad.
Feiertage
- 1. Jänner 2024: Neujahr
- 6. Jänner 2024: Epiphaniasfest
- 1. April 2024: Ostermontag
- 1. Mai 2024: Tag der Arbeit
- 9. Mai 2024: Christi Himmelfahrt
- 20. Mai 2024: Pfingstmontag
- 30. Mai 2024: Fronleichnam
- 15. August 2024: Mariä Himmelfahrt
- 26. Oktober 2024: Nationaler Feiertag
- 1. November 2024: Allerheiligen
- 8. Dezember 2024: Mariä Empfängnis
- 25. Dezember 2024: Weihnachten
Geld & Zahlungsmittel
Österreich gehört der Euro-Währungszone an.
Zahlungsmittel aller Art dürfen ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden.
Die meisten Hotels und Geschäfte akzeptieren American Express, Eurocard/Mastercard, Diners Club und Visa.
Alle konvertiblen Währungen werden in den Wechselstuben an Flughäfen, in größeren Hotels, Postämtern, Banken, Fremdenverkehrsbüros und anderen offiziellen Wechselstuben akzeptiert.
Anmeldepflicht für Reisende mit Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr
Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 Euro oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten, wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, sind verpflichtet, diesen Betrag bei den Zollbehörden anzumelden.
Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mittels Anmeldeformular ZA 292.
Anmeldeformulare können auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen heruntergeladen oder beim Zollamt abgeholt werden. Die Zollverwaltung empfiehlt, das Anmeldeformular ZA 292 bereits ausgefüllt beim Zollamt abzugeben, um eine rasche Abwicklung zu gewährleisten.
Mehr Infos: www.bmf.gv.at
Kraftstoff
Einfuhr nach Österreich und vor Ort
Zu privaten Zwecken steuerfrei max. 10 Liter in Reservekanister erlaubt. Innerhalb Österreichs dürfen max. 60 Liter je Reservekanister und insgesamt 240 Liter im Fahrzeug transportiert werden. Aus Sicherheitsgründen werden nicht mehr als 10 Liter empfohlen.
Öffnungszeiten Tankstellen
In Städten und an Hauptstraßen in der Regel von 8 - 20 Uhr geöffnet, manche rund um die Uhr. Autobahntankstellen sind generell rund um die Uhr geöffnet.
Bezahlung
An den größeren Tankstellen werden internationale Kreditkarten akzeptiert.
LPG (Flüssiggas) und CNG (Erdgas) Tankstellen
Hier finden Sie alle LPG und CNG Tankstellen in Österreich.
ÖAMTC E-Ladestellen
An zahlreichen Standorten bietet der Club Auflademöglichkeiten für E-Fahrzeuge an. Dabei stehen an den Ladesäulen herkömmliche Steckdosen (230V, 16A) für die Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Achtung: Der Aufladevorgang muss 30 Minuten vor Schließung des Stützpunktes abgeschlossen sein.
Pannenhilfe & Notfall
Pannenhilfe & Schutzbriefnothilfe
- ÖAMTC Pannenhilfe & Abschleppdienst 120
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe auch für medizinische Notfälle aus dem Ausland +43 1 25 120 20
Notruf
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe +43 1 25 120 20
ÖAMTC Information & Beratung
- Wien, Niederösterreich, Burgenland: 0810 120 120*
- Oberösterreich: +43 732 33 33
- Kärnten: +43 463 325 23
- Salzburg: +43 662 639 99
- Steiermark: +43 316 504
- Tirol: +43 512 33 20
- Vorarlberg: +43 5572 232 32
*Tarif provider-abhängig
Straßennetz
In Österreich besteht auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht. Die Maut wird in Form von Vignette, GO Maut oder Streckenmaut entrichtet.
Telefon & Internet
Die Ländervorwahl für Österreich ist 0043. Die Ortsvorwahl für Wien ist 01.
