Europa: Vorübergehende Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen
Nicht nur Österreich hat vorübergehende Grenzkontrollen zu einigen Nachbarländern eingeführt. Auch in anderen EU-Ländern kann es zu stichprobenartigen Kontrollen bei der Einreise kommen.
Grundsätzlich gilt innerhalb der EU der freie Personen- und Warenverkehr. Die aktuelle weltweite Sicherheitslage sowie die damit verbundene Migrationstätigkeit führen allerdings dazu, dass einige EU-Länder vorübergehende Grenzkontrollen bei der Einreise aus anderen EU-Ländern eingeführt haben. Neben Österreich zählen auch Deutschland, Frankreich, Italien, Dänemark, Schweden und Slowenien und dazu.
Die EU erlaubt es ihren Mitgliedsstaaten, in Ausnahmesituationen von dieser Maßnahme Gebrauch zu machen, wenn eine konkrete Bedrohungslage oder Gefährdung der inneren Ordnung und Sicherheit vorliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Grenzkontrollen als letztes Mittel herangezogen werden und sich zeitlich auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß beschränken.
Hinweis für Reisende
Reisende sollten sich auf Wartezeiten beim Grenzübertritt einstellen und unbedingt ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mitführen. Der Führerschein ist nicht ausreichend.
Die Grenzkontrollen im Detail
Die folgende Übersichtskarte zeigt, welche EU-Länder aktuell Grenzkontrollen bei der Einreise aus ihren EU-Nachbarländern durchführen.
Quelle: Europäische Kommission
Wichtig
Reisende sollten immer einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis dabei haben, auch bei kurzen Fahrten in Nachbarländer. Nur so können sie erhebliche Probleme vermeiden. Dies gilt auch für Kinder, die über jeweils eigene Dokumente verfügen müssen.