Öffentliche Telefone können mit Telefonkarten oder Münzen genutzt werden. Telefonwertkarten sind in Postfilialen und in Tabakwarenläden erhältlich.
Mobiltelefon
Netzbetreiber sind Drei.at, Magenta Telekom und A1. Die 5G-Netzabdeckung ist sehr gut. In Österreich bestehen u.a. GSM-Netze im 900 MHz-Bereich und im 1800 MHz-Bereich.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar.
Internet
Kostenloser Internetzugang via öffentlicher WLAN-Hotspots besteht in Österreich an vielen Orten wie am neuen Hauptbahnhof, Wiener Westbahnhof, am Bahnhof Wiener Neustadt, am Flughafen Wien-Schwechat sowie an mehreren Stellen in der Stadt Wien sowie in anderen Städten.
Zahlreiche Telefonzellen sind so genannte MultimediaStationen, die mit Breitband-Internet ausgestattet sind. Öffentliche Telefonzellen verschwinden in Österreich jedoch immer mehr aus dem Stadtbild.
Die meisten Hotels, die zur Österreichischen Hoteliervereinigung gehören, sowie Schnellrestaurants bieten kostenloses W-LAN.
Hauptanbieter ist u.a. A1. Überwiegend werden Flatratetarife genutzt.
Wichtige Kontakte
Automobilclub
ÖAMTC
Baumgasse 129
1030 Wien
Tel. 0810 120 120
E-Mail: office@oeamtc.at
www.oeamtc.at
Österreichischer Camping Club (ÖCC)
Baumgasse 129
1030 Wien
Tel. +43 1 713 61 51
E-Mail: office@campingclub.at
www.campingclub.at
Tourismusvertretungen
Österreich Werbung
Kein Kundenverkehr, Informationen erhalten Sie über das Urlaubsservice der Österreich Werbung (Mo - Fr von 9 bis 13 Uhr)
Tel. 00800 400 200 00 (kostenfrei aus Österreich, Deutschland und der Schweiz)
E-Mail: urlaub@austria.info
www.austria.info
Burgenland Tourismus
Tel. +43 2682 63 38 40
E-Mail: info@burgenland.info
www.burgenland.info
Kärnten Werbung
Tel. +43 463 3000
E-Mail: info@kaernten.at
www.kaernten.at
Niederösterreich Werbung
Tel. +43 2742 9000 9000
E-Mail: info@noe.co.at
www.niederoesterreich.at
Oberösterreich Tourismus
Tel. +43 732 7277 100
E-Mail: tourismus@oberoesterreich.at
www.oberoesterreich-tourismus.at
Salzburgerland Tourismus
Tel. +43 662 66 88 0
E-Mail: info@salzburgerland.com
www.salzburgerland.com
Steiermark Tourismus
Tel. +43 316 40 03 0
E-Mail: info@steiermark.com
www.steiermark.com
Tirol Werbung
Tel. +43 512 72 72 0
E-Mail: info@tirol.at
www.tirol.at
Vorarlberg Tourismus
Tel. +43 5572 37 70 33 0
E-Mail: info@vorarlberg.travel
www.vorarlberg.travel
Wien Tourismus
Tel. +43 1 24 555
E-Mail: info@wien.info
www.wien.info
Sehenswertes
Österreich bietet eine reiche Vielfalt an Regionen und Städten. Die Hauptstadt Wien bezaubert mit historischem Glanz, darunter das Schloss Schönbrunn und die Hofburg. In Salzburg, der Heimat Mozarts, erhebt sich die Festung Hohensalzburg über eine charmante Altstadt. Tirol beeindruckt mit alpiner Schönheit und Innsbrucks architektonischem Reiz. Der malerische Hallstätter See im Salzkammergut verspricht Erholung. Graz präsentiert sich mit dem geschichtsträchtigen Schloss Eggenberg und dem Uhrturm. Diese kulturellen und natürlichen Schätze garantieren unvergessliche Erlebnisse für jeden Besucher